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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- Jahr1909
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12260 Börsenblatt f. d.-Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 241. 16. Oktober 1909. Lsliii'. Llmruermami in IisipsiA ksrnsr: öüebnsr, l'sräinanä, Merks k. k'löts n. ktts. Op. 60. k'rsnt sueb äs8 I-sdsns. 1 ^ 50 Op. 61. NrinnsrunA. 2 Op. 62. — Op. 65. 16 okrrraktsri8t.i8s1i6 Ltüeks k. 2 k'l. u. ?kts. llskt 1. 3 ^ n. 8ett 2. 4 ^ n. ^ No. 8. Obopin, Op. 25. No. 2. Ltuäo. No. 9. Meder, ^.än^io Nenuett. ä. 1 n. da Lulainite. I 20 o). No. 3. de3 dilss ont üeuri. 60 No. 4. de kortrait. 1 eplt 2 ^ 60 H. oplt 2 ^ 60 -ß. — Op. 34. 6umore8ke d kkts. 2 .^. Nichtamtlicher Teil. Aus Rußland. Über die Literar-Konvention. Bericht auf dem Ersten Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger 30. Juni (13. Juli) bis 5. (18.) Juli 1909 in St. Petersburg von Th. Ettinger (St. Petersburg).') (Schluß zu Nr. 240 d. Bl.) Aber, meine Herren. Sie können mich mit Recht fragen, welchen Zweck ich mit meinem Bericht verfolge. Meine direkte Aufgabe ist es selbstverständlich nicht, die Rechte der russischen und ausländischen Autoren zu verteidigen. Diese bedürfen meiner Verteidigung nicht und werden selbst besser verstehen, ihre Rechte zu wahren. Meine Absicht ist die. zum Schutz der russischen Ver leger cinzutreten. Ich fühle, es wäre ein großer Fehler von meiner Seite, wenn ich das nicht tun würde, wie dies die Verleger aller der Länder getan haben, in denen schon gegenwärtig die Konvention besteht. Ich werde die Frage der Monopolisierung, der Ver teuerung der Bücher, der technischen Schwierigkeiten bei der Herausgabe von Übersetzungen nicht aufs neue berühren, aber ich fühle mich moralisch verpflichtet, zur Verteidigung derjenigen Rechte einzutreten, die in einem mir gerade zu unbegreiflichen Matze niedergetreten werden. Gedenken Sie, was die Literarische Gesellschaft in ihrem Bericht sagt, sich abwendend von den Verlegern (S. 32). von den Leuten, mit denen ihre Tätigkeit eng verbunden ist, und die sich als die tatsächlichen Verbreiter ihrer Schöpfungen erweisen. Gedenken Sie. was der Abgeordnete Schubinskij von der Tribüne der Duma bei der Beratung des Entwurfs über das Autorrecht sagte, und gedenken Sie endlich der Worte des Deputierten Miljukow, das Gesetz über das Autorrecht dürfe keine Tendenz zum Schutze der Interessen der Verleger erhalten. Ja. das wäre vielleicht ganz recht, wenn nur die Interessen der Autoren und der Verleger nicht so eng mit einander verbunden wären. Aber, meine Herren, diejenigen, die die Ansicht vom Schutz des Autorrechts in solchem Maße angreifen, leugnen sie nicht die Bedeutung der Verleger im Prinzip? Ich glaube ') Aus dem Russischen übersetzt von T. Pech. Der Titel des Originals ist angeführt im Börsenblatt 1909. Nr. 184, S. 9196. Über den Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger siehe ebenda Nr. 168 und (Artikel von W. Henckel) Nr. 189. nicht, daß es noch ein Land gibt, in dem der Verleger als Bürger in solchem Grade der Möglichkeit beraubt wäre, den Schutz seiner Rechte zu genießen, wie bei uns. Ist es nicht ganz gleich, ob sich das auf ein Originalwerk bezieht oder auf eine Übersetzung, auf die häufig noch mehr Arbeit und Geld verwendet wird? Blicken Sie nach Westeuropa, wo die Verleger alle mög lichen Ehrenstellen einnehmen, wo sich jeder Gelehrte, jeder Schriftsteller schon lange an den Gedanken gewöhnt hat. daß er in der Mehrzahl der Fälle ohne Vermittlung eines Verlegers seinem Buche keine gehörige Verbreitung geben kann, und wo — ich betone das -— die Selbstverleger fast gänzlich verschwunden sind. Bei uns haben sich vielleicht noch nicht so normale geschäftliche Beziehungen zwischen Autor und Verleger eingestellt, vielleicht muß die materielle Sicher stellung der einen und der andern Seite von Grund aus ge ändert werden; aber dann mögen die Leute, die auf den Verleger wie auf einen Monopolisten sehen, mit der Revision dieser Frage beginnen. Diese Frage ist noch von niemand berührt worden, und es ist noch unbekannt, welche Gestalt eine solche gegenseitige materielle Sicherstellung annehmen wird. Wir Verleger haben, wie jeder andere Gewerbetreibende, das Recht, den vollen Schutz unserer Rechte nicht nur zu wünschen, sondern auch zu fordern, und ich schlage vor. sich ungesäumt mit einem solchen Gesuch an die Regierung zu wenden. Wir müssen in unserem Interesse, ohne weder der Regierung selbst, noch der nationalen Zivilisation, noch dem lesenden Publikum irgend einen Schaden zuzufügen, den Schutz unserer Rechte fordern sowohl hinsichtlich eines verlegten Origi- nalwerks als hinsichtlich einer Übersetzung. Wir müssen in unserer heutigen Sitzung in kategorischster Form den Beschluß fassen, daß die literarische Konvention für Rußland nicht nur nicht schädlich, sondern sogar notwendig ist. Wenn man auf uns auch mit den Fingern weist wie auf literarische Piraten, und wir bisher sagten, daß die Konvention Gegner in der Person der russischen Autoren findet, so müssen wir heute, meine Herren, der ganzen zivilisierten Welt, die mit lebendigem Interesse verfolgt, was wir jetzt Vorbringen werden, sagen — nicht etwa deshalb, daß man nicht mehr mit den Fingern auf uns weise, son dern aus fester Überzeugung und nach unserm Gewissen — daß wir. die russischen Verleger, für die literarische Konvention eintreten. Wenn wir das nicht sagen, so lenke ich Ihre Aufmerk samkeit auf die Gefahr hin. die dem russischen Büchermarkt in nicht ferner Zeit droht. Ich empfehle Ihrer Ausmerk-
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