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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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11350 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtliche: Teil. — Sprechsaal. ^ 227, 30. September 1909. * Internationale Ausstellung in Buenos Aires. — Wie aus Buenos Aires gemeldet wird, ist die Eröffnung der großen internationalen Ausstellung in Buenos Aires auf den 26. Mai 1910 festgesetzt worden Buchhändler.Markthclser in Kopenhagen. — Der Kranken- und Hilfsverein der Buch- und Papierhändler-Boten (Markthelfer) in Kopenhagen (Lo§- o§ ?apir1iLnäl6rpuä6ll68 8^6- o§ ÜMeps- Loreviri») feierte am 25. September sein fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Er hat trotz seiner geringen Mittel in diesem Zeitraum für Krankenpflege 4140 Kr. ausgezahlt (3376 Kr. an Männer, 764 Kr. an Frauen), ferner 600 Kr. Begräbnisgelder und Unter stützungen an einzelne bedürftige Mitglieder. Eine Menge Prin zipale haben sich als Beitrag leistende Mitglieder (Ehrenmitglieder) gezeichnet, und bei Firmenjubiläen, auch in den letzten Jahren vom dänischen Buchhändlerverein (aus den Einnahmen des Fach blatts »Noräislr lZoAlnrncklsitickenäe«) hat der Verein Gaben und Zuschüsse erhalten. Der Verein hat jetzt 44 Mitglieder. (»Noräislr öoAbuncklsrtickonäe«.) * Neue Bücher, .Kataloge usw. für Buchhändler. 8tutt^arti srKobienenen Werke. 1909^ 8". 24 u. 10 8. Der zweite Teil enthält ein Verzeichnis sämtlicher im Ver lag der Firma seither erschienenen Komponisten-Reliefs und -Büsten mit Abbildungen. Die künstlerisch ausgeführten Reliefs und Büsten haben in der Musikwelt günstige Aufnahme ge funden. 1909.^8°. 78^ ^lll/^rn. Personalnachrichten. ^Abschiedsfeier. — Zu Ehren des am 1. Oktober d. I. aus den Diensten der Firma A. W. Hayn's Erben in Berlin scheidenden Oberfaktors Herrn Franz Steiner hatte der Inhaber der Firma, Herr Curt Gerber, deren Angestellte und einige leitende Beamte von befreundeten Verlagshandlungen, die mit der Firma jahrelang in geschäftlichen Beziehungen gestanden hatten, zu einem Festmahl im Restaurant »Zum Heidelberger« eingeladen. Herr Gerber führte in seinem Trinkspruche aus, das; Herr Franz Steiner vor 15 Jahren in die Firma A. W. Hayn's Erben eingetreten sei, als diese verhältnis mäßig klein und ihre Einrichtungen teilweise veraltet waren. Damals habe es gegolten, die alte, seit 1729 bestehende Druckerei den Fortschritten der Technik entsprechend umzu gestalten und zu vergrößern. Während seiner geschäftlichen Tätigkeit habe Herr Steiner seine Erfahrungen mit uner müdlichem Fleiße und großem Verständnis in den Dienst der Haynschen Offizin gestellt und an seinem Teile wesentlich zu deren Gedeihen beigetragen. Herr Steiner verlasse nun seine Stellung, um die geschäftliche Leitung der Firma C. H. Schulze L- Co. in Gräfenhainichen, deren Mitinhaber er sei, zu übernehmen. Die aufrichtigsten Wünsche der zurückbleibenden Freunde be- Trinksprüchen und Festliedern wurde den Wünschen an den Scheidenden warmer Ausdruck gegeben. Das schöne Fest hielt die Teilnehmer in fröhlicher Tafelrunde bis in die frühe Morgen stunde beisammen. — Schon am Vormittag hatten sich im Privat kontor der Chef und die älteren Angestellten mit Herrn Franz Steiner zu einer erhebenden Abschiedsfeier versammelt. Dabei hatten Herr Gerber und auch die Arbeitsgenossen dem scheidenden technischen Leiter wertvolle Erinnerungsgaben überreicht. * Handelsrichter. — Seine Majestät der Deutsche Kaiser hat den Buchhändler Herrn Heinrich Hüffel in Colmar zum Handelsrichter beim Landgericht in Colmar ernannt. * Anton Dohrn -s-. — Der hervorragende Zoolog Geheime Negierungsrat Professor vr. Anton Dohrn, Begründer und Leiter der Zoologischen Station in Neapel, ist am 26. d. M. in München gestorben. Er war als Sohn des Entomologen Karl August Dobrn am 29. Dezember 1840 in Stettin geboren, hatte in Königsberg, Bonn, Jena und Berlin Zoologie studiert und sich 1867 in Jena als Privatdozent habilitiert. Das Hauptgebiet seiner wissenschaftlichen Tätigkeit war ebenfalls die Entomologie. 1870 ging Dohrn nach Neapel und legte den Grund zur dortigen Zoologischen Station. Unter seinen gelehrten Schriften ver dienen Hervorhebung: »Der Ursprung der Wirbeltiere und das Prinzip des Funktionswechsels« (1875) — »Die Pantopoden des Golfs von Neapel« (1881) — »Studien zur Urgeschichte des Wirbeltierkörpers« (1882 bis 1891). Sprechsaal. Zeitungsbuchhandel. <VgI. Nr. 224 d. Bl.> Zu dem unter obiger Überschrift in Nr. 224 des Börsenblatts veröffentlichten Artikel möchte ich einige Fragen stellen. 1. Warum machen die Casseler Buchhändler keine Gegen ankündigung, in der sie den Ibsen mit 4 offerieren? Der Nettopreis des Verlegers ist 2 ^ 50 H und 11/10. Vermutlich gibt es in Cassel außer dem Tageblatt noch eine andere Zeitung, die mit Vergnügen ein solches Inserat billig aufnehmen wird, um ihrer Konkurrenz einen Hieb zu versetzen. 2. Warum gehen die Casseler Buchhändler nicht gegen das Tageblatt auf Grund des Gesetzes wider den unlauteren Wettbewerb vor? Es ist nämlich unwahr, daß die Ibsen-Ausgabe 10 im Buchhandel »kostet«. Sie ist seinerzeit bei Erscheinen von dem ursprünglichen Verleger mit 10 angekündigt worden; die jetzige Ausgabe aber, die das Tageblatt hat, wird von dem jetzigen Verleger ausdrücklich ohne Ladenpreis gehandelt. Diese Feststellung würde dem Casseler Tageblatt, das sich den Anschein gibt, als ob es seinen Abonnenten einen ganz fabelhaft billigen, nie dagewesenen Preis offeriere, eine unsterbliche Blamage zu ziehen und ihm vielleicht die Lust vergehen lassen, jemals wieder Prämien anzubieten. Also, warum immer klagen und seufzen, statt zu handeln! Paul Neubner, Köln. Zur 'Verlagsrechtsfrage-. <Vgl. Nr. 222, 226 d. Bl.> Zu dieser Verlagsrechtsfrage will ich nicht unterlassen, im Interesse der Witwe des Autors meine Ansicht zum Ausdruck zu bringen: Der mit dem ersten Autor geschlossene Vertrag entbehrt wohl der Zusätze, was zu geschehen, wenn eine neue, zeitentsprechende, umgeänderte Auflage erforderlich und dies von einer zweiten Seite auszuführen nötig wäre, aber da die Ansprüche des neuen Autors fast so viel ausmachen als für die Schaffung des hier in Frage kommenden Werkes des ursprünglichen Verfassers, so gibt es nur zwei in Frage kommende Entscheidungen des Verlegers: 1. entweder ein neues Werk zu schaffen, das mit dem ersten nicht übereinstimmt und somit als neue Schöpfung, ein wandfrei, mit dem neuen Namen des Verfassers zur Aus gabe gelangt; 2. oder aber wenn, wie es scheint, hier besonderes Gewicht auf den ersten Autor gelegt wird, den Namen desselben bei zubehalten und nur die Neubearbeitung seitens des jetzigen Autors mit zu bemerken resp. hinzuzusetzen. Geschieht ersteres, dann natürlich kann von zweiter Seite kein Anspruch erhoben, aber noch viel weniger jemand dazu verhalten werden, für Spesen aufzukommen, denn dann ist die Sache er ledigt, indem ein neues Werk erscheint. Wird aber der zweite Weg eingeschlagen und ist die Nennung des ersten Autors zur weiteren erfolgreichen Verbreitung des Werkes in Zukunft er forderlich, so muß, insolange von diesem Benesizium Gebrauch ge macht wird, ohne jeden Einspruch die Pflicht, für jede fernere Auflage 250 zu zahlen, respektiert und die Kosten, das Werk auf die Höhe der Zeit zu stellen, stets vom Verleger aus eigenem getragen werden. Fritz Sachs, Verlagsbuchhändler, Budapest.
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