10560 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. ^ 214, 15. September 1909. Verlag von Franz vablen in Berlin VV. 9. A Ende September d, I. erscheint vollständig: vie fünfte vermehrte uirü verbesserte Mflage der Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche 2reich unter Berücksichtigung der sonstigen Reichsgesstze und der Gesetzgebungen aller Tiuridesstaaten, insbesondere Preußens für Studium und Praxis bearbeitet von vr. Kugo Weumanu, Justizrat, Rechtsanwalt am Kgl. Kammergericht und Notar. Drei Bände. 159 Druckbogen gr. ho. Geheftet 35 gebunden (Halbfranz) 42 Rabatt in Rechnung 25o/o und 13/12, gegen bar 30o/o und Il/lO. Der dieser Handausgabe seit ihrem ersten Erscheinen von der Kritik in reichem Maße gespendete Beifall hat sich fortdauernd gesteigert und, wie der wiederholte Bedarf an neuen starken Auflagen beweist, einen un geteilten Widerhall in weiten Kreisen des juristischen Publikums gefunden. Von und vor Gerichten aller Instanzen — einschließlich des Reichsgerichts, des Reichsmilitärgerichts, des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, des Kammer gerichts, des Bayrischen Obersten Landesgerichts — zitiert und von hervorragenden Nechtslehrern und Schriftstellern berück sichtigt und gewürdigt, hat sich die Handausgabe eine angesehene Stellung in Rechtsanwendung nnd Rechtswissen schaft erworben. Wie von maßgebenden Seiten anerkannt wird, hat sich die Handausgabe bei Gerichten, Konsulaten und Ver waltungsbehörden nicht minder als in der anwaltlichen Praxis als ein zuverlässiges und ungern zu missendes Hilfsmittel bewährt, das in vielen Fällen einen großen kostspieligen Kommentar ersetzt. Die dem Werke mit Recht nachgerühmten Eigenschaften der Zuverlässigkeit, Übersichtlichkeit, Klarheit und Präzision des Ausdrucks, unerhebliche Punkte ausschließenden Vollständigkeit machen die Handaus gabe zu einem stets auf das Ganze gerichteten erstklassigen Hilfsmittel für die Praxis sowie für das selbständige oder durch einen Lehrer geleitete Studium des Bürgerlichen Rechtes, wie von Prüfenden und mit Erfolg Ge prüften bezeugt wird. Die bewährten Eigenschaften hat die Handausgabe auch in der neuen — fünften — Auflage beibehalten und weiter entwickelt. Den Bedürfnissen der Praxis entsprechend sind größere und kleinere Umarbeitungen und Ergänzungen erfolgt. Literatur und Judikatur sind bis Juli, zum Teil August 1909 umfassend berücksichtigt. Die neuen zur Zivilrechtspflege in Beziehung stehenden Reichsgesetze sind im 3. Bande abgedruckt. Ich freue mich, Ihnen in Neumanns Handausgabe des BGB. von neuem eine Erscheinung zum Vertrieb anbieten zu können, die als Meisterwerk bei allen Juristen die höchste Anerkennung längst gefunden hat und daher der weitesten Verbreitung fähig ist. Ankündigungen für das Publikum stehen in beliebiger Anzahl unentgeltlich zur Verfügung. Ich bitte nun um Ihre erneute tätigste Verwendung und sehe Ihren umgehenden Bestellungen entgegen. Berlin 9, den 11. September 1909. HvMIZ