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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1909
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- Deutsch
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12120 BSrl-nilall s. d. Dtschn. Buchh-md-I. Nichtamtliche: Teil. ^ 239. 14. Oktober 1909. teidigtc, so kann ich jetzt, wo alle Beweise der Gegner in meinen Händen sind, diese Ansicht zweifellos mit noch größerem Rechte verteidigen. Und in dieser Hinsicht kann ich den Bericht der Literarischen Gesellschaft nicht mit Still schweigen übergehen; ich kann dies um so weniger, als bei der Beurteilung der Frage über die Konvention in der Kom mission der Reichsduma über das Autorrecht eben der be- zeichnete Bericht zugrunde gelegt wurde. Ich lasse die Frage über die Gerechtigkeit vollständig beiseite, worüber cs im wesentlichen keine Meinungsver schiedenheit zwischen Len Anhängern und den Gegnern der Konvention gibt; diese Gesichtspunkte werden sogar von heftigen Gegnern der Konvention verteidigt; ich werde viel mehr die Frage ihrem Wesen nach berühren. Es muß festgestellt werden, daß von der Regierung in ihrem Entwurf über das Autorrecht schon ein Schritt vorwärts getan ist. um auf den normalen Weg der gegenseitigen Be ziehungen in bezug auf den Schutz des Autorrechts zu kommen, was der Entwurf des neuen Gesetzes bezeugt, der sich als erster Vorbote einer künftigen literarischen Konvention erweist. Wenn man die neuen Artikel des Gesetzes, die schon von der Reichsduma angenommen find, mit der Berner Konvention vergleicht, so ist es nicht schwer, sich zu überzeugen, daß sich seinem Prinzip nach der Gesetzentwurf und die Artikel der Konvention nur durch Weniges voneinander unterscheiden. Diese Übereinstimmung des neuen Gesetzentwurfs mit den Artikeln der Berner Konvention hat die Literarische Gesellschaft veranlaßt, in dem Entwurf solche Veränderungen vorzunehmen, die sogar im Prinzip einen internationalen Vertrag über den gegenseitigen Schutz des Autorrechts nicht zulassen wiüden. Zu Artikel 2 des Gesetzentwurfs, in dem davon die Rede ist, daß dem Autor das ausschließliche Recht zusteht, sein Werk in allen möglichen Arten zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, macht die Literarische Ge sellschaft die Ergänzung, daß das Recht auf die Übersetzung des Werkes zum Bestände des Autorrechts nicht gehöre. In dieser Ergänzung verneint die Kommission der Literarischen Gesellschaft ganz präzis jede selbständige Existenz eines Rechtes des Autors auf die Übersetzungen und weist dann in ihrem Bericht (S. 21) darauf hin. daß die Frage aus schließlich gestellt werden müsse vom Standpunkt des praktischen Nutzens oder Schadens, den für Rußland im gegenwärtigen Moment eine Beschränkung der Übersetzungen haben würde. Einer solchen Stellung der Frage muß man zustimmen, und meine nächste Aufgabe ist es nun. nach beiden Be ziehungen hin Erläuterungen zu geben. Vor allem möchte ich erwähnen, daß man beim Lesen des Berichts der Literarischen Gesellschaft den Eindruck hat. daß sie die Bedeutung Rußlands als eines Landes, das nur wenig selbständige Belletristik und wissenschaftliche Literatur hätte, zu sehr verkleinert. Wir werden nicht offene Türen ein rennen und den ganzen Reichtum und die Mannigfaltigkeit der russischen Literatur oorführen. wir wollen nur darauf Hin weisen. daß nicht nur in der Heimat, sondern auch im Aus lande russische Schriftsteller und Gelehrte eine immer größere Popularität erlangen und in der letzten Zeit mit besonderer Energie übersetzt werden; das zeigt zweifellos, daß Rußland so reich an einheimischen Erzeugnissen ist. daß es bei weitem schon nicht mehr in dem Maße übersetzter Werke bedarf, wie das noch vor zehn Jahren der Fall war. »Es ist durchaus kein Grund vorhanden, die Bekannt schaft des russischen Publikums mit einem ausländischen Kunst erzeugnis nur auf eine Übersetzung zu beschränken, ohne konkurrierende Übersetzungen zuzulassen-, sagt die Literarische Gesellschaft (S. 19) und weist dabei als Beispiel auf die Werke von Renan und Marx hin. Aber mir scheint es. daß dieser Beweis durch die Behauptung der Literarischen Gesell schaft bei weitem nicht erschöpft wird. Ohne Zweifel, die Bücher der genannten Autoren sind in Übersetzungen in andere fremde Sprachen vorhanden, und es ist mir ganz un begreiflich, was die Literarische Gesellschaft veranlaßt, die russische Kultur in andere Verhältnisse zu stellen, als die ganze übrige zivilisierte Welt. Ich sehe entschieden keinen Anlaß, dem russischen Publikum zum Nachteil der Interessen der Autoren, solche Prärogativen zu geben, die zurzeit kein anderes Kulturland genießt. Dazu kommt weiter: Wenn z. B. »Das Kapital» von Marx, unter Mitwirkung des Verfassers in einigen Ausgaben erschienen ist. so sehe ich nicht, welches Hindernis die Konven tion in dieser Beziehung stellen kann. Der ausländische Autor, der aus persönlicher Überzeugung sein Werk zum Be sitz aller Länder machen will, behält beim Abschluß des Ver trages mit dem Verleger das Recht der Übersetzung in andern Ländern und verfügt darüber nach seinem Ermessen. Bei alledem zweifle ich sehr, daß die Personen, die die Übersetzung eines schon veröffentlichten Buches herausgeben, sei es der Verleger, sei cs der Autor selbst, sich immer durch die Zwecke der Bildung leiten lassen. In der Mehrzahl der Fälle bezieht sich das gerade auf Bücher, die sich schon empfohlen haben, nicht nur durch ihren Inhalt, sondern auch durch die Qualität der Übersetzung, die für den Erfolg des Buches eine ebenso große Rolle spielt wie das Interesse für das Buch selbst. Aus diesem Anlaß äußert sich Askinasi in einem von ihm an die Verwaltung der Russischen Gesellschaft der Buch händler und Verleger überreichten Bericht über das Buch von Meininger »Geschlecht und Charakter« folgendermaßen: »Für niemand von uns ist es eine Neuigkeit, daß ein jedes übersetzte Buch, das sich bei den russischen Lesern ein geführt hat. sofort zu einem Gegenstand der wildesten Spekulation seitens der Verleger wird, die sich nicht ge trauen. auf eigenes Risiko irgend ein neues ausländisches Buch herauszugeben.« Und wirklich, man kann nicht umhin, einer solchen Ansicht zuzustimmen, wie sie der Verfasser in dem Bericht ausspricht, d. h. daß es in der Literatur nicht wenige Bücher gibt, die bei weitem nicht mit der Absicht herausgegeben sind, das Buch dem großen Publikum zugänglicher zu machen, sondern nur vom Standpunkt der Spekulation des Verlegers. Besonders anschaulich hat sich das gerade an den Büchern gezeigt, deren Übersetzungen später wieder herausgegeben wurden und deren Konkurrenzpreis bei weitem nicht dem lesenden Publikum zum Vorteil dient. Nehmen wir gleich solche Bücher wie Meininger, »Geschlecht und Charakter«, Forel, -Die Geschlechtsfrage«, die Bücher von Renan, Feuerbach u. v. a.. deren Übersetzungen viele Male von ver schiedenen Verlegern herausgegeben wurden. Die Kritik hat sich sehr abfällig über die späteren Ausgaben dieser Bücher geäußert, die den ersten Ausgaben sowohl in der Qualität der Übersetzung als im Äußern beträchtlich nachstanden. »Man könnte doch meinen«, sagt derselbe Verfasser in seinem Bericht, »daß eine starke Konkurrenz der Verleger zu einem besondern Aufblühen der Verlagstätigkeit, zu einer Verbilligung und Verbesserung der Ausgaben usw. führen müßte. Leider lehren die Tatsachen das Gegenteil, was man durch Analyse der Art und Weise der Konkurrenz der Verleger und deS Einflusses dieser Verfahren aus die allgemeine Lage des Buchhandels darlegen kann. Das ist auch ganz begreiflich. Der Verleger, der seinen guten Ruf achtet, wählt für seine Publikationen ein gutes und ernstes Buch und verwendet darauf viel Arbeit. Energie und Kapital. Ein solcher Verleger tut zweifellos alles, was in seinen Kräften steht, daß das Buch in tadelloser Gestalt in
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