12346 Bbrjenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. .äk 242. 18 Oktober IS0S (8tutt§art, L. 8. Norit?.) Usa. Loo^ooi.. 16". Xlo8l:uu. IV, 174 8. 70 Lop. „Lrakt unä Leüönüeit.".) 8°. kelsrsdurA. 196 8. mit. ^bdilÜAN. 5000 Lx. L. 1.—. 8". Noslrau. 88 8. 1300 IIx. 90 Lopi burx. 103 8. 15 000 Lx. 10 Lop. Noslrau. 62 8. 16 000 Lx. 10 Lop. 8. L. LL88oedin. 82 8. 110 Lx. L. 2.—. I13L. U. N. LxoxovL, 2-os. 8°. iZerFijexvsliij ?o?8a6. 56 8. 2000 Lx. 25 Lop. ^1. KuLuuii.. 8". Noslrau. 178 8. mit ^bbilcign. 2050 Lx. 60 Lop. ^lo8li3.u. 161 8. wid ^bbiläxn. 4000 Lx. 60 Lop. 8". No8lra.u, N. L 8. 8abu8e1iaui^o>v. X, 223 8. 1500 Lx. k. 1.—. No8kLU. ^X. 223 8. ^1500 L. 1.— 81ad)k, Lortsobritte auk äem Oekiet äer LuntrenteleZrapdis. (Lerlin, 3. ZprinAer.) 8". ?et,6r8durA. 42 8. 550 Lx. 204 8. mit ^bbilä^ll. 3000 Lx. 50 Lop. Lr8oti6iot in Helten. (8elt 1. 16 8. mit ^.bdilä^n. 10000 Lx.) 30M^Lx^L. L25.^ o IV Vonuoxu 16". keter8durA. 263 8. 2297 Lx. 50 Lop. Viekig, 6as Lieu2 im Venn. (Lerlin. Lleiselrel L 6o.) xovui-L. 16". ketereburA. XIII, 428 8. 5000 Lx. It. 1.25. Lieruuu^". 8". ketsr8liurA. 100 8. mit ^büiläßn. 1000 Lx. x-vL ,,6»ümcei>". 8". No8kkm. 420 8. 10000 Lx. L. 1.50. Miltner, 86is6n5abri1r!itioQ. (XVien, R^rtlebeu.) 180, VIII 8. mit ^.bdilÜSu. 4000 Lx. 75 Lop. ^Vinöeldunü, 1'lrrto. (8tuttAg.rt, L. L. Lromwanu.) p6A. L^ >LL«ovL. 8". ?eter8durA. 174 8. bui-F. 1500 Lx. Lr8okeiot in Hakten. (1. lieft. IV, 136 8. 90 Lop.; 2. 8ekt. 173 8. U. 1.60.) 40 Lop. Uo8ka.u, 3. 3. l46pIro^8lrij. 245 8. 3200 Lx. ti.. 2.—. »»/Milo», 12-6. 16". 2lo8kg.u. 173 8. 5000 Lx. 25 Lop. Kleine Mitteilungen. * Reform des Patentrechts. — Der Verein Deutscher Maschinenbauanstalten hat beschlossen, in einer öffentlichen Sach verständigen - Sitzung die Frage der Reform des Patentrechts zu beraten. Folgende Fragen des deutschen Patentrechts sollen besprochen werden: I. das Recht des Erfinders auf das Patent an Stelle des Anmelders; — 2. die Entschädigung der Angestellten für ihre Erfindungen; — 3. das Vorprüfungsverfahren und der Ersatz der Anmeldeabteilung durch Einzelprüfer; — 4. Gebühren und Schutzdauer des Patents; — 5. Ausübungszwang; — 6. Gerichts barkeit. Zu der Versammlung, die für den kommenden Dezember vorbereitet wird, sollen auch Vertreter der Regierung sowie Mitglieder des Reichstags eingeladen werden. Entwurf eines neuen Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. (Vgl. Nr. 231 d. Bl.) — Hierzu wird in der Deutschen Juristenzeitung (Berlin, Otto Liebmann) folgendes mitgeteilt: Der Vorentwurf zu einem neuen Strafgesetzbuch, der, wie hier angekündigt, für Ende Oktober zu erwarten ist, wird nach unseren Informationen sich ungefähr im Umfang des geltenden Strafgesetzbuchs halten, nach der Zahl der Paragraphen sogar etwas kleiner sein. Es ergibt sich daraus ohne weiteres, was übrigens auch von vornherein anzunehmen war, daß nach der Absicht der Verfasser die zahlreichen und zum Teil umfäng lichen strafrechtlichen Nebengesetze nicht in das neue Straf gesetzbuch eingearbeitet werden sollen. Auf dem Gebiete der Gesundheitspflege, der Nahrungsmittelfälschung, des unlauteren Wettbewerbs, des Gewerbe- und Arbeiterrechts, des Schiffahrtswesens, des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, des Steuer- und Zollwesens usw. werden daher die bestehenden Rechtszustände durch die Grundsätze des neuen Gesetzbuchs nur insoweit berührt werden können, als es sich um allgemeine, für jede strafgcsetzliche Vorschrift gültige Normen handelt, wie sie der Erste Teil unseres geltenden Strafgesetzbuchs enthält. Auch der Vorentwurf wird einen Ersten Teil — »Allgemeiner Teil« — und einen Zweiten Teil — »Besonderer Teil« — umfassen. Während aber jetzt dieser Zweite Teil ohne weitere Gruppierung in 29 Abschnitte zerfällt, soll der Besondere Teil des Borentwurfs zunächst in vier Bücher geteilt werden — Delikte gegen den Staat, gegen Einrichtungen des Staates, gegen die Person, gegen das Vermögen —, die insgesamt 28 Abschnitte begreifen. Ihnen folgt ein fünftes Buch mit den Übertretungen, die nicht, wie vielfach angeregt ist, aus dem Strafgesetzbuch ausscheiden, sondern in ähnlichem Umfange wie bisher darin verbleiben sollen. Dem gemäß wird auch die bisherige Dreiteilung der strafbaren Hand lungen in Verbrechen, Vergehen, Übertretungen aufrecht erhalten. Auch dem Strafvollzug ist, wenngleich nicht erschöpfend, eine