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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1909
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- Deutsch
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10722 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 217, 18. September 1909 zudem darauf Hinweisen, daß die bisherigen Versuche in dieser Richtung fehlgeschlagen sind. Dagegen hält er es für sehr wünschenswert, wenigstens die zur Verbreitung unter dem niederen Volke bestimmten Erzählungen illustrieren zu lassen. Über die Kolportage guter Literatur äußert sich Or, Schnitze nur sehr kurz. Zu berichtigen wäre hier, daß sowohl auf protestantischer wie auf katholischer Seite noch jetzt stellen weise Versuche gemacht werden?) Di. Schultze erkennt die Gründe wohl an, aus denen der Sortimentsbuchhandel sich dem Vertriebe billiger Schriften nicht so eifrig widmet, wie es an und für sich wünschens wert wäre. Er hofft aber, daß allmählich der Sortimenter sich zu dem Grundsatz bekennen werde, der im modernen Ge schäftsleben von größter Bedeutung geworden ist: großer Umsatz, kleiner Nutzen. Ferner wünscht er, daß in den Buch handlungen der -moralische Kaufzwang- abgeschafft werde, so daß es »jedem Vorübergehenden gestattet sei, sich in einem Bllcherladen danach umzuschen, ob er etwas Passendes finden lönne und ihn unangefochten wieder zu verlassen, wenn er sich nicht zum Kauf entschließen kann-. Hierzu möchte ich bemerken, daß auch jetzt niemand in einer Buchhandlung ge zwungen wird, etwas zu kaufen, wenn er nichts Passendes findet. In Paris kann man allerdings nicht bloß bei den Bouquinistes auf den Seine-Quais, sondern auch unter den Arkaden des Odeon-Theaters, sowie in einzelnen andern Buchhandlungen alle dort ausgelegten Bücher in die Hand nehmen und darin blättern, ohne daß man auch nur ge fragt wird, ob man etwas zu kaufen wünscht. Eine solche Einrichtung ist aber nur unter besonderen Verhältnissen möglich. In der Regel find die Sortimentsbuchhandlungen schon räumlich so beschränkt, daß es gar nicht möglich ist, größere Büchermengen so auszulegen, daß das Publikum selbst darin suchen kann. Zur Verhütung von Diebstählen ist in einem solchen Falle ja auch ein so zahlreiches Personal erforderlich, daß diese Einrichtung sich nur rentiert, wo ein starker Verkehr herrscht und wo viel gekauft wird. Dies ist aber nur in wenigen Läden der Großstädte der Fall. In den übrigen Sortimentshandlungen wird es nach wie vor üblich bleiben müssen, daß der Kauflustige dem Buch händler oder seinem Gehilfen feinen Wunsch mitteilt und dann aus den vorgelegten Büchern seine Auswahl trifft. Dabei ist ja, wie schon bemerkt, niemand zum Kauf ver pflichtet. Auch in den Warenhäusern wird man von dem Verkäufer oder der Verkäuferin bedient, und nur selten liegen die Waren so bereit zur Auswahl, daß jeder ohne weiteres darin suchen kann. In einem Warenhaus geht man zwar ein und aus, auch ohne die Absicht zu haben, etwas zu kaufen, weil bei dem starken Verkehr daselbst niemand wissen kann, ob man schon etwas gekauft hat oder nicht. Solche Verhältnisse lassen sich aber nicht auf die Buchhandlungen übertragen. Sollte jedoch eine Sorti mentshandlung sich von der von Or. Schultze gewünschten -Aushebung des moralischen Kaufzwanges- einen Nutzen versprechen, so könnte sie z. B, in ihren Schaufenstern ein Plakat anbringen mit der Inschrift: -Der Besuch der Buch handlung ist ohne Kaufzwang gestattet. — Gewünschte Bücher werden ohne jede Verbindlichkeit zur Ansicht und zur Auswahl vorgelegt.- Als letzte Mittel zur Bekämpfung der Schundliteratur erwähnt Or, Schultze noch den neuerdings in mehreren Städten angeregten Boykott der Schundliteratur-Handlungen 2) Vgl. Heinrich Sohnrey, Wegweiser für ländliche Wohlfahrts und Heimatpflege. 2. Auflage, Berlin 1901, Landbuchhandlung. S. 338—340, — Katholische Kolportage, (Soziale Tagesfragen. 2g. Heft) 2, Auflage, M.Gladbach 1907, Zentralstelle des Volksvereins. und eine von der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung ge plante Ausstellung der Schundliteratur, die auf das Volk abschreckend wirken soll. Im Anhang druckt der Verfasser als Muster die von der Gesellschaft der Freunde des vaterländischen Schul- und Erziehungswesens in Hamburg, sowie vom Dürerbund heraus gegebenen Flugblätter gegen die Schundliteratur ab, ferner ein Verzeichnis der deutschen Volksbildungs-Vereine in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ein Verzeichnis von Sammlungen guter billiger Bücher?) Aus dem vorstehenden Überblick kann man ersehen, daß der Verfasser den weitschichtigen Stoff nach allen Seiten be leuchtet hat. Seine Schrift wird sicher eine wirksame Waffe im Kampf gegen die Schundliteratur sein, und man kann nur wünschen daß die vielfachen Anregungen, die darin ent halten sind, bei allen, denen das Wohl des Volkes am Herzen liegt, Beachtung finden mögen. Kleine Mitteilungen. liinnahmen a»S dem EinissionSstcmpcl. — Die »Berliner Politischen Nachrichten« schreiben: In welchem Umfange die Ausgabe neuer Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen vor dem Inkrafttreten des netten Slempelsteuergesetzes die Reichstage beeinflußt hat, zeigt deutlich ein Vergleich der Einnahmen aus der Reichsstempelabgabe von Wertpapieren in den Monaten Juli und August des lausenden Jahres, Während im Juli 1908 diese Ein nahmen.2,9 Millionen Mark betrugen, bezifferten sie sich infolge der bekannten Vorgänge im Juli 1909 aus 10,1 Millionen Mark, Im August, also nach dem Inkrafttreten der Zinsbogensteuer, ging sie mit einem Ertrage von 2,8 Millionen Mark wieder auf ihr nor males Niveau zurück. Die Einnahmen vom Beginn des laufenden Rechnungsjahres bis zum Schlüsse des Monats August belaufen sich auf 19,8 Millionen Mark, was einem bisherigen Monats durchschnitt von über 3,9 Millionen Mark entspräche. Da der Etat eine Jahreseinnahme von nahezu 25 Millionen Mark in Ansatz gebracht hat, würde der veranschlagte Ertrag der Reichs stempelabgaben von Wertpapieren, wenn für den Rest des Rech nungsjahres die monatliche Durchschnittseinnahme sich auf gleicher Höhe hielte, weit übertrosfen werden. Aber selbstverständlich ist mit einer Andauer der bereits eingetretenen Rückbildung zu rechnen, so daß die Annahme, der Emissionsstsmpel könnte im lausenden Rechnungsjahrs erhebliche Mehreinnahmen bringen, der Grundlage entbehrt. * Nnzulässigkeit des Verlangens »ach Rückgabe der Bestellzettel bei Lieferungen an Behörden. — Das »Zentral blatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen« Nr, 9/10 vom 10. September 1909 veröffentlicht folgenden Erlaß des Ministers: Berlin, den 21. Juni 1909. Das Präsidium des Zentralausschusses Berliner kaufmänni scher, gewerblicher und industrieller Vereine hat hier zur Sprache gebracht, daß es bei den Behörden vielfach üblich sei, bei Be stellung von Lieserungen den Lieferanten die Rückgabe des Bestellbriefs im Original vorzuschreiben. Durch diese Gepflogen heit werde es den Kaufleuten unmöglich gemacht, die empfangenen Bestellbriefe gemäß § 38 des Handelsgesetzbuchs geordnet auszu bewahren, Abgesehen hiervon liege der Besitz der Originalbriese im Interesse einer geordneten Registratur und sei auch deshalb für den Lieferanten wichtig, weil bei Rechtsstreitigkeiten die Vor legung des Originalbestellbriefs ein nicht zu entbehrendes Beweis mittel werden könne. Ich ordne daher hierdurch an, daß die zum Geschäftsbereich des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal angelegenheiten gehörenden Behörden, soweit dies bisher ge schehen sein sollte, künftig von den Lieferanten nicht mehr die Rückgabe der Originalbestellzettel verlangen, sondern sich mit * Unter 13 soll es heißen: Volksbücherei, Verlag Styria in Graz, Zu erwähnen wären ferner: Aus Vergangenheit und Gegenwart (Verlag von Butzon L Bercker in Kevelaer), sowie ver schiedene andere Sammlungen.
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