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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1902
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- Deutsch
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4508 Nichtamtlicher Teil. 124, 2. Juni 1902. Kleine Mitteilungen. darin, bei ihren Regierungen, gemäß den vom Kongresse gefaßten Beschlüssen, Schritte zu thuu, um zu erreichen: 1. daß die Zollpflichtigkeit von Büchern u. s. w. aufgehoben werde; 2. daß Verbesserungen im Postwesen, sowohl im internen Dienst als im internationalen Verkehr, eingeführt werden. Die Vereine wurden auch ersucht, die von ihnen unternom menen Schritte dem Permanenten Bureau mitzutcilen, damit dieses imstande sei, sie durch ein Cirkular bei den Regierungen zu unterstützen. Dieses Cirkular sollte außerdem erweisen, daß in den verschiedenen Ländern gleichzeitig Schritte gethan werden. Da mehrere Vereine bis jetzt noch nicht geantioortet haben, so ersucht sie das Permanente Bureau, ihm so bald wie möglich Aus kunft über diese beiden Fragen zu geben, daniit es ohne weiteren Aufschub seine Arbeit weiterführen kann. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) -Sitzredak- tcure.« — Das Landgericht Thorn hat am 17. Februar den Redakteur Johann Brejski wegen Vergehens gegen H 7 des Paß gesetzes zu einem Monat Gefängnis und den Buchdruckereibesitzer Sylvester Buszinski wegen desselben Vergehens zu einer Geld strafe verurteilt. — Buszinski verlegt drei polnische Blätter, zwei tägliche und ein dreimal wöchentlich erscheinendes. Als Redakteure zweier Zeitungen zeichneten die Herren Wojciecbowski und To- manski. Sie sind nach der Ueberzeugung des Gerichts nur Stroh männer, da sie gar nicht die Fähigkeit besitzen, redaktionell thätig zu sein. Der Eigentümer der Blätter, Buszinski, verhandelte in redaktionellen Angelegenheiten nur mit dem Angeklagten Brejski. Nur Brejski ist von Buszinski als Redakteur bestellt, und diese Anstellung ist niemals widerrufen worden. Die An führung der beiden andern Redakteure ist also, so heißt es im Urteile, falsch und strafbar. Buszinski hat diese falsche Angabe geduldet, weil der Betrieb seiner drei Zeitungen leiden würde, wenn Brejski, was ihm bei seiner agitatorischen Thätigkeit leicht geschehen konnte, einmal ins Gefängnis käme. — Die Revision der Angeklagten, von denen Brejski persönlich erschienen war, kam am 30. Mai d. I. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Cs wurde behauptet, es sei nicht fcstgestellt, daß Brejski wirklich Re dakteur der drei Blätter sei. Es sei doch nicht nötig, daß die Thätigkeit eines verantwortlichen Redakteurs gerade vom Eigen tümer des Blattes übertragen würde. Stillschweigende Stellver tretung sei doch denkbar. — Gemäß dem Anträge des Reichs anwalts erkannte das Reichsgericht auf Verwerfung der Revision. Verlagszeichen. — Der Verlagsbuchhandlung und Buch druckerei A. Weichert, Berlin IÜO. 43, Neue Königstraße 9, ist vom kaiserlichen Patentamt in Berlin nebenstehendes Warenzeichen auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Waren bezeichnungen vom 12. Mai 1894 gemäß der An meldung vom 5. März 1902 am 20. Mai 1902 , unter 54157 in die Zeichenrolle (IV. 4046, Oesterreich-Ungarn und die Berner Litterarkon- vention. — In der Sitzung des österreichischen Abgeordneten hauses vom 23. Mai d. I. befürwortete der Abgeordnete Or. Ritter von Roszkowski den Beitritt der österreichisch-ungarischen Monarchie ^zur Berner internationalen litterarischen Union. Cr hin, die zur Befriedigung des geistigen Bedürfnisses der ganzen Welt bestimmt seien, so daß die Verpflichtung bestehe, Werken der Kunst und Litleratur in der ganzen Welt den Urheberrechtsschutz zu sichern. Dies sei die Aufgabe der Berner litterarischen Union Ari dem Bestehen ^und der^ Entwickelung ^der^ Union ^ seien alle stehe in dieser Richtung auf einem anachronistischen Stand punkte. Es stehe hinter dem Patente von 1856 zurück. Die litterarische Produktion und der Handel mit Werken der Kunst Werke im Auslande veröffentlichten, wo sie besseren Schutz ge nössen. Diese Sachlage entspreche dem Ansehen und der Würde der Monarchie als einer Großmacht nicht. Oesterreich sollte nirgends fehlen, wo es sich um civilisatorische Unternehmungen handle. Auch bei der Ausgestaltung der Autorenrechte sollte Oesterreich sein Votum abgeben und mit den andern Staaten wetteifern. Die gegenwärtige Regierung habe die ablehnende Haltung gegen die Konvention fallen lassen. Redner begrüße die Aenderung des Standpunktes und hoffe, daß auch die ungari schen Staatsmänner zur Einsicht gelangen würden, da cs auch im Interesse Ungarns liege, der Union beizutreten. Sollte das nicht der Fall sein, so wäre es Pflicht der österreichischen Re gierung, dafür zu sorgen, daß auch dann die litterarischen und künstlerischen Interessen Oesterreichs im internationalen Staaten verhältnisse gesichert würden. Geschäftsjubiläum. — Das hochangesehene Verlags- und Druckhaus Giesecke L Devrient in Leipzig durfte am gestrigen Sonntag auf ein halbes Jahrhundert seines Bestehens und reich gesegneten Wirkens zurückblicken. Cs wurde am 1. Juni 1852 von Hermann Friedrich Giesecke und Alphonse Devrient gegründet und ist zur Zeit im Besitze der Herren vr. Theodor Bruno Giesecke, Raimund Giesecke und Johannes Giesecke. Von den Gründern starb Alphonse Devrient am 2l. April 1878, Hermann Friedrich Giesecke am 31. Dezember 1900; ein anderer Mitinhaber, Alphonse Devrient jun., ein Neffe des Mitbegründers, starb auf einer Reise im besten Mannesalter auf Capri am 9. Oktober 1899. Die Firma hat sich unter der umsichtigen und geschäftstüchtigen Leitung der beiden Gesellschafter und ihrer Mitinhaber und Nach folger aus dem bescheidenen Umsange ihres Beginns in diesen fünfzig Jahren zu einer Bedeutung und einem Weltruf empor gehoben, wie deren nur wenige, auserlesene sich rühmen dürfen. Ihre größte Bedeutung liegt in der mit peinlicher Sorgfalt seit Jahrzehnten von ihr gepflegten Abteilung für Wertpapiere. Deren Wirkungskreis erstreckt sich nicht nur auf Sachsen und Deutschland, sondern auch auf viele andere Länder Europas und über See. Für den Buch-, Kunst- und Landkartenhandel kommen besonders die vorzüglichen Leistungen der Firma in der Buch- und Kunstdruckerei, in der Lithographie, im Kupferstich und Kupferdruck und in ihrer zu größter Vollkommenheit ausge bildeten Abteilung für Kartographie in Betracht. Der Verlag der Firma weist eine lange Reihe umfang- und inhaltreicher, vor nehmster Druckwerke auf, die der Mehrzahl unsrer Leser bekannt sind und nicht nur dem Verlagshause selbst, sondern auch dem ganzen deutschen Verlage und der deutschen Druckkunst zur Ehre gereichen. Indem wir den geehrten Herren Inhabern der Jubcl- firma und ihren treubewährten Mitarbeitern zu diesem hohen Ehrentage unsere Glückwünsche aussprechen, gedenken mir zugleich in achtungsvoller Verehrung der Abgeschiedenen, die diesen großen Betrieb geschaffen und ihm durch unermüdliche Arbeit und Sorg samkeit das Gepräge vollkommenster Beherrschung seiner Aufgaben aufgedrückt haben. Geschäftsjubiläum. — Am 1. Juni 1902 blickte die Buch-, Kunst-, Musikalien- und Papierhandlung Hermann Heide r (vorm. Julius Hantel) in Freiburg i/Schlesisn auf ein halbes Jahrhundert ihres Bestehens zurück. Das Geschäft wurde am 1. Juni 1852 von Theodor Hantel gegründet und später von dessen Erben unter veränderter Firma weitergeführt. Seit 1878 war Julius Hankel alleiniger Inhaber. Von dessen Witwe er warb der gegenwärtige Besitzer am 1. Januar 1883 das alte Ge schäft und firmiert seitdem Hermann Heiber (vorm. Julius Hankel). Den verschiedenen Nebenzweigen wurde am 1. September 1888 eine Buchdruckerei nebst kleinem Verlag ungegliedert. — ES ist uns eine angenehme Pflicht, dem geehrten Herrn Inhaber der Jubelfirma zu diesem Gedenktage seines geachteten Hauses unsere aufrichtigen Glückwünsche aussprechen zu dürfen. Geschäftsjubiläum. — Die angesehene Buchhandlung Louis Mosche in Meißen feierte am gestrigen 1. Juni das Fest ihres fünfzigjährigen Bestehens. Sie wurde am 1. Juni 1852 von Heinrich Wilhelm Louis Mosche, einem Zögling des Buch händlers Gebhardt in Grimma, eröffnet und erhob sich aus bescheidenen Anfängen bald zu einem lebhaften Betriebe und zu Ansehen in ihrem Wirkungskreise und in der Vcrlegerwelt. Der in seinem Berufe unermüdlich thätige Gründer, dem noch die Freude einer Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens seines Lebenswerkes vergönnt war, starb vorzeitig im Jahre 1879. Seit dem 15. Mai 1884 ist sein Sohn, Herr Christian Hans Oscar Mosche, der nach des Vaters Tode das Geschäft schon im Aufträge der Mutter geleitet hatte, alleiniger Inhaber. Wir wünschen in aufrichtig hochschätzender Gesinnung ihm und seiner angestammten geachteten Firma zu deren Ehrentage weiteres glückliches Voran schreiten auf der Bahn der Erfolge.
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