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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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V 220, 22. September 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 10916 Die Historische Kommission hat ihren Vorsitzenden durch eine Schrift aus derFeder des Geschichtsschreibers des Deutschen Buchhandels: vr. Johann Goldfriedrich*) begrüßt, die, auf Büttenpapier in nur SO Exemplaren würdig hergestellt, das Ende der ersten Kämpfe gegen das Pflichtexemplar im alten Deutschen Reiche durch Abdruck einer Anzahl von Aktenstücken, die sich im Original oder in Abschrift imArchiv desBörsenvereins befinden, schildert. Den Aktenstücken wird eine Einleitung vorausgeschickt, die in die Zeit einführt und darstellt, wie der Kampf der Buchhändler gegen das Pslichtexemplarwesen sich abgespielt hat. Goldfriedrich zeigt, wie es wesentlich die Über spannung des Prinzips war, die die Buchhändler zu offener Auflehnung gegen das K. Bücherkommissariat zu Frank furt a. M. führte, wobei der Rat zu Frankfurt auf Seiten der Buchhändler stand. Die Freiexemplare waren ein Äquivalent für den Privilcgienschutz, und die Buchhändler hätten sic von den privilegierten Büchern ohne Weigern — wenn auch nicht mit Enthusiasmus geliefert; nun aber wurden auch von den nicht privilegierten Werken, ja von den in Kommission er haltenen Büchern Freiexemplare begehrt, nicht einmal das Sortiment wurde geschont; sollten da die Buchhändler nicht auf sässig werden? Und in wie kräftiger Weise sie es wurden, zeigen die abgedruckten Aktenstücke. Sie zeigen aber auch, wie diese Überspannung des Pflichtexemplarzwangs und das Verhalten der K. Bücherkominission überhaupt dazu beigetragen hat, die Messe von Frankfurt fortzutreiben**), wenn dies auch freilich nicht die einzige Ursache gewesen ist. Weshalb die Bücherkommission aber von allen Er scheinungen, gleichviel ob dies eigene Verlagsartikel waren, oder Kommissionsware oder Sortiment, Pflichtexemplare haben wollte, geht ebenfalls aus den Akten hervor: ohne sie war sie nicht imstande, den Buchhandel zu überwachen und die ihr anstößige Literatur zu verbieten. Es waren also neben den fiskalischen im wesentlichen Zensurzwecke, aus denen die Bücher kommission auf die Ablieferung der Pflichtexemplare nicht verzichten wollte. Die Akten umfassen den Zeitraum vom 18. Septcmberk77S bis 26. August 1791. Während das erste Aktenstück ein ge harnischtes Schreiben des Bücher-Kommissions-Actuars Ebenau vorführt, das den Hochedlen Magistrat aufsordert: »sämmtliche Buchhändler, Verleger und Drucker vorzubescheiden, und denensclben nebst ernstlichem Verweiß des bisherigen Un gehorsams, darzu noch Zeit 3 Tage bey Vermeidung der Exe- cution und behörigen Strass anzusetzen . . .«, übersendet in dem letzten vom 26. August 1791 der Rat dem Kurfürsten von Mainz vorhergehende Erklärung der Buchhändler und empfiehlt dieselbe geneigter Beachtung, »der wir uns um so mehr an- schliessen, als es uns scheinet, daß darinnen Gründe vorgetragen werden, welche . . . vor dem Flor des Comerzes und insonder heit des mit der ächten Aufklährung und Gelehrsamkeit in so naher Verbindung stehenden Buchhandels einiger höchster Attention gewürdigt werden dürften, gleich Wir Uns dann die *1 Das Ende der ersten Kämpfe gegen das Pflichtexemplar im alten Deutschen Reiche. Aus den im Deutschen Buchhandels- Archiv des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig bewahrten Altenabschristeu zusammengestellt von vr. Johann Goldfriedrich. 4". Leipzig, am 7. August 1909. VIII, 46 Seiten. Gedruckt in SV Exemplaren in der Offizin von W. Drugulin in Leipzig. **> Vgl. z. B. den Bericht der Frankfurter Buchhändler an den Kaiser über den Verfall der hiesigen Büchermessen und Bitte, die Abgabe dreier Exemplare von unprivilegierten Büchern ausheben zu wollen <vom 12. Juni 1777): » daß ihnen schon <soll Wohl heißen »von«) fünfzig fremden Buchhändlern die Zusage ge schehen ist, daß sie die Franksurter Messen besuchen würden, so bald jene Abgabe von drei Exemplaren in Frankfurt eben so aus hörte, wie anderwärts, als zu Wien, Leipzig, Mainz usw. niemals herkömmlich gewesen sind«. lS. 2S.) Freyheit nehmen, Ew. etc. den so sehr verfallenen und ver- bürgerten Buchhandel unterth. zu empfehlen . . .« Es war aber zu spät; der Gedanke einer Reform des Bücherkommissariats, der in den Akten des Rheinischen Vikariats vom Jahre 1792 auitaucht, ist nicht zur Ausführung gekommen, die Frankfurter Messe war endgültig von der Leipziger ab gelöst. Aus der Geschichte soll man lernen . . . Herr vr. jui. Karl E s s e l b o r n hat in Heft 7, 10, 11 des Jahrgangs 1907 des Zentralblatts für Bibliothekswesen einen Aufsatz über die Pflichtlieferungeu im Grotzherzogtum Hessen veröffentlicht, dem ein »Gesetzentwurf mit ausführlicher Begründung« angeschlossen war. Ich hatte diesen Aufsatz be sprochen und hinzugefügt, daß dieser Gesetzentwurf eine brauch bare Unterlage für die Regelung der Gesamtmaterie im ganzen Deutschen Reich böte, eine Regelung, die über kurz oder laug doch erfolgen müsse. Mein Vorschlag ging dahin, eine Zentral- bibliothek zu begründen, die die Verpflichtung haben solle, sämtliche deutsche Schriftwerke, gleichviel ob in oder außerhalb Deutschlands erschienen, zu sammeln. Unter Aufhebung sämt licher territorialer Pflichtexemplare solle an diese Zentral bibliothek je ein Exemplar aller in Deutschland erscheinenden Schriftwerke geliefert werden, wobei für teurere Werke eine Vergütung an den Verleger zu leisten sei. In Nummer 107 der Frankfurter Zeitung vom 18. April dieses Jahres wendet sich Herr vr. Esselborn gegen meinen Vorschlag der Begründung einer Zentralbibliothek, der übrigens nicht neu sei. Schon Otto Hartwig habe ihn im Jahre 1880 gemacht, dem ich hinzusüge, daß es auch ein Lieblingsgedanke des verstorbenen Althosf gewesen ist. Ich mache Prioritäts rechte nicht geltend, glaube vielmehr, baß es gerade für meinen Vorschlag spricht, daß zwei so ausgezeichnete Fachleute, wie Hartwig und Althoff dieselben Ziele verfolgt haben. Herr Dr. Esselborn hält die Errichtung einer Zentralstelle für unzweckmäßig aus folgenden Gründen: 1. Die möglichst vollständige Sammlung der in einem Gebiete hervorgebrachten Druckwerke wird am ehesten und sichersten erreicht, je kleiner das einer Sammelstelle zugewiesene Gebiet ist. 2. Deshalb müßte die Zentralbibliothek die Hilfe der Landesbibliotheken in ausgedehntestem Maße in Anspruch nehmen, so daß diese hierdurch fast mehr Arbeit hätten, als wenn sie die Pflichtexemplare zu eigener Aufbewahrung ein zögen. 3. Die ungeheuerliche Ausdehnung der Zentralbibliothek. 4. Die auf ein gewisses Gebiet bezügliche Literatur wird gerade aus der betreffenden Landesbibliothek verlangt werden, ist daher zweckmäßiger dort aufzubewahren. 5. Eine Zentralbibliothek wird notwendigerweise eine Präsenzbibliothek werden müssen; alle diejenigen, die keinen Aufenthalt an diesem Aufbewahrungsorte nehmen können, werden also von der Benutzung ausgeschlossen sein. 6. Berlin, welches nur als Sitz der Zentralbibliothek in Frage kommen könnte, hat für das Deutsche Reich bei weitem nicht die Bedeutung, wie Paris für Frankreich und London für England. 7. Keine Bibliothek in Deutschland besitzt die ältere Literatur in solcher Vollständigkeit wie die Nationalbibliothek und das Kritivb Nuseum. Dies sind die Gründe, die vr. Esselborn gegen die Grün dung einer Zentralbibliothek anführt. Ohne verkennen zu wollen, daß sie, wenigstens zumTeil, recht gewichtig sind, kann ich doch nicht anerkennen, daß sie, wie Herr vr. Esselborn an nimmt, seine Behauptung, die Errichtung einer Zentral- bibliothek sei unzweckmäßig und daher nicht zu erstreben, schlüssig bewiesen. 1418*
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