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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.02.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-02-05
- Erscheinungsdatum
- 05.02.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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/s/ 29, 5. Februar 1909. Nichtamtlicher Teil. Börjenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1557 bekannt, die wir den Leipziger Neuesten Nachrichten entnehmen. Hinzugefügt sei, das; die Absicht der Mörder in der Hauptsache auf einen Anschlag gegen den Geldbriefträger gerichtet war, der in dem genannten Hause seinen Rundgang beginnt und eine große Summe bei sich trug. Durch das Hinzukommen eines anderen Briefträgers, der in derselben Wohnung ein Poststück zu bestellen hatte, wurde dieses weitere Unheil verhütet. Die Leipziger Neuesten Nachrichten schreiben: Am 24. Dezember 1908 erhielt die Firma I. I. Weber (Leipzig) einen anonymen Brief, adressiert an »Herren Sieg fried und Horst Weber«. Der Brief war am 24. Dezember morgens aufgegeben und gelangte erst nachmittags an die Adressaten. Da die Firma Weber aber den Kontorraum schon um 2 Uhr geschlossen hatte, so wurde der Inhalt des Briefes erst am ersten Weihnachtsfeiertag angesehen. In dem Briefe wurde versucht, von der Firma I. I. Weber 6000 ^ zu erpressen. Der Briefschreiber bemerkte, daß er der Mörder der Friedrichschen Eheleute sei. Er lobte sich selbst, meinte, die Polizei könne ihm nichts anhaben, und betonte, wahrscheinlich um zu beweisen, daß man auch die richtige Person vor sich habe, daß er die bis jetzt noch nicht aufgefundenen Uhren beim Städtischen Leihhause für 27 ^ versetzt habe. Er bietet der Firma seinen Lebenslauf als Verlagswerk an. Er sei von guter Familie, seine Eltern seien sehr wohlhabend gewesen- Auf die Firma sei er deswegen gekommen, weil er wisse, daß sie die von ihm geforderte Summe (für das ganze Werk forderte er 10 000 die verlangten 5000 sollten als Abschlagssumme gezahlt werden) leicht entbehren könne. Er selbst habe schon 20 Mordtaten und mehrere andere Verbrechen begangen. Das Buch würde ungeheures Aufsehen erregen und reißenden Absatz finden. Er habe schon verschiedene Male im Gefängnis gesessen. Während der ersten Gefängnisstrafe seien seine Eltern gestorben und hätten ihn enterbt. Dadurch sei er zu dem jetzigen schlechten Lebenswandel veranlaßt worden. Weiter war in dem Briefe zu lesen, daß das von der Unter suchungsbehörde snach der Beschreibung) angefertigte Bild sehr gut sei. Man möge aber nicht glauben, daß er jetzt noch so aussehe. — Der Brief war in fließendem, sehr gutem Deutsch geschrieben und zeigt, daß der anonyme Vriefschreiber eine bessere Bildung hat, so daß seinen Angaben, daß er aus guter Familie stamme, schon geglaubt werden kann. In dem Briefe war gefordert, daß bis abends (Heiligabend) 6 Uhr der Vorschußbetrag von 5000 ^ in Gold bei einem des näheren beschriebenen Kolportage-Buchhändler an einem be stimmten Zeitungskiosk niedergelegt werden sollte. Bei Nicht erfüllung dieser Wünsche drohte der Briefschreiber, die Webersche Familie zu ermorden. Wie schon bemerkt, wurde der Brief am ersten Weihnachts- fciertag erst von einem der Herren Weber geöffnet und natürlich sofort der Kriminalpolizei übergeben. Versuche, durch Inserate in den »Leipziger Neuesten Nachrichten« (unter den vermischten Anzeigen) den Briefschreiber darauf hinzuweisen, daß der Brief zu spät angelangt sei, gelangen. Er ließ sich durch Gegeninserate bewegen, an einem der folgenden Tage das vermeintlich nieder gelegte Geld abholen zu wollen. Man versuchte nun natürlich polizeilicherseits zur festgesetzten Stunde die Stelle zu beobachteu und den Briefschreiber, der übrigens unzweifelhaft der Mörder ist, da nur ein Wissender die Angaben machen konnte, zu fangen. Dieser Versuch mißglückte, obwohl man verschiedene Polizei beamte als Straßenkehrer verkleidet in der Nähe des Zeitungs kioskes beschäftigt hatte. Der Briefschreiber muß aber an der genannten Stelle gewesen sein, denn in einem bald darauf folgen den, am 8. Januar d. I. eingegangenen zweiten Briefe schrieb er: Wenn die Firma das Manuskript nicht kaufen wolle, so wünsche er jetzt 1000 ^ Abstandsgeld. Die fünf fehlenden Schlüssel aus der Friedrichschen Wohnung hätte er am Mord tage in eine Schleusenöffnung an der Karl Tauchnitz - Straße geworfen. Im übrigen möge die Polizei doch nicht glauben, daß er so dumm wäre und sich fangen lasse. Es sei ein göttliches Bild gewesen, wie er die als Straßenkehrer verkleideten Beamten beobachtet habe, und er hätte sich das Vergnügen gemacht, die Polizeibeamten zu Photographien. Die Bilder würde er sich erlauben nächstens einzuschicken. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. In der Karl Tauchnitzstraße suchte man nun in den Schleusen nach den bis dahin noch nicht gefundenen Schlüsseln. Tatsächlich wurden auch in der genannten Straße in einem Schleusenloche 4 der fehlenden Schlüssel der Friedrichschen Wohnung aufgefunden. Nunmehr suchte die Uutersuchungsbehörde den Briefschreiber abermals zu bewegen, Konzessionen zu machen. Es erschienen wiederum in den »Neuesten Nachrichten« Inserate. Am 11. Januar 1909 kam ein dritter Brief an die Firma I. I. Weber, der in ganz unverschämtem Tone gehalten war und in dem sich der Mörder mit einem wahren Behagen über die bisherigen Mißerfolge der Polizei ausließ. Er habe die Anordnungen der Polizei durchschaut und er werde schon nicht in die Falle gehen. In dem Briefe feiert sich der Briefschreiber als Mörder der Friedrichschen Eheleute außerordentlich, setzt seine Intelligenz in Helles Licht und droht abermals den Inhabern der Firma I. I. Weber mit dem Tode. Uber die Persönlichkeit des Briefschreibers, der, wie kaum zweifelhaft, mit einem der Täter identisch sein dürfte, bemerken die »Leipziger Neuesten Nachrichten« folgendes: Die Angaben, daß er aus guter Familie stamme, sind unzweifelhaft richtig, die Briefe sind in gutem Stile mit verstellter Handschrift, snachge- machter lateinischer Druckschrift, niedergeschrieben, oft viele Seiten. Einige Ausdrücke und Sätze, wie sie nur aus dem Munde eines gebildeten Mannes kommen, beweisen, daß man es mit einem solchen zu tun hat. In den Briefen sind auch lateinische Worte fehlerlos enthalten. Ferner geht daraus hervor, daß der Brief schreiber mindestens eine fremde Sprache, entweder Englisch oder Französisch, fließend sprechen muß. Der Briefschreiber muß in dem Buchgewerbe gut bekannt sein, das beweist schon die Tatsache, daß als Absender auf den nach Windmühlenstraße 21 und einer anderen Wohnung am Peterssteinweg gerichteten Postanweisungen »G. Barthel, Wilhelmstraße 4d« stand. Herr Barthel war zeit seines Lebens nur in Buchhandlungen und ähnlichen Geschäften tätig. Der Name konnte auch nicht aus dem Adreßbuch ersehen sein, denn tatsächlich steht dort nicht G-, sondern H. Bartbel. Ferner bewies die große Sachkenntnis, mit der der Briefschreiber das Werk anbot, und die genaue Adresse an die Herren Siegfried und Horst Weber (im Adreßbuch steht Horst und Siegfried Weber), daß er auch diese Firma genau kannte. Im ersten Briefe bestätigt er dies letztere übrigens, indem er betont, daß sein verstorbener Vater früher mit der ge nannten Firma Geschäfte abgeschlossen habe. Die Persönlichkeit des Verdächtigen wird von der Kgl. Staats anwaltschaft wie folgt beschrieben: »23 bis 28 Jahre alt, etwa 1,65 bis 1,70 Meter groß, schlank aber kräftig, breites, jedoch nicht dickes Gesicht, etwas vorstehende Backenknochen, blasse Gesichtsfarbe, dunkelblondes Kopfhaar, zur Zeit der Tat vorn etwas aufrechtstehend, hinten kurz geschnitten, dunkler, nicht sehr starker Schnurrbart ohne besonders hervor tretende Spitzen (der Bart kann in Wirklichkeit auch blond sein und vom Täter für besondere Zwecke dunkel gefärbt werden), gepflegte Hände, lange Finger, saubere Kleidung, meist schwarzer Uberzieher und schwarzer steifer Filzhut, Leipziger Mundart, ge wandte Redeweise, sehr sicheres Auftreten, hält auf sein Außeres, ist eitel und selbstgefällig, heftig und rücksichtslos, dabei aber meist ruhig und kaltblütig im Auftreten, hat praktischen Verstand, ist aber oft unklar und phantastisch im Denken. »Das an den Aushangstellen der Leipziger Neuesten Nach richten und des Leipziger Tageblattes erneut ausgehängte Bild des Mörders entspricht in der Tat seinem Aussehen. »Alle, die Aufschluß über die Persönlichkeit dieses Mörders nehmungen sofort der Königlichen Staatsanwaltschaft oder dem Polizeiamte in Leipzig mitzuteilen.« Zum deutsch-bulgarischen Handelsvertrag. Ermitte lung des zollpflichtigen Reingewichts.— Am 31. Oktober (13. November) 1908 ist zwischen den Bevollmächtigten der deut schen und der bulgarischen Regierung eine Erklärung unter zeichnet worden, wonach die im Tarife zum Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 1. August 1905 aufgeführten Waren deutschen Ursprungs, die bei der Einfuhr nach Bulgarien einem Zolle von mehr als 204
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