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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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13318 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 257, 4. November 1S09 Haben. Verlustsaldo . I 5 849 97 81 612 60 129 821 55 217 284j12 Stuttgart, den 25. März 1909. Der Aufsichtsrat: (gez.) G. v. Doertenbach, Vorsitzender. Der Vorstand: (gez.) K. Wagler. Kunstanstalt B. Grosz, Aktiengesellschaft, Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit Dienstag, den 23. November 1909, nachmittags Leipzig. — zu der am Uhr, im kleinen Saale der neuen Börse zu Leipzig stattfindenden elften ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht und Rechnungsabschluß für das Geschäfts jahr 1908/09. 2. Bestimmungen über Verwendung des Reingewinns. 3. Erteilung der Entlastung an die Gesellschaftsorgane. Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, haben gemäß § 9 des Statuts ihre Teilnahme spätestens am 3. Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft schriftlich anzumelden und sich beim Eintritt in die Versammlung als Aktionäre durch Vorzeigung von Aktien der Gesellschaft oder durch Depositenscheine auszuweisen, in denen von Behörden oder Notaren oder von der Nationalbank für Deutschland in Berlin, von der Bankfirma Erttel, Freyberg L Co. in Leipzig, von der Bankfirma Philipp Elimeyer in Dresden, von der Bankfirma S. Merzbach in Offenbach a. Main, von der Banksirma A. Merzbach in Frankfurt a Main die Hinterlegung der Aktien für die Generalversammlung unter Angabe ihrer Nummern bescheinigt wird. Leipzig, den 27. Oktober 1909. Kunstanstalt B. Grosz Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. (gez.) Erttel, Vorsitzender. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 257 vom 30. Oktober 1909.) Aktiengesellschaft Aristophot in Taucha (Bez. Leipzig). — Für den 2. November war eine außerordentliche Generalver sammlung der Aktionäre der Aktiengesellschaft Aristophot in Taucha anberaumt, die Beschluß fassen sollte über die Ge nehmigung der Veräußerung der Fabrikanlagen der Gesellschaft mit dem Luxuspapier- und Bromsilber-Geschäft an die Albrecht L Meister Aktiengesellschaft in Berlin. Durch 526 000 durch die anwesenden Aktionäre 469 000 vertreten und Bromsilber-Papierfabrik gemäß dem in der Versammlung verlesenen Vertragsentwürfe an die Albrecht L- Meister Aktien gesellschaft zu verkaufen. Es wurde ferner beschlossen, nach Voll ziehung des Vertrags die Gesellschaft in Liquidation treten zu lassen. Zu diesem Zweck wurden zu Liquidatoren ernannt die Herren Direktor Nys bisch und Or. jnr. Rietz (Berlin). (Leipziger Zeitung.) * .Hansabund. (Vgl. Nr. 255 d. Bl.) — Herr Oberbürger meister Voßberg (Potsdam) hat die Wahl zum Direktor des Hansabundes ab gelehnt. * Tas neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Reklame. — Am 4. November, abends 8'/- Uhr, wird in Berlin (»Papierhaus«, Dessauer Str. 2) im »Verein Deutscher Reklame-Fachleute« Herr vi-. Franz Hoeniger, Rechtsanwalt am Kammergericht — der unsern Lesern durch manchen wert vollen Beitrag zur Rechtskunde in bester Erinnerung sein wird —, in einem Vortrage Aufklärung über folgende, die Geschäftswelt bewegende Frage geben: »Wie kann unter der Herrschaft des neuen unlauteren Wett bewerbgesetzes Reklame gemacht werden, ohne gegen dessen scharfe Vorschriften zu verstoßen?« Im Anschluß an diesen Vortrag werden Fragen der Praxis durch den Vorsitzenden des Vereins Deutscher Reklame-Fachleute, Reklame-Anwalt N. Kropeit (Schöneberg, Grunewaldstraße 34) vorgetragen und zur Besprechung gestellt werden. * Staatsbürgerlicher Unterricht in sächsischen Schulen. — Das amtliche »Dresdner Journal« gibt folgendes bekannt: »Wie wir von zuständiger Seite erfahren, hat die Frage der Einführung und Durchführung des staatsbürgerlichen Unterrichts neuerdings den Gegenstand eingehender Erwägung der sächsischen Unterrichtsverwaltung gebildet. Die in dieser Beziehung soeben erlassenen allgemeinen Anordnungen des Kultusministeriums be handeln die Frage sowohl hinsichtlich der Gymnasien, Realgym nasien und der übrigen höheren Unterrichtsanstalten wie hinsicht lich der Fortbildungsschulen. Aus diesen Verordnungen dürfte auch für weitere Kreise folgendes von Interesse sein: 1. Schon jetzt sind an manchen höheren Schulen des Landes die Geschichtslehrer der oberen Klassen bemüht, ihre Schüler in das Verständnis des öffentlichen Lebens der Gegenwart, ins besondere im Deutschen Reiche und in der sächsischen Heimat, einzuführen. Mehr und mehr aber zeigt sich bei der reicheren Entwickelung unseres Staatswesens das unabweisliche Bedürfnis, die Schüler aller höheren Lehranstalten planmäßiger und gründ licher, als es bisher geschehen, über die staatlichen und wirtschaft lichen Einrichtungen unseres Landes und des Reiches zu unter richten. Wie dieses Bedürfnis auch in den Kreisen der Lehrer selbst anerkannt wird, hat das Ministerium mit Befriedigung aus dem Umstand ersehen, daß zwei große Lehrervereinigungen des Landes diese Frage in ihren letzten Jahresversammlungen be handelt haben. Bei der staatsbürgerlichen Erziehung in den höheren Unter richtsanstalten wird es sich weniger darum handeln, den Schülern eine Summe abfragbaren Wissens über die staatlichen Ein richtungen mitzuteilen, obwohl auch dies nicht fehlen darf, als vielmehr darum, in ihnen Verständnis und Empfänglichkeit für das staatliche und wirtschaftliche Leben der Gegenwart zu wecken und sie für die Zukunft fähig zu machen, die Erscheinungen des öffentlichen Lebens zu beobachten und zu würdigen. Die Einführung eines besonderen Unterrichts in Staats und Bürgerkunde wird zurzeit nicht beabsichtigt; zunächst mag der Versuch gemacht werden, die Ausgabe im Rahmen der bestehenden Lehrpläne zu lösen, wie es teilweise schon jetzt der Fall ist. In erster Linie wird der Geschichtsunterricht namentlich der oberen Klassen, der ja gegenwärtig überall bis zur Gegenwart fortgeführt wird, bei Beschränkung der Kriegsgeschichte für eine zusammenhängende Behandlung der Staats- und Bürgerkunde Raum lassen; aber auch Heimat- und Erdkunde kann der staatsbürgerlichen Erziehung selbst der jüngeren Schüler insoweit dienen, als der Lehrstoff in ihrem Anschauungskreise liegt. Nicht minder wird der deutsche und fremdsprachliche Unterricht mannigfache Gelegenheit bieten, die reiferen Schüler mit staats wissenschaftlichen Gedankengängen vertraut zu machen und durch Vergleichung fremdländischer Einrichtungen die heimischen verstehen und schätzen zu lehren. Voraussetzung ist, daß die Lehrer sich selbst eine gründliche Kenntnis des in Frage stehenden Lehrstoffs aneignen. Das Ministerium wird darum unter anderen Maßnahmen auch in Erwägung ziehen, inwieweit den Wünschen der Lehrerschaft, in dieser Richtung gefördert zu werden, wenigstens in größeren Städten gegebenenfalls durch Vorträge von berufener Seite ent gegengekommen werden kann. Über geeignete Lehrmittel werden in den Ministerialverord- nungen einige Hinweise gegeben; im übrigen bemerkt das Ministerium, daß es weiteren Veröffentlichungen auf diesem Ge müht sind, daß im nächsten Schuljahre an die ebenso wünschens werte wie dankbare Aufgabe der staatsbürgerlichen Erziehung herangetreten werden kann. 2. In den Fortbildungsschulen sollte schon nach der Generalverordnung vom 17. Dezember 1907 möglichst überall im Anschluß an die Berufs- und Heimatskunde auch Unterricht in der Staatsbürgerkunde eingerichtet werden, wie denn auch bereits
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