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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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255. 2. November 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. 13195 nur deren 3250 hatte. Bon da ab waren auch die anderen Zeitungen genötigt, ein solches Feuilleton einzuführen, und es ist in Frankreich wie in Deutschland die Scheidung des Stoffes in Politik, Lokales u. f. w. und »Feuilleton» wohl allgemein durchge drungen; nicht fo übrigens in England und Amerika, wo der »Feuilletonstoff« gewöhnlich ohne Scheidung vom übrigen Inhalt des Blattes gebracht werden kann. Der Verfasser hat auch die wichtigsten Vertreter, die die Kunst gattung des Zeitungsfeuilletons bis jetzt gefunden hat, in seiner Studie aufgezählt und kurz gekennzeichnet. Es sind viele berühmte Namen darunter, z. B. in Frankreich der Akademiker E. Jouy, Janin, der »Fürst der Kritik», Alphonse Karr, Sainte-Beuve, Girardin, Victor Hugo, Lamartine, Edmond Scherer, Theophile Gautier, Bluen, Francisque Sarcey u. a. In Deutschland hatte die »Vossische Zeitung» in ihrer Beilage zu Nr. 8 vom 18. Januar 1748 zum ersten Male eine Rubrik »Für gelehrte Sachen» eröffnet, an der bekanntlich auch Lessing mitarbeitete; später führten auch andere Blätter, wie die »Spenersche Zeitung» und der »Hamburger Correspondent», solche Rubriken ein, und auch für diese waren nicht wenige Leute von höchster literarischer Bedeutung tätig, von denen hier in bunter Folge nur Justus Möser, Rellstab, Jean Paul, Heine, Börne, Hauff, Alexis, Fürst Pückler-Muskau, Adolf Glaßbrenner, die beiden Schlegel, Gutzkow, Wolfgang Menzel, Robert Prutz, Gustav Freytag, Julian Schmidt, Frenzel, Hanslick, Kürnberger, Fritz Mauthner und Paul Lindau genannt seien. Ein Eingehen auf die Tätigkeit dieser Feuilletonisten ist hier nicht am Platz; darüber möge man sich bei dem Büchlein Tony Kellens selbst Rats erholen, das trotz des bescheidenen Umfangs als eine ungemein inhaltreiche und dabei zuverlässige Quelle der Beleh rung über den behandelten Gegenstand allen, die am Feuilleton und seiner Geschichte Interesse nehmen, empfohlen werden kann. Karl Schneider. Postaufträge. — Postnachnahmen. *Die Unterzeichneten Firmen haben sich im Einverständnis mit den im Anschluß genannten Firmen mit folgender Eingabe an das Reichspostamt gewandt. Je ein Abzug davon ist gleichzeitig der Württembergischen und Bayrischen Postverwaltung, den ver schiedenen buchhändlerischen Vereinen, sowie sämtlichen Handels kammern und Reichstagsabgevrdneten mit der Bitte um Unter stützung ihrer Wünsche übersandt worden. An das Kaiserliche Reichspostamt in Berlin. Wie aus den Tagesblättern ersichtlich, ist eine Umgestaltung der Vorschriften für die zweite Vorzeigung von Postausträgen und Nachnahmen geplant. Die Nachrichten über die Art der Umgestaltung lauten verschieden. Einerseits wird berichtet, daß die Frist für die zweite Vorlegung von 7 auf 3 Tage herabgesetzt werden soll, anderseits, daß die Postaufträge und Nachnahmen zum zweitenmal nicht wie bisher in der Wohnung des Empfängers vorgezeigt werden, sondern auf dem zuständigen Postamt liegen bleiben sollen, wo sie von dem Empfänger einzulösen wären. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß eine Verordnung, in der einen oder andern Form durchgeführt, für solche Firmen, die wie die Unterzeichneten monatlich Tausende von Nachnahmen an ihre Kundschaft zu versenden haben, von ganz unberechenbarem Nachteil sein würde. Neben Kunden aus den besten Gesellschafts kreisen hat jedes Geschäftshaus, das gegen Teilzahlungen abgibt, naturgemäß auch eine große Anzahl Kunden in den unteren Ge sellschaftsklassen, und es ist eine bekannte Tatsache, daß mancher Arbeiter und mancher kleine Geschäftsmann, der -bei der ersten Vorzeigung nicht in der Lage war, die Nachnahme einzulösen, in Frage kommenden Kreise in der Regel weder Zeit noch Lust, während der Arbeits- oder Geschäftsstunden nach dem Postamt zu gehen und dort die Einlösung zu bewirken. Nach Feierabend und während der Mittagszeit ist dazu keine Gelegenheit geboten, wenn man nicht gerade in der Nähe eines auch über die Mittagszeit geöffneten Hauptpostamtes wohnt oder beschäftigt ist. leuten, sondern auch in Geschäftskreisen, oft genug vor, daß eine Nachnahme bei der ersten Vorzeigung nicht eingelöst werden kann, weil erst nachgesehen werden muß, ob sie berechtigt ist oder sich eine Verständigung mit dem Absender erforderlich macht. In unzähligen Fällen wird beim Beibehalten der jetzigen Frist von 7 Tagen die Einlösung bei der zweiten Vorzeigung stattfinden können, während diese Möglichkeit bei einer kürzeren Frist sehr in Frage gestellt wird. Die Unterzeichneten Reise- und Versandbuchhandlungen, die zusammen mit einem Kundenkreis von vielen Hunderttausenden verkehren und durch die Art ihres Geschäfts allmonatlich viele Tausende von Nachnahmen zu versenden haben, richten deshalb an das Kaiserliche Reichspostamt höflichst die dringende Bitte, es in bezng auf die Behandlung der Postaufträge und Nach nahmen bei den bisherigen Vorschriften zu belassen, oder noch besser, wenn doch Änderungen stattfinden sollen, bei diesen auch die Interessen der Kreise, die durch etwaige neue Verordnungen getroffen werden, zu berücksichtigen, also eine Verbesserung des Verkehrs für die Geschäftswelt herbeizuführen. Eine solche Ver besserung würde es beispielsweise sein, wenn, wie es unseres Wissens im Großherzogtum Luxemburg Vorschrift ist, jeder Em pfänger einer Nachnahme oder eines Postauftrags bei Nicht einlösung einen Grund für die Verweigerung anzugeben hätte. Wenn das der Fall wäre, würden sich ganz zweifellos zahlreiche Personen zur Einlösung einer Nachnahme entschließen, die sie vielleicht, wenn ein Grund für die Verweigerung nicht anzugeben ist, verweigern. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Buchhandel im allgemeinen und der Reisebuchhandel im besonderen durch seinen gewaltigen Postverkehr zu einem großen Teil zu den Einnahmen der Postverwaltung beiträgt; es seien dabei nur die Hundert tausende von Paketen erwähnt, die der Reisebuchhandel alljährlich als Fortsetzungen vielbändiger Werke durch die Post befördern läßt, wie wohl auch selten ein anderer Geschäftszweig, mit Ausnahme der gegen Teilzahlung liefernden Versandgeschäfte anderer Branchen, in so umfangreicher Weise auf die Benutzung des Nachnahme verfahrens angewiesen ist. Es darf deshalb auch darauf Anspruch erhoben werden, daß die Einwände eines solchen Interessenten kreises volle Beachtung finden und nicht Vorschriften erlassen werden, die den Geschäften der Teilzahlungsbranche, die ohnehin mit bedeutenden Schwierigkeiten zu rechnen haben, erheblichen Schaden bringen. Entsteht diesen doch schon wesentlicher Nach teil dadurch, daß seit längerer Zeit Nachnahmen an Sonn- und Festtagen nicht mehr bestellt werden. Um gef. Benachrichtigung, ob unserem Wunsche entsprochen werden wird, darf wohl gebeten werden. Sie wolle an die Firma H. O. Sperling in Stuttgart, Johannesstraße 58, gerichtet werden. Mit größter Hochachtung Stuttgart, am 29. Oktober 1909. (gez) H. O. Sperling (gez.) Häusler L Teilhaber (gez ) Literarische Anstalt Minerva Hille L Co. Zugleich namens und im Auftrag folgender Firmen, deren Einverständniserklärungen hier beiliegen: in Ansbach M. Prögel, Feuchtwangerstraße 13/15 in Berlin O. Berendes, Bülowstraße 49 R. Cabus, Steinmetzstraße 2 A. Dieckmann, Passauerstraße 6 7 »Kultur», Institut für Literatur und Kunst, G- m. b. H., Kochstraße 67 W. L- S. Loewenthal, Grünstraße 4 Herm. I. Meidinger, Belle-Alliance-Platz 5 Hermann Meusser, Steglitzerstraße 58 R. Meyenburg, Königgrätzerstraße 107 Neuer Verein für Deutsche Literatur, A. Bolm, Belle-Alliance-Platz 22 Schoenfeldt L Co., Inhaber Hermann Roscher, Schönebergerstraße 11 Emil Schramm, Muskauerstraße 22 G. A. Schroeder <L Co., Grünstraße 4 1711'
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