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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1909
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- Deutsch
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- Saxonica
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10532 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 214, 15 September 1909 Otto Lalle in Berlin. 10574 -Wichmann: Die Neurasthenie und ihre Behandlung. 4. Aufl. -Mensch: Leitfaden für den Unterricht in der Weltgeschichte an höheren Mädchenschulen. (In 5 Teilen.)- Teil 1 u. 4. ü ca. 1 § 60 L. ^Sonne: Praktischer Lehrgang der Arithmetik. 2 40 -ß. -Fenkner: Lehrbuch der Geometrie. Ausg. U (f. Realschulen). Teil II. 1 40 Th. Schröter 4 Verlag (Adolf Bürdekc) in Leipzig. 10544 Aubel: Ein Wald- u. Vogelheerd. 40 H. Nud. Schuster, Kunstverlag in Berlin. 10570 A. W. Lijthoff's Nitg.-Viij. in Leiden. U 2 Julius Springer in Berlin. 10580 L. Staackmann Verlag in Leipzig. 10568 -Geißler: Die Rose von Schottland. Geb. 6 .lL 50 o). Turm-Verlag in Leipzig. 10540 Vaterländische Schriften von Rebtwisch. Vom großen König. t Vom großen Kanzler. Je 4 Vom großen Schweiger. I T. Fisher Unwin in London. 10548 Lall: kre-Llistorie liboäesia. 12/6 8Ü. IZiitb ok Nock. Ital^. 12/6 8Ü. Ille Hou86 ok I^orck3. 1/— 8Ü. Ltutüelä: Loverauit^ ok Loeiot^. 5/— 8Ü. ^Vintle: lös ^ValrinA Uour. Franz Bahlen in Berlin. 10560 '-'Handausgabe des BGB. für das Reich unter Berücksichtigung der sonstigen Reichsgesetze und der Gesetzgebungen aller Bundesstaaten insbesondere Preußens für Studium und Praxis Hrsg, von Neumann. 3 Bde. 6. Aufl. 35./E; geb.42^. „Verein der Bücherfreunde" in Berlin. 10554/5 -'Lunck I cker XIX. Lorio cke8 ^Vorein8 clor Lüebert'reuucke^ (,^nk BerlagSanstalt Buntdruck G. m. b. H. in Berlin. 10556/7 -Xilurn mieli mit. VI. 52 Xrn. ä 10 o). -I)out8eli6 II1u8triorlo Xoitun-^ 1909 10, 52 I§rn. ü 10 c). BcrlagSgefellschaft „Helios" G. m. b. H. in Berlin. 10547 Westdeutsche Verlagsgefellschaft m. b. H. in Wiesbaden. 10553 Äufll al. in der Mutu cbnung. 6ob. jo 6/— ob. Nichtamtlicher Teil. Titelschutz und Wettbewerb. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz. Im Anschluß an den an dieser Stelle veröffentlichten Artikel: -Die Rückwirkung des neuen Wettberverbsgesetzes auf den Buchhandel«') ist der Verfasser von dritter, nicht genannter Seite ersucht worden, sich über die rechtliche Be urteilung des Falles zu äußern, daß der Titel eines Buchs, der allenthalben als eine eigentümliche Bezeichnung be- und anerkannt ist, für die Bezeichnung eines neuen Werks mit gewissen Abänderungen benutzt wird. Damit ist dann die weitere Frage verbunden worden, ob das neue Wettbewerbsgesetz gegen die eigentümliche Form des Gedanken-Diebstahls schützt, die darin besteht, daß die von einem Autor geschaffenen Gestalten von einem andern zur Schaffung eines Konkurrcnzwerks benutzt werden Beide Fragen sind ohne Zweifel nicht nur in wissen schaftlicher. sondern auch in praktischer Hinsicht von großem Interesse, und ich habe kein Bedenken, das praktische Interesse voranzustellen. Ein Beispiel, das ich ganz will kürlich wähle, wird die Bedeutung der Frage illustrieren. Die Figur des -Struwwelpeter« ist von dem verstorbenen Frankfurter Arzt und Dichter Hosfmann geschaffen worden, und es steht oberstrichterlich fest, daß das Wort »Struwwel peter- eine besondere Bezeichnung im Sinne des H 16 des »> Bergt. Nr. 18« d. Bl. neuen Weltbewerbsgcsetzes bildet; vgl. meinen Kommenta zu dem Wettbewerbsgesetz (Hannover 1809). S. 401 und 403 Da die mißbräuchliche Benutzung einer besonderen Bezeichnung nicht durch die Beifügung von Zusätzen oder Vornahme von gewissen Änderungen ohne weiteres ausgeschlossen wird, so würde die Herausgabe eines Buches mit dem Titel »Struwelpeter auf den Alpen- oder »Struwel peter auf dem Ozean» oder »Struwelpeter in den Lüften«. »Struwelpeter im Luftschiff- nach 8 16 beanstandet werden können. Man kann hiergegen nicht einwendcn, daß das Buch sich von dem Hoffmannscher! wesentlich unterscheide und etwas ganz anderes behandle als dieses. Der Durch schnittsleser. dem der »Struwwelpeter« als das Hoffmannsche Buch bekannt ist. kümmert sich nicht um den Zusatz »in den Lüften«, »auf dem Ozean« usw. für ihn ist nur der Name Struwwelpeter entscheidend. Das Wort »Struwwelpeter« hat durch die außerordentliche Verbreitung des Hoffmannscher: Buchs den Charakter eines Schlagworts in dem Sinne er halten. daß der Leser mit ihm unwillkürlich den Gedanken an das Hoffmannsche. ihm allein bekannte Buch verbindet. Die Verwcchslungsfähigkeit der Bezeichnungen mit den gedachten Zusätzen mit dem Wort »Struwwelpeter» ist daher ohne weiteres gegeben. Denn »die Frage, ob eine Ver- rvechslungsfähigkeit vorhanden ist. hat der Richter unter dem Gesichtspunkte der Anschauungen der Verkehrskreise zu be urteilen. welche für das betreffende Unternehmen als Kon- i sumenten im weitesten Sinne zu betrachten sind. Es darf
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