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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090929
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11282 Börsenblatt s. d Dtschn. Buchhandel Nichtamtlicher Teil. 226, 29. September 1909 Werke in Betracht, die hoch rabattiert sind und außer der Deckung der nicht geringen Reisespesen bei jedem Stück einen ansehnlichen Nutzen abwerfen. Ausführliche Ankündigungen in Zeitungen und Katalogen sind, soweit es sich nicht um Empfehlung von Fachliteratur für bestimmte Kreise in Spezialkatalogen und Fachzeitungen handelt, sehr kostspielig, und ihr Erfolg ist nicht imlner sicher. Dazu kommt, daß im allgemeinen mit dem Erscheinen der nächsten Nummer einer Zeitung das Interesse an der vorherigen zu erlöschen pflegt. Schon oft ist beklagt worden, daß die Rundschreiben, durch die die Verleger dem Sortimentsbuchhandel das Er scheinen neuer Bücher ankündigen, nicht auch für den Sorti menter zur Verbreitung in seinem Kundenkreise verwendbar sind. Daß diese wiederholt gegebene Anregung nur selten Berücksichtigung findet, mag hauptsächlich daran liegen, daß der Satz eines Rundschreibens an den Sortimentsbuchhandel aus drucktechnischen Gründen sich nicht immer so einrichtcn läßt, daß nur der für das Publikum wissenswerte Teil leicht abgetrennt werden kann. Zudem vermag doch der Sorti menter mit dem Ausschnitt aus einem solchen Derlagsrund schreiben immer nur einem seiner Kunden zu dienen, auch wenn er eine Mehrzahl von Interessenten an der Hand hat. Auch in den Fällen, wo das Rundschreiben Bücher aus ver schiedenen Wissensgebieten betrifft, wird es bei beabsichtigter Weiterverbreitung im Kundenkreise des Sortimenters nicht genügen. Auf Einzelblättein im gleichen Format hergestellte An zeigen über neu erscheinende Bücher — der Kürze halber will ich sie im Folgenden Buchanzeigen nennen —, in denen das für das Publikum Wissenswerte über Inhalt, Zweck, Format, Preis usw. gesagt wird, könnten aber auch der eigenen Orientierung des Sortimenters dienen, da sie Ansammlung und Aufbewahrung in alphabetischer oder stoff licher Anordnung ermöglichen. Denn bei der großen Masse der Anzeigen, von denen der Sortimenter Kenntnis nehmen muß, kann er unmöglich jederzeit im Gedächtnis haben, was der Verleger vor oder bei Erscheinen eines Buches über dessen Inhalt, Zweck, Verbreitungskreis, Erscheinungs weise usw. angekündigt hat. So könnten die Buch anzeigen, die auf festem weißen Popier herzustellen wären, auch als Zettelkatalog für den Sortimenter gute Dienste leisten. Aber ihr Hauptzweck bleibt die Verwendung durch den Sortimenter an diejenigen seiner Kunden, bei denen ein Interesse für die angekündigten Bücher vorausgesetzt werden kann. Daß dieser vermöge seiner Lokalkenntnisse ein solches Hilfsmittel viel besser verwerten kann, als einem Dritten unter Benutzung von Adreßbüchern möglich wäre, bedarf keines Beweises. Der Sortimenter wird den Buchanzeigen einen an seine Firma adressierten Bestellzettel und ein ge drucktes Anschreiben beifügen, durch das er seine Buch handlung als Bezugsquelle und für den Fall, daß der Em pfänger der Buchanzeigen nicht sogleich Bedarf haben sollte, deren Ansammlung und Aufbewahrung empfiehlt, da mit er sie bei künftiger Veranlassung zu Rate ziehen kann. Gerade das wiederholte Eintreffen gleich förmiger Buchanzeigen wird dem Publikum deren Zweck immer von neuem vor Augen führen und ihm zeigen, was fein Buchhändler leisten und liefern kann. Die Buchanzeigen sollen da arbeiten, wo mir Ansichts sendungen nicht anzukommen ist; die Buchanzeigen sollen dem Kunden des Sortimenters immer wieder sagen: bei Bücherbedarf wendest du dich am einfachsten und bequemsten an deinen Sortimenter, von ihm kannst du Bücher aller Art, aus den verschiedensten Literaturgebieten erhalten. Wenn nun festgestellt ist, daß die Verwendung der Buchanzeigen als Katalogmaterial und Vertriebs- Mittel deren gleiches Format und gleichmäßige Ausstattung überhaupt bedingt, so ergibt sich, daß ihre Herstellung an einer Zentralstelle und ihre Versendung an die Sortimenter von dieser aus erfolgen muß. Unterzieht sich der Sortimenter der Mühe einer sorg fältigen Verbreitung der Buchanzeigen, so wird er ge rechter- und billigerweise erwarten dürfen, daß ihm auch die Früchte seiner Arbeit zufallen. Aus diesem Grunde dürfen die Buchanzeigen nur den Verlagsort angeben. Eine Veclagsfirmenangabe, die dem Publikum ermöglichen könnte, den Verbreiter der Buchanzeigen, den Sortimenter, zu um gehen, muß unbedingt ausgeschlossen sein. Der Sortimenter wird mit Hilfe seiner Kataloge bzw. des ihm als Beilage zum Börsenblatt regelmäßig zugehenden wöchentlichen Ver zeichnisses der Neuigkeiten des deutschen Buch handels den Verleger leicht ermitteln. Sollte das aber einmal nicht möglich sein, so würde er sich an die Zentral stelle wenden, von der die Herausgabe der Buch anzeig en erfolgt. Aber auch in der Abfassung des Textes der Buch- anzeigen wird darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß der Sortimenter für das, was sie enthalten, dem Publikum gegenüber die Verantwortung tragen muß und daß Super lative vermieden werden müssen, die die Glaubwürdigkeit der Empfehlungen auch für die Folgezeit beeinträchtigten könnten. Die Ankündigungen müssen kurz und bündig sein. Anders geartete Empfehlungen gebührend zu würdigen, dürste das Publikum noch weniger geneigt sein, als der Sortimenter imstande ist, seitenlange Anzeigen im Börsenblatt oder in Rundschreiben mit Sorgfalt zu lesen und seinem Gedächtnis einzuprägen. Die Durchführung des im Vorstehenden dar gelegten Planes muß in den Händen von Sorti mentern liegen. Die Feststellung des Textes jeder Buchanzeige erfolgt durch Sortimenter, die sich dieser Arbeit für das Allgemein wohl ihres Standes freiwillig und unentgeltlich widmen wollen. Wie der Arbeitsstoff so zu verteilen ist, daß die Manuskripte der Buchanzeigen schnell und rechtzeitig an die Zentralstelle gelangen, würde nach der Zahl der sich frei willig Meldenden zu entscheide» sein. Die Bearbeitung des Textes erfolgt nach den Ankündigungen der Verleger bzw. nach Einsicht in die vorliegenden Bücher, nötigenfalls nach Auskünften, die von den Verlegern direkt oder durch die Zentralstelle erbeten werden. Wohl jeder Sortimenter hat in seinem Kundenkreise Personen — seien es Juristen oder Ärzte, Geistliche oder Lehrer, Künstler oder Handwerker, Kaufleute oder Angehörige anderer Stände —, die gegen Gewährung eines Freiexemplars gern die Besprechung eines Buches übernehmen werden, dessen Inhalt ihren Jnteressenkreis berührt. Viele werden ihrem Sortimenter geradezu dankbar sein für ein derartiges Anerbieten. Und so wird es den meisten Sortimentern möglich sein, innerhalb ihres Wirkungskreises Personen für die Mitarbeit an den Buchanzeigen zu gewinnen. Erhält nun die Geschäftsstelle der Buchanzeigen Mel dungen z. B. von Sortimenter L, daß er für die Be urteilung von Büchern zivilrechtlichen Inhalts sorgen werde, von Sortimenter 8, ebenso betr. Schachliteratur, von Sortimenter 0, ebenso betr. Werke über Gartenbau, usw., usw , so wird sie eine entsprechende Liste anlegen und den sich meldenden Sortimentsfirmen abwechselnd die Fest stellung des Textes der Buchanzeigen aus den ihnen er wünschten Literaturgebieten zuweisen. Am meisten im Interesse einer unabhängigen Kritik, die dann schon vor Erscheinen des Buches in die Hände des Buchhandels und bei seinem Erscheinen in die Hände des Publikums gelangen sollte,
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