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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-23
- Erscheinungsdatum
- 23.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090923
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190909230
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090923
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-09
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10968 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 221. 28. September ISO». Lchillcr-Buchhandluug Mar Teschner in Lharlotten- burg. 10989 *— äcn Lrsts Holgo. 13.—16. lausen«!. 90 cs. Lchreitersche Berlagsbuchhandlung in Berlin. II0I7 L. Ltaaümann, Berlag in Leipzig. IV9S3 'Rosegger: Lasset uns von Liebe reden. 4 geb. S Halbfrz. 6 ./r. Hugo Stcinitz Berlag in Berlin. I10I0 «corg Thieme in Leipzig. 11008/09 7°^r 20 ged. 8^ 20 <). ^ ^ Berlag der „Jugend" in München. v 4 »Jugend. Nr. 40 pro 4. Quartal. 4 Einzelnummer 36 L. Leopold Botz in Hamburg. 11009 ibebre. Lä. 1. 14 8. A. Zuckschwcrdt in Weimar. 11018 Nichtamtlicher Teil Bücher und anderes. Gewürdigt von R. L. Prager. (Schluß zu Rr. 220 d. Bl.) Ein »Taschenbuch des Bücherfreundes für 1909« bietet G. A. E. B o.g e n g.*) Dieses Taschenbuch besteht aus zwei Teilen: aus dem eigentlichen Taschenbuch, das eine große Menge von Tabellen enthält, die alle denkbaren Vorgänge beim Bücherkauf berücksichtigen. Der Eingang von Büchern, sür jeden Tag im Jahre, Desiderata, eine Liste für den Buch binder, für Fortsetzungen, sür Bücherentleihungen, sür die Defekte ist vorgesehen. A Als Beilage ist ein »I a h r b u ch für Bücherkunde und -Liebhaberei« hinzugefügt, das mit einem sehr ansprechenden Bildnis von Fedor von Zobeltitz in seiner Biblio thek geziert ist. Den Eingang macht eine Geschichte der Gesell schaft der Bibliophilen von Fedor von Zobeltitz, dem sich ein Umriß einer Fachkunde für Bllchersammler aus der Feder des Herausgebers anschließt. Dieser Umriß umsaßt ungesähr 130 Seiten und bietet die ersten süns Kapitel dieser Bücher kunde, während Fortsetzung und Schluß im zweiten Bande des Jahrbuches erscheinen sollen. Wenn man sich die Mühe nimmt, diese 130 Seiten durchzulesen, erhält man ein sehr an schauliches Bild der ganzen Materie. Ich fürchte nur, daß nicht allzuvielMenschen imstande sind, sie wirklich durchzulesen, da die Kleinheit des Drucks es fast verbietet. Wer sich aber die Mühe nimmt, es zu tun, wird für die Anstrengung reich belohnt. Während das Taschenbuch darauf berechnet ist, jedes Jahr erneuert zu werden, soll das Jahrbuch einen dauernden Besitz des Bücherliebhabers bilde». Ich will wünschen, daß das Büchlein von recht vielen Bücherliebhabern gekauft wird, damit bald eine neue Auslage erscheint, die kleiner im Format, aber größer im Druck, wirklich dazu angetan ist, ein Bademecum des Bibliophilen und des Antiquars zu werden. > Taschenbuch des Bücherfreundes sür 1909. Hrsg. v. G. A. E. Bogeng. Nebst einer Beilage: Jahrbuch sür Bücher-Kunde und -Liebhaberei. Jahrg. I. 8°. Berlag von Max Harrwitz, Nikolassee bei Berlin. 1909. (T. 169 Seiten geb., beigelegt: I. IV, 139 Seiten. M. Porträt.) Preis in Batist geb. .n 6.— ; in Lwdb. «i 7.50. Der unermüdlich tätige Leiter der Bibliothckarinneu- schule, Professor C h r. G. H 0 t t i n g e r, hat für die Zwecke der Schule 73 Titel aus allen Jahrhunderten der Druckkunst*) zusammengestcllt. Zuni größten Teil in Originalgröße, zum Teil verkleinert, wird eine gute Auswahl geboten, die geeignet ist, alle vorkommenden Arten von Titeln in verschiedenen Sprachen kennen zu lernen. Die Ausführung ist recht gut. Ein ausgefüllter Katalogzettel und fünf »bibliothekarische Auf gaben« bilden das Ende des Merkchens, das zur Einführung in die Schwierigkeit ältere Titel auszunehmen, recht nützlich wirken kann. Ein ziemlich vernachlässigtes Gebiet des Preßrechts ist das Anzeigenrecht. Um so dankbarer ist die Behand lung dieses Gegenstandes von A. Ebner**) zu begrüßen. Das Buch ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil umfaßt in dreizehn Abschnitten den An zeigenvertrag, während der zweite in vier Abschnitten die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung für Anzeigen behan delt. Die Darstellung zeichnet sich dadurch aus, daß sie, soweit angängig, Entscheidungen wirklich vorgekommener Fälle anzieht und dadurch den Leser befähigt, sich selbst ein Urteil zu bilden. Ein recht ausführliches Sachregister erleichtert die Benutzung. Im großen und ganzen wird man sich mit den Ausfüh rungen des Verfassers einverstanden erklären können, im ein zelnen wird man ja anderer Ansicht sein dürfen. Hier nur ganz weniges pro und kontra. Hinsichtlich des § 10 des Preßgesetzes, nach dem der Ver antwortliche Redakteur einer Periodischen Druckschrift, welche Anzeigen ausnimmt, verpflichtet ist, die ihm von öffentlichen Behörden mitgeteilten amtlichen Bekanntmachungen auf deren Verlangen gegen Zahlung der üblichen Einrückungsgebühren in eine der beiden nächsten Nummern des Blattes auszu nehmen, heißt es sauf Seite IS): «Der 8 10 des Preßgesetzes gilt auch sür nichtperiodische Druckschriften.« e«l. Obr. u. Hottmger. 4». Südende-Berlin, Prof. vr. Ehr. G. Hottinger's Berlag, 1908. 32 Seiten. **) A. Ebner, Das deutsche Zeitungsrecht. Bd. IV. Das ^Komm.-Perlag von vr. Max Jänecke) 1908. Vlll, 192 Seiten, s Preis .« 3.60.
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