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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 68, 21. März 1923. eine Mischung von beiden ist, ist durchweg beizustiininen. Man spürt bei diesem Werte die enge Berührnng des Verfassers mit der Praxis, und gerade das gibt -dem Büchlein- seinen besonderen Wert. Lehrreich sind die Ausführungen Klockcs über Steuerbilanzen, der insbesondere den dem Kaufmann' fast durchweg unbekannten Unter-' schied der Bewertung der Bilanz auf Grund der neuen Steuergesctze und auf Grund handelsrechtlicher Vorschriften scharf herausstellt. Ein kurzer Abriß über das Steuersystem, Vermögens- und Einkommen steuer ist eine ausgezeichnete erste Orientierung. Tiefer in das Einkommensteuergesetz führt die Schrift des be kannten Steuerrechtlers Oberregierungsrats Or. Friedrich E r l e r. Obwohl die Schrift, die bereits in zweiter Auflage vorliegt, nur der Darstellung eines Einzclbegriffs des Steuorrechts, des Gcschäfts- gewinns nach dem Einkommensteuergesetz gewidmet ist, ist dieses Buch, das sich von aller Gelehrsamkeit freihält und dabei doch in die Tiefe geht, trefflich geeignet, in- das Einkommensteuergesetz einzusühren. Tenn es entwickelt zunächst die grundlegenden Begriffe des Gewerbebetriebs und des gewerblichen Einkommens und führt -dann an Hand äußerst wiederlehrende Frage, wann die Umwan-dlung einer Handelsgesellschaft in eine Attiengesellsckaft, resp. G. m. b. H., und gegebenenfalls in welche der beiden Gesellschaften zweckmäßig sei. Man kann den Hin weis des Verfassers S. 63, daß lein Unternehmer einen Entschluß, seinem Handelsunternehmen eine andere Rechtsform zu geben, fassen sollte, ohne sich bis zu den letzten möglichen Rechtsfolgen im klaren zu sein, nur unterstreichen, und gerade hier hilft Bencks Werk, denn es zeigt dem Kaufmann wie dem Juristen bis in die Einzelheiten hinein die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Nechtsform und zeigt im Zusammenhänge damit ^ie steuerlichen Belastungen jeder Gesell schaftsform, so daß -der Laie sich an Hand dieser trefflich illustrierten Beispiele sein Urteil bilden kann. Insbesondere ist auch die in letzter Zeit so heiß umstrittene, vom Reichsgericht aber als rechtsgültig aner kannte G. m. b. H. L Eo. ausführlich behandelt. Der Schlußfolge rung des Verfassers Seite 66, daß man die Farm einer Aktiengesell schaft nur dann wählen sollte, wenn nach der Anzahl der Beteiligten oder nach der Größe des Kapitalbedarfs von vornherein die 6). m. b. H.-Form ausgeschlossen erscheint oder wenn die Kapitalbeschaffung instruktiver Beispiele die Berechnung des Geschäftsgewinns bei buch führenden und nicht buchführenden Kaufleuten und Gewerbetreibenden aus. Besonders wertvoll scheinen mir die ausführlichen Darlegungen über die Bewertung des Betriebsvermögens zu sein, insbesondere über die Bewertung der hicrzugehörenden Gegenstände nach dem An- schaffungs- oder Herstellungspreis. Man kann die aufmerksame Lek türe dieses Werkes, das gegenüber der ersten Auslage durch ein neues Kapitel über die steuerliche Behandlung der Reserven (echten nnd un echten, stillen und offenen Reserven, unter Bewertung von Aktiven nsw.) ergänzt worden ist, nicht warm genug empfehlen. I a st rows Schrift muß angesichts der zwar heute ebbenden, aber immer noch vorhandenen Sozialisierungswut gewisser Kreise besonders interessieren. Ter Wissenschaftler, der kühle Analytiker und Rechner hat. sich hier mit dem Praktiker, der das praktisch Mögliche nicht ver kennt, verbunden, so daß das Buch für den Arbeitgeber wesentlich ist, der gleich dem Verfasser eine Steigerung der Arbeitsergebnisse da durch für möglich erachtet, daß er dem einzelnen Arbeitnehmer so un mittelbar wie möglich an den durch seine eigene Tätigkeit erzielten Teilerfolgen des Unternehmens Anteil gibt. Tie Möglichkeit einer solchen Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer wird eingehend unter sucht und die praktische Verwertung jeder theoretischen Untersuchung durch ein Diagramm ausgezeichnet erläutert. Daß der ^Verfasser die bisherigen Versuche, dem Arbeitnehmer Anteil am Cndgewinn des Unternehmens zu geben, für Fchlschläge hält, sei besonders hervor gehoben. Eine äußerst interessante, ich möchte fast sagen spannende Lek türe bietet das Werk von Pfennig über das Bankarchiv, das über den wirtschaftlichen Nachrichtendienst der Bank orientiert nnd dem Laien ein neues Stück aus dem Tätigkeitsgebiet unserer Großbank an schaulich macht. Eine gründliche und meines Wissens die erste umfassende Dar stellung über das Recht des Aufsichtsrates ist das Wert von Golö sch m i'd t, der sich nicht nur aus den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, sondern aller Körperschaften bezieht und auch das Gesetz über die Ent sendung von Betriebsratsmitglie-dern in den Aufsichtsrat in seine Dar stellung einbczieht. Schrifttum und Rechtsprechung werden ausführlich behandelt, und cs wird, soweit ich sehen kann, zu allen wesentlichen Problemen selbständig Stellung genommen. Das Werk ist mehr als ein Kommentar. ES ist eine systematische Darstellung des Rechts des Anssichtsrates, ist aber gleichzeitig insbesondere bei der leichtfaß lichen Art der Darstellung für Juristen wie Laien eine Einführung in das Recht handelsrechtlicher Körperschaften. Insbesondere dürfte dieses Buch für Mitglieder von Aufsichtsrätcn von ganz besonderem Nutzen sein, da es -diese, von Einzelfragen ausgehend, in die großen Zusammenhänge einführt. Das Kapitel der Haftung der Aufsichts ratsmitglieder bedeutet eine hervorragende wissenschaftliche Leistung. Bei einer kommenden Auflage, die bei der Qualität des Buches, das meines Erachtens einem dringenden Bedürfnis der Praxis Rechnung irägt, sicherlich zu erwarten ist, dürften die Ausführungen über das Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Auf sichtsrat noch etwas ausführlicher gegeben werden. Einer der wichtigsten im Zusammenhänge mit der ungeheuren steuerlichen Belastung unserer Wirtschaft zu verstehenden Fragen unseres Wirtschaftsrechts ist die Darstellung von B e n ck gewidmet, deren- Trefflichkeit bereits an der Tatsache ersichtlich ist, daß innerhalb kürzester Zeit die dritte Auflage erschienen ist. Das Buch enthält viel mehr, als der Titel verheißt. Es bringt zunächst eine ganz ausge zeichnete Darstellung der steuerlichen Belastungen jeder einzelnen Ge sellschaft des Handelsrechts, wobei die Unterschiede in der Belastung bei jeder einzelnen Gesellschaft scharf hervorgehoben werden, und be handelt dann insbesondere die in der Praxis immer nnd immer überhaupt nicht anders möglich ist als durch Inanspruchnahme der Börse, ist meines Erachtens mit Recht beizustimmen. Ich persönlich verdanke der Lektüre -dieses Buches sehr viele An regungen und kann daher das Buch bei seiner meisterlichen Be herrschung des Stoffes, seiner, klaren Darstcllungsweise nnid der Schärfe des Urteils nicht warm genug empfehlen. Rechtsanwalt Or. Willy Hoffmann. Kleine Mitteilungen. Aus dem besetzten Gebiet. — Wie die Buchhändler in B o ch u m in der gestrigen Nummer -des Börsenblatts bekanntgemacht haben, sind die Buchhandlungen dort seit dem 24. Februar geschlossen, weil die französische Besatzung die Sperrung des Geschästsvicrtels ungeordnet hat. Die Arbeit ruht fast vollständig, da die Angestellten zum großen Teil nicht in der Lage sind, zu ihren Arbeitsstätten zu gelangen. Da Fernsprecher, Post- un-d Postscheckamt gleichfalls geschlossen sind, ist ein geschäftlicher Verkehr so gut wie unmöglich gemacht, und die Bochumer Buchhändler bitten um möglichst große Nachsicht bei ver späteten Zahlungseingängen fällig gewesener Rechnungen. Rnhrspcnde. — Der Schriftsteller K nut Ha m s u n in G r i m - stadt in Norwegen hat durch Vermittlung seines Verlegers Albert Langen in M ünche n für die Ruhr- und Rheinspende des Börsen- vereins 1 Million Mark gespendet ^ Die Stadt Darmstadt nicht besetzt. Zur Vermeidung von Jrr- tümern sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, -daß bei Darmstadt zwar das Elektrizitätswerk, die Maschinenwerkstätten, sowie die Dornheimer Brücke von den Franzosen besetzt gehalten werden, nicht aber die Stadt Darmstadt selbst. Tee genannten Punkte liegen alle ein beträchtliches Stück von der Stadt selbst entfernt, so daß der Verkehr der Stadt Darmstadt durch die Besetzung der obigen Örtlichkeiten keineswegs behindert ist. Altpaprermarkt vom 16. März 1923. — Durch die Stabilisierung -der Devisen, sowie den Esfektensturz hat sich die Lage auf dem Alt papiermarkt verschlechtert. Die Punkte find um einiges gefallen. Gemischte Papicrabfülle ca. 180—260 Mk. Kartonnagcnabfälle „ 220—240 „ . Lederpappenabfälle „ 300—320 „ Holzpappenabfälle „ 300—320 „ Weiße holzhaltige Abfälle „ 380—400 „ Weiße holzfreie Abfälle ., 900--1000 „ Akten und Skripturen (frei von harten Deckeln) „ 400—420 „ Druck „ 269-280 „ Zeitungen „ 300—320 „ Alles unratfrei, in Ballen gepreßt, resp. in Paketen und Bündeln. Die obenstehenden Preise verstehen sich pro Kilogramm, und zwar sind es diejenigen Preise, die der Großhandel für Abfälle bei den pappe- un-d papierverarbcitcnden Werten anlegen mußte. (Eigenbericht der Kartonnagen- u. Papierwarenzeitung.) Kunstausstellung in Berlin. — In I. B. N e u m anns Graphischem Kabinett, Berlin W. 50, Kurfürstcndamm 232, werden bis Mitte April Aquarelle, Zeichnungen und Gemälde von Otto Dir gezeigt. 354
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