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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091014
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23S, 14. Oktober 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 12123 ein Aufenthalt in Frankreich oder England zu Sprach- und Literatur-Studien, Ablegung eines Lehrerinnenexamens, eine buchhändlerische Ausbildung usw. Anmerkung zu d: Bei Bewerbern, deren Schulbildung er heblich über das angegebene Mindestmaß hinausgeht, oder die in Berufsstellungen tätig gewesen sind, welche mit der bibliothekarischen Tätigkeit verwandt sind, kann ein Teil der darauf verwandten 8 5. Der Meldung sind beizufügen: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf in deutscher und lateinischer Schrift; 4. das Zeugnis, daß sich der Bewerber in einem mindestens einjährigen praktischen Dienst an einer wissenschaftlichen oder einer unter fachmännischer Leitung stehenden Volks- 5. Zeugnisse über die sonstige nach § 4 erforderliche Vor bildung, insbesondere über die empfangene Schulbildung sowie gegebenenfalls über Teilnahme an weiteren theore tischen und praktischen Kursen bezw. über eine ander weite zweckentsprechende Fortbildung, über Berufsstellungen, 6. bei männlichen Bewerbern das Zeugnis über die Militär verhältnisse. 8 6. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Vorsitzende der Kommission. Gegen seine Entscheidnng kann Berufung bei dem Generaldirektor der Königlichen Bibliothek eingelegt werden. 8 7. Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche und hat sich darauf zu richten, ob die Bewerber die für den praktischen Dienstbetrieb erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und die nötige literarische Ausbildung besitzen. 8 8. Die schriftliche Prüfung findet unter Klausur statt, sämtliche Bewerber haben darin anzufertigen: 1. einen kurzen deutschen Aufsatz über ein bibliothekstechnisches oder buchgewerbliches Thema; 2. die Aufnahme einiger Werke in deutscher, englischer, fran zösischer und ev. lateinischer (vgl. § 9 unter 4) Sprache für den alphabetischen Zettelkatalog mit sämtlichen Ver weisungen nach der für die preußischen Bibliotheken gültigen Instruktion. 8 9. Die mündliche Prüfung findet in angemessener Zeit nach der schriftlichen statt. In ihr sollen die Bewerber Nachweisen: 1. in der Bibliotheksverwaltungslehre: Vertrautheit mit der Führung der gewöhnlichen Geschäftsbücher, der Fortfetzungszettel und statistischen Listen, Verständnis für die verschiedenen Katalog- und Verleihsysteme, allgemeine Kenntnis von den Einrichtungen des Buchhandels, vom Buchdruck, insbesondere vom Katalogdruck, von der Buch binderei und den in ihr verwendeten Materialien; Kenntnis der Form des schriftlichen Verkehrs mit Behörden und Ge schäftsleuten. Verständnis für die Förderung des Publi kums in bezug auf das Lesebedürfnis. Kenntnis der wich tigsten Systeme und der wichtigsten Institute des Volks bildungswesens, insbesondere der Aufgaben der Volks bibliotheken; 2. in der Bibliographie: Kenntnis der wichtigsten deutschen, englischen, französischen und amerikanischen allgemeinen Bibliographien und enzyklopädischen Nachschlagewerke und der wichtigsten deurschen Fachbibliographien; Verständnis für den Unterschied einer bibliographischen und einer katalog mäßigen Titelaufnahme und Sicherheit in den Methoden bibliographischer Ermittelung. 3. in der Wissenschafts- und Literaturgeschichte: All gemeine Kenntnis der Einteilung der Wissenschaften und der ihr entsprechenden wissenschaftlichen Terminologie, Kenntnis der wichtigsten Erscheinungen der schönen Litera tur in Deutschland, England und Frankreich seit der Renaissance sowie Urteil über den Bildungswert der ver- Besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in dem ersten dieser Hauptgebiete können Mängel in dem dritten ersetzen und umgekehrt; auch kann eine tüchtige musikgeschichtliche Bildung ergänzend für eine noch mangelhafte literarge- schichtliche eintreten, doch sind diese Fälle jedesmal in dem Zeugnis zu vermerken. 4. I n den Sprachen: die mündliche wesentlich fehlerfreie Übersetzung eines nicht zu schwierigen französischen und englischen und — sofern der mittlere Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Bibliotheken in Frage kommt — auch eines lateinischen Textes. Üb - d G d d l 5 Protokoll geführt. Im Gesamturteil ist festzustellen, ob die Prüfung bestanden ist und mit welchem der Prädikate: genügend, gut oder mit Auszeichnung. Das Protokoll ist dem General direktor der Königlichen Bibliothek einzureichen. 8 11- Wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt, so kann sie frühestens nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden. Eine mehr als einmalige Wiederholung ist nicht gestattet. 8 12. Auf Grund der bestandenen Prüfung wird vom Vorsitzenden ein Zeugnis ausgestellt, das sich auf alle einzelnen Zweige der Prüfung erstreckt. Berlin, den 10. August 1909. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. (gez.) Trott zu Solz. Nova klaoa, Graphische Neuheiten Vertriebs-Gesell schaft m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister 6 des Königlichen Amtsgerichts Berlin- Mitte ist am 30. September 1909 folgendes eingetragen worden: Nr. 6970. Nova klana, Graphische Neuheiten Ver triebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Verlag und Vertrieb von Karten, Zeichnungen und Plänen, Betrieb von moderner Reklame jeder Art und die Übernahme von Vertretungen für Bureauneu heiten. Das Stammkapital beträgt 20000 Geschäftsführer: Kaufmann HermannKahn in Wilmersdorf. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 7. und 21. September 1909 festgestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichs anzeiger. Der Gesellschafter Kaufmann Otto Behrends in Berlin bringt in die Gesellschaft ein sein bereits bestehendes Plankarten verlagsgeschäft mit allen Utensilien, Vorräten und Material zum festgesetzten Werte von 15 000 ^ unter Anrechnung dieses Be trages auf seine Stammeinlage. Berlin, den 30. September 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 241 vom 12. Oktober 1909.) Thüringer Kunstanstalt nnd Graphische Union Akt.-Gef. in Koburg in Konkurs. (Vgl. Nr. 215 d. Bl.) — In der ersten Gläubigerversammlung wurde vom Konkursverwalter Rechtsanwalt vr. Bretzfeld der Status bekannt gegeben, der für die Gläubiger bezüglich ihrer Forderungen eine Befriedigung von 50 Prozent erwarten läßt, wenn eben die ausländischen Debitoren prompt hereinkommen. Die Passiven betragen ca. 1574'
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