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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1923
- Sprache
- Deutsch
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iX- 63, 15. März 1923. Redaktioneller Teil. vvrjenblatl f. d. Ltschn. vuchhandel. kei! der die Einrichtung der Abgabepflicht auf gemeinfreien Wer ken betreffenden Forderungen, eine Einrichtung, die mit der Ein führung einer Kulturabgabe verquickt worden ist; an die Unmög lichkeit, zu einer als Richtschnur dienenden, auf die sogenannten erlaubten Entlehnungen, Lehrbücher und pädagogischen Veröf fentlichungen aller Art anwendbaren Vorschrift zu gelangen, so wie — last Iiot Isast — an die Notwendigkeit, den Versuch nicht zu wiederholen, der darin besteht, das Recht der Anpassung von Werken an mechanische Musikinstrumente einfach zu leugnen, son dern von jetzt ab nach bestimmten Prinzipien auch die Übertra gung von literarischen, musikalischen und dramatisch-musikalischen Werken mittelst Funkentelegraphie zu regeln. Von den heute am meisten umstrittenen Forderungen ist das sogenannte »wissenschaftliche Eigentum- zu erwähnen, womit man den Gelehrten unter der Form von Urheberrechten ein aus schließliches Anteilrecht an der praktischen Anwendung ihrer -Ideen- und Entdeckungen sichern will. Diese Forderung hat eine tiefe Furche in die Meinungen des neuen Organs des Völkerbundes gezogen, nämlich der Lommissiou c!s coopörrUio» intsliseiuslls, die zum ersten Male am 1, August 1922 in Genf zusammentrat und deren Abteilungen sich im De zember zum zweiten Male in Paris versammelten. In ihrer August-Tagung hatte die Kommission einen Beschlich Nr, vil ge faßt, der also lautete: In der Erwägung, daß d a s g c i st ig e E i g e n tum n i ch t genügend und daß insonderheit das wissen schaftliche Eigentum gegenwärtig überhaupt nicht geschützt ist, beauftragt di« Kommission eine Unter kommission, bestehend aus den Herren Deströe, Millikan, Russin! und de Torrcs Quevedo, die Mittel und Wege zu prüfen, durch welche dieser Schutz erreicht werden könnte. Diese Unterkmnmissiou wird sich mit den Organisationen in Verbindung setzen, die ihr zur Abgabe nützlicher Mitteilungen geeignet scheinen, in erster Linie mit dem Internationalen Bureau des literarischen und künst lerischen Eigentums in Bern, sowie mit der Internationalen Chemie-Vereinigung und mit dem Bund der geistigen Arbeiter Frankreichs. In seinein Bericht vom 27. September 1922 an die Versamm lung des Völkerbundes hatte der Kommissionsberichterstattcr den Grundsatz aufgestellt, daß »das geistige Eigentum, be fand « r s a u f w i s s e n s ch a s t I i ch e m G e b i e t e, n i ch t g e- ullgend geschützt, daß es sogar nicht anerkannt sei-. Diese abgekürzte Formel, wiederholt von der tausend stimmigen Tagespreis«, konnte nicht verfehlen, in den über den Ursprung und die Entwicklung unserer beiden großen Vereini gungen zum Schutze des geistigen Eigentums orientierten Kreisen ein gewisses Aufsehen zu erregen. Sie schien mit einem Feder strich den Dank für die hingebend« Arbeit auf diesen äußerst heiklen Gebieten von mindestens einer ganzen Generation zu ver nichten, was höchst ungerecht gewesen wäre. Wir haben daher, als das Sekretariat des Völkerbundes uns über diese Angelegenheit befragte, gern die Gelegenheit ergriffen, um aus sein Ersuchen eine summarische Liste der durch die beiden Bureaus dieser Vereinigungen geleisteten Arbeiten und eine Über sicht der Schwierigkeiten aufzustellen, auf welche der Schutz des industriellen, literarischen und künstlerischen Eigentums stößt, aber auch einen Plan der als wünschenswert erachteten Reformen. In sonderheit forschte mau uns auch hier wieder über die Möglichkeit aus, »diesen Schutz auf das wissenschaftliche Eigentum (wissen schaftliche Ideen oder Entdeckungen, die später zu einer technischen Erfindung benutzt werden) und auf die zu diesem Zwecke zu er greifenden Maßnahmen auszudehnen-. Der von uns gelegentlich der Pariser Tagung der Lommisstou hält, abgesehen von einem Rückblick und einer gewissenhaften Prü fung der bisher auf dem Gebiete des internationalen Schutzes des geistigen Eigentums erreichten Ergebnisse, ein wirkliches Pro gramm unserer zukünftigen Tätigkeit, Möge dieses unfern Lesern unterbreitete Programm nach und nach verwirklicht werden mit oder ohne Unterstützung des Völkerbunds und seiner Organe! Auf alle Fälle ist an der Schwelle des neuen Jahres der Inhalt unseres Berichts geeignet, uns und die zahlreichen Freunde unserer Sache zu ermutigen und unsere Anstrengungen zu verdoppeln, damit die Verteidigung der Rechte und Interessen, die auf unseren Gebieten wachsamen offiziellen und privaten Hütern — Regierungen, Verwaltungen, Vereinen, Spezialisten usw, — anvertraut ist, immer mehr bekannt, verbreitet und wirk sam werde. Druclpreise und Verlagsbvchhandel. Die wöchentlich zweimal erscheinende »Zeitschrift für Deutsch, lands Buchdrucker und verwandte Gewerbe- kommt in ihrer Nr, 18 vom 2, März d, I, auf den in den Nrn. 32 und 33 des Börsenblattes vom 7. und 8, Februar d, I, erschienenen Aufsatz »Die Anschwellung der Druck- und Bindekosten im Jahre 1922- zurück, Eingangs wird erklärt, daß die im Börsenblatt erschie nene Abhandlung »eine beachtenswerte Arbeit darstellt und auch geeignet ist, den Verleger in eine Materie einzuführen, die ihm vielfach fremd ist-. Andererseits wird aber auch ausgeführt, daß der Verfasser des Börsenblattartikels »bei aller Sachlichkeit, deren er sich befleißigt hat, doch manches gesagt hat, was zu fal schen Ansichten führen könnte und deshalb nicht unwidersprochen bleiben darf». Mit diesem Einwand ist selbstverständlich gerech net worden, wie ja auch nicht erwartet werden konnte, daß der in Rede stehende Aussatz von Buchdruckerseite ohne Kritik hinge nommen würde. Es wird u, a, dem Verlagsgewerbe die Frage borgehalten: »Und warum Wird der Preistarif nicht beachtet?« und hierauf geantwortet: »Weil die Verleger, die Zwangslage des Gewerbes ausnützend, jeden möglichen Druck ausüben, um mit Hilfe der »Nicht-alle-werdenden- möglichst weit vom Druckpreis- larif abzukommen. Unter den »Nicht-alle-werdenden- versteht die preistarifliche Buchdruckersprache d i e Buchdrucker, die nun ein mal nicht rechnen lernen wollen oder nicht rechnen können, bzw, bewußt den Preistarif umgehen oder aber, wie es in der Erwide rung der »Zeitschrift- heißt, »immer noch nicht begriffen haben, daß eine Buchdruckerei kein Steinbruch, sondern ein gewerbliches Unternehmen mit feinnervigen Maschinen und der Abnützung sehr unterworfenem Material ist-. Der Vergleich mit dem Stein bruch ist nicht übel, aber was die »Feinnervigkeit- betrifft, so ist dieser in den Sätzen und sehr eingehenden Bestimmungen des Buchdruck-Preistarifs in der allerweiteslgehenden Weise Rechnung getragen worden, was schon — oberflächlich betrachtet — aus der Gliederung des Preistarifs hervorgeht (Akzidenzen, Kataloge, Preislisten, Werke, Zeitschriften, Zeitungen und Qualitätsarbei ten). Bei vielen Bnchdruckarbeiten, die auch für den Verleger in Betracht kommen, kann von einer »Feinnervigkeit« gar keine Rede sein. Die Buchdruckersprache kennt auch das Wort »Grobschmied arbeit«, die für mancherlei glatte Verlagrarbetten (z, B, einfach« Werke und Zeitschriften ohne Illustrationen, wo an Satz und Druck kein« besonderen Anforderungen gestellt werden) in Frage kommt. Das ist ja eben der allergrößte Fehler des Preistariss, daß er auch die gesunde Konkurrenz auszuschalten sucht und alles in bestimmte Ziffern einzwängt, die vom kaufmännischen Standpunkt aus betrachtet vielfach unhaltbar sind. Schon so oft ist im Börsenblatt bei der Besprechung preistarlflicher Angelegen heiten auf die gesunde Konkurrenz hingewiesen worden, die dann vorhanden ist, wenn der Beirieb gut geleitet und praktisch eingerichtet ist, wenn 'arbeitsfreudiges und eingearbeitetes Perso- sonal vorhanden ist, und was dergleichen Umstände noch mehr sind, die zur Prosperität und zur kaufmännisch fairen Kon kurrenzfähigkeit wesentlich beitragen und die sich durch Para- graphen nicht ausschalten lassen. Die hinsichtlich der Löhn« mit Recht so verpönte »moderne öde Gleichmacherei- ist leider im Deutschen Buchdrück-Preistaris, trotz seiner verschiedenen Ab- teilungen, noch allzusehr vorherrschend. Es wird dem Börsenblatt auch übe! angerechnet, daß es das Buchdruckergehilfenblatt (den »Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer-) angeführt hat, der behauptet hatte (Nr, 4), daß die Friedenslöhne Anfang Januar um das SSOfachc, die Druckpreise aber um das 1350fache gestiegen seien. Die Nichtigkeit dieser Feststellung wird von der -Zeitschrift- be- znglich der Gehilfenlöhne bestritten, ha eine Erhöhung der Löhne um -ca,- das 600sache eingctrcten sei, und zwar infolge -nicht
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