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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1909
- Strukturtyp
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- Band
- 1909-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1909
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- Deutsch
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11346 V0rs-abtatt f. d. Dltchu. vuchhantxl. Nichtamtlicher Teil. 227, 30. September ISOS Nichtamtlicher Teil. Über Versteigerungen und Herrn Prager. Im Bötsenblalt Nr. 221 hat Herr Prager -Bücher und anderes gewürdigt« und fühlt sich dabei berufen, eines meiner geschäftlichen Verfahren bei Versteigerungen -zu rügen«, -vor läufig- ohne meinen Namen zu nennen. Derselbe ist jedoch nach den ausführlichen Angaben nicht schwer ausfindig zu machen. Vielleicht glaubt Herr Prager in Wahrung öffent licher Interessen zu handeln; im Grunde sind seine Zeilen aber eine durchaus unberechtigte öffentliche Kritik einer rein persönlichen geschäftlichen Maßnahme, die ich um so mehr zurückweisen muß, als sich Herr Prager ohne jede nähere Kenntnis der Sache und der einschlägigen Verhältnisse hier zum Richter aufwirst. Ich habe für meine Versteigerungen die folgende Be dingung aufgestellt, in Fettdruck, worauf Herr Prager sehr sachlich ausdrücklich hinweist: »Der Unterzeichnete nimmt feste Gebote auf die ein zelnen Nummern gern entgegen nnd berechnet für Besor gung derselben die übliche Gebühr. Steigerungsausträge -bis .. muß er jedoch abweisen, da er unmöglich solchen gerecht werden kann, ohne dabei gleichzeitig die Interessen der Besitzer der zu ver steigernden Sachen zu verletzen«. Aus diesem »Ukas« (so nennt er es) zieht Herr Prager den interessanten Schluß, daß ich gar keine Versteigerung machen wolle! Nach seiner Ansicht ist vielmehr jeder Bieter nun gezwungen, mir ein recht hohes festes Gebot einzu schicken, -das er (so fährt Herr Prager fort) in jedem Fall zahlen muß, gleichviel, ob höhere (?) Aufträge vorliegen oder gar keine«. Zu Herrn Pragers Gunsten nehme ich an, daß er statt »höhere« -niedrigere« Aufträge gemeint hat, jeden falls zeigt der Passus aber, mit welcher Sorgfalt Herr Prager hier Kritik geübt hat. Nun scheint aber Herr Prager gar- nicht zu wissen, daß kein einziger Bieter gezwungen ist, mir, dem so bösen Versteigerer, überhaupt seine Aufträge zu er teilen. Herr Prager scheint nicht zu wissen, daß es in Sammler- und Antiquarkleisen schon längst üblich ist, die Aufträge nicht dem Versteigerer selbst zu geben, sondern einem andern Antiquar am Platze seine Limiten zu er teilen! Herr Prager scheint auch nicht daran zu denken, daß eine Anzahl auswärtiger Bieter persönlich zur Ver steigerung kommt und daß auch vom Orte selbst sich Käufer einstellen! Dies alles zieht Herr Prager gar nicht in Berücksichtigung, er stellt nur fest, daß es bei meinen Versteigerungen -nur teure Käufe- gibt! Aber selbst an genommen, ich bekäme von auswärts wirklich eine größere Anzahl fester Gebote, so ist damit doch noch lange nicht gesagt, daß diese Gebote alle sehr hoch sein müssen. Herr Prager scheint nicht zu wissen, daß es sehr viele Sachen gibt, bei denen auch der Sammler sich sagt: -Wenn ich es billig bekomme, nehme ich es«, und bei denen er dann sein Gebot oft herzlich niedrig ansetzt. Und aus die besseren Sachen (auf diese kommt es in Pragers Artikel doch in erster Linie an) und aus Seltenheiten wird meist nicht von auswärts geboten, sondern der Kampf um dieselben wird ineist am Platze ausgesuchten. Und wenn nun doch wirklich einige Sachen, anstatt am Platze Hochgetrieben zu sein, durch auswärtige feste Gebote zu hohen Preisen verkauft sind, aus welchem Grunde wohl sollten diese Preise nicht in daS »Jahrbuch der Bücherpreise« ausgenommen werden? Sie sind doch nicht künstlich gemacht, sondern freiwillig von dem Käufer gezahlt und zeigen vielleicht den Marktwert (und darauf kommt es doch in dem Jahrbuch an) besser als so mancher andere Preis, der vielleicht gar nicht gezahlt ist, sondern nur den Ausrufs- oder Rückkaufspreis darstellt. Und nun: daß ich für eine meiner geschäftlichen Maß nahmen auch meine besonderen Gründe haben könnte, daran denkt Herr Prager nicht. Ich will sie ihm aber hier ver raten. Ich leite meine Versteigerungen selbst, habe also in erster Linie die Interessen meiner Auftraggeber (derjenigen, die mir ihre Sachen zur Versteigerung übergeben) zu ver treten, deren Ziel natürlich hohe Preise sind. Nun soll ich mich mit ehrlichem Gewissen auch außerdem verpflichten, die Interessen meiner Sammlcrkunden zu vertreten, die natürlich möglichst billig kaufen wollen!? Wie soll ich das machen? Vielleicht kann mir Herr Prager einen guten Rat geben, ich bin dann gern bereit, die schlimme Bedingung, die ihm Kummer gemacht hat, künftig wieder auszugeben. Hier ein Fall, wie er meist vorkommt: Auf ein Werk, das 16 ^ wert ist, kommt ein aus wärtiges Gebot von 50 H. (Sie wissen vielleicht nicht, Herr Prager, daß solche Gebote auch seitens lieber Kollegen sehr beliebt sind!). Dann kommt noch ein Gebot: »bis 8 ^ SO H«. Weiter wird nichts auf die Nummer geboten, auch am Platze nicht. Soll ich nun das Werk für 1 (dem nächsthöheren Gebot nach 50 H> abgeben? Mit dem Be wußtsein, meinen Auftraggeber (den Besitzer) um 7 ^ 50 H geschädigt zu haben? Denn der betreffende Bieter hätte ja auch 8 so H gegeben und das Werk dann immer noch unter dem Marktwert erstanden. Und wie ist es, wenn auf ein schwer verkäufliches Werk nur ein einziges Gebot, vielleicht -bis 20 einläuft; soll das Werk zum niedrigsten Satz, also 50 <H, abgegeben werden? Herr Prager wird sagen: zum Ausrusspreis. Bei vielen Versteigerungen, vor allem aber bei meinen hier in Betracht kommenden, waren gar keine Ausrufspreise festgesetzt, sondern die Sachen wurden (Sie haben es wohl im Vorwort der betreffenden Kataloge auch mit gelesen, Herr Prager?) zu jedem Höchstgebot ab gegeben. Um diesem Dilemnia aus dem Wege zu gehen (denn nach meiner Erfahrung gibt es hüben wie drüben Be schwerden), nehme ich selbst, falls mir jemand seinen Auf trag erteilen will, nur noch feste Gebote entgegen. Selbst verständlich bleibt es jedem unbenommen, andern Anti quaren am Platze seine Limiten zu geben oder persönlich mitzubieten. Das wissen, wie mir meine Versteigerungen bisher gezeigt haben, meine sämtlichen Kunden, das wissen auch, wie ich aus Zuschriften und persönlichen Gesprächen erfahren habe, wohl alle Antiquare; nur Herr Prager scheint das nicht zu wissen. Jedenfalls konstruiert er sich ohne Be rücksichtigung dieser Tatsache jenen Angriff gegen meine Ver steigerungen. Eine kurze Anfrage bei mir hätte Herrn Prager Uber meine Absichten und Gründe für meine Maß nahmen gern unterrichtet, es hätte durchaus nicht des öffent lichen Breittretens bedurft, das uns nur Zeit und Arbeit ge kostet hat. Zum Schluß möchte ich noch bemerken, daß meine Aus führungen durchaus nicht als Vorbild oder gar als Vorwurf für andere Versteigerer gelten sollen. Ich weiß nicht, wie diese sich in solchen Fällen, wie oben geschildert, verhalten, und wäre im Gegenteil sehr dankbar, wenn ich eines besseren Weges belehrt werden könnte. Dresden. Richard Härtel. Erwiderung. Die vorstehenden Äußerungen des Herrn Richard Härtel geben mir erwünschte Gelegenheit, seine Versteigerungsprazis noch einmal zu beleuchten.
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