Umschlag zu 255. Dienstag, den 2. November 1909. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen -Verbands zu Leipzig Geschäftsstelle: Sternwartenstr. 38 Der Verband besitzt Stellen vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- lassen: Kranken- und Begräbniskasse Witwenkaffe gewähr! - Klaff- -i, k, C und O: 10 M. 50 Pf., 14 M., 2! M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 735,000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall I — Ausgezahlte Begräbnis- gclder über 140,000 Mark. — Vermögen über 190,000 Mark. Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Rentsn, die außerdem mit dem Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück- Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: über 320,000 M. — Vermögen über 510,000 Mark. Invalidenkasse Durch Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewähr I — Ausgezahlte Jnvalidengelder über 40,000 M. — Vermögen über 215,000 M. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu de« Witwen- und Invalidenrenten! Di« drei Kaffen stehen als Versicherung-Vereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht de« Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatverficherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Sahungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz Adreßbuchs »der von der Geschäftsstelle de- Allgemeinen Deutschen Buchhandlung--Gehilfen-Verband« verlangen! >