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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1909
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- Deutsch
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13314 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 257, 4. November 1909. derselben, die in der Sitzung am I. (14.) Juli anwesend waren, enthielten sich 10 vorsichtigerweise der Abstimmung, 17 stimmten für internationale Verträge und 14 gegen diese. Sonach wurde die Resolution im ganzen mit einer Mehrheit von 3 Stimmen angenommen. »Die Frage der internationalen Literar - Verträge gehört zu den schwierigsten und verwickeltsten Fragen sowohl des Ur heberrechts als der Wirtschaftspolitik der Staaten. So hervor ragende Nationalökonomen wie Henry Charles Carey und E. Dühring sprechen den internationalen literarischen Konven- im Raum beschränkt sein müsse«. Die Anhänger dieser Verträge aber behaupten umgekehrt, daß gerade die Gerechtigkeit ihren Abschluß erfordere: man dürfe die ausländischen Schriftsteller nicht sozusagen »bestehlen«, indem man die Erzeugnisse ihrer Arbeit und Schöpferkraft ohne Erlaubnis der wahren Autoren und ohne Honorarzahlung an sie übersetze. »Allein die Frage von der absoluten Gerechtigkeit und der Gleichberechtigung im internationalen Verkehr kann man getrost auf sich beruhen lassen. Von dieser Gerechtigkeit und Gleichberechtigung ist unter Umschreibung der bekannten Worte Mac Cullochs über die Steuern nur zu sagen, daß »derjenige, welcher hofft, in einem internationalen Handelsverträge reine Gerechtigkeit und Gleich berechtigung zu finden, auf etwas hofft, was niemals auf der Welt war, niemals ist und niemals sein wird«. Jeder inter nationale Vertrag erweist sich in größerem oder geringerem Grade als ungerecht und nicht gleichberechtigend für eine der Parteien, die den Vertrag geschlossen haben oder im Begriff sind, ihn zu schließen. Die in der Civilisation und Kultur stärkere Partei ge winnt von einem Vertrage, die schwächere verliert stets »Sonach besteht in den internationalen Beziehungen eine einigermaßen gerechte und richtige Politik vor allem darin, daß man den Abschluß aller für das eigene Land nicht vorteilhaften internationalen Staatsverträge meidet. »Zu der Zahl der für Rußland äußerst unvorteilhaften inter nationalen Verträge rechne ich alle literarischen Konventionen — sowohl die nach dem Typus der Berner Konvention von 1886 als auch die nach dem Typus von Sonder - Verträgen mit einzelnen Staaten. Bei zu deutlicher Ungleichheit in den Ent lehnungen zwischen zwei Literaturen wird das Land, das die Benutzung fremder Erzeugnisse nötiger braucht, zweifellos in eine sehr ungünstige Lage kommen, weil es infolgedessen hundert tausende von Rubeln zu zahlen haben, als Ersatz dafür aber nur Groschen erhalten wird. Rußland, das die Literaturen und die Wissenschaft aller Kulturvölker sehr ausgiebig benutzt, befindet sich gerade in einer solchen Lage. Es wäre daher ein unverzeih licher Fehler von uns, unsere Autonomie gegen bindende Verträge über den gegenseitigen Schutz des Autorrechts einzutauschen. Eine solche formale Gegenseitigkeit würde tatsächlich zu einer großen Ungerechtigkeit, zu einer großen Ungleichheit, zu einer Verletzung der wesentlichsten Interessen der schwächeren Seite führen, die im gegebenen Falle Rußland ist. »In der Tat, wir sind auf dem Gebiete der schriftstellerischen Produktion und der Verlagsindustrie gegen Westeuropa so weit zurückgeblieben, daß für uns keine internationale Konkurrenz möglich ist. Gebe Gott, daß von den 16—20 000 neuen Büchern, die alljährlich in Rußland erscheinen, sich einige Dutzend Werke als wert erweisen, in fremde Sprachen übersetzt zu werden! Anderseits brauchen wir fast die Mehrzahl der neuen wissenschaft lichen und literarischen Werke, die im Auslande erscheinen. Es liegt auf der Hand, daß unter solchen Umständen eine jede inter nationale Literar-Konvention nur äußerst ungünstig sein und sehr wenig Gleichberechtigendes für uns haben könnte. -Bei Konventionen würden Millionen russischen Goldes all jährlich ins Ausland gehen zur Zahlung von Honorar an die ausländischen Autoren und Verleger. Und als Ersatz für diese Millionen von Rubeln würden die russischen Autoren und Ver leger nur Groschen erhalten. »Übrigens wird die Unzweckmäßigkeit von literarischen Kon ventionen für Rußland deutlich erwiesen durch das Beispiel jener verfehlten Konventionen mit Frankreich und Belgien, die wir, nicht ganz freiwillig, in den Jahren 1861 und 1862 nach den Mißgeschicken des Krimkrieges abschlossen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich erst mit dem Termin des Ablaufs dieser Kon ventionen bei uns die Verlagsindustrie zu heben begann. der größten russischen Verlagsfirmen unterstützt, die dann die Möglichkeit erhallen würden, formale Verträge mit den aus ländischen Autoren auf das Monopole Recht der Verviel fältigung ihrer Werke abzuschließen. Aber für die Interessen der Mehrzahl der russischen Verleger, wie auch für die Masse der russischen Leser würde sich der Abschluß irgendwelcher inter nationalen Literar-Konvention durch Rußland als in hohem Grade schädlich erweisen. »Freilich nennen unS die Ausländer, gereizt durch die ihnen äußerst ungünstigen Absagen, Barbaren und literarische Räuber. Aber auf so unwürdige Beschuldigungen von seiten derjenigen, die so umfänglich in allen Zweigen der Industrie und des Handels das Übergewicht ihrer Zivilisation und Kultur über uns benutzen, auf solche Beschuldigungen — sage ich — kann man dreist ant worten, daß wir keineswegs Barbaren und Räuber sind, sondern einfach für unsere leider noch im Kindesalter stehende Kultur der Unterstützung ihrer älteren Schwestern bedürfen. »Endlich kann, neben allen rein praktischen Erwägungen, eine zu weit gehende internationale Verbreitung des Schutzes des Autorrechts auch vom Standpunkt der reinen Gerechtigkeit nicht anerkannt werden. Der Abschluß von Literar - Konventionen erweist sich als eine Erweiterung der Rechtsgemeinschaft zwischen Staaten verschiedenen Stammes. Aber dort, wo es in vielen andern Dingen tatsächlich an einer Rechtsgemeinschaft fehlt, wo alle wesentlichsten Interessen einander zuwiderlaufen, wo fort- während sozusagen ein verdeckter Kriegszustand und nationalöko nomischer Kampf herrscht, der den wahren Charakter der gegen seitigen Beziehungen bestimmt, dort ist — sage ich — auch das Meiden einer literarisch-rechtlichen Gemeinschaft ganz natürlich. »Den Autoren und Verlegern irgend eines Landes ist über haupt kein monopoles Recht auf den Weltmarkt angeboren. Und wenn sich ihre Ansprüche auf die ganze Oberfläche der Erde aus dehnen, so kann ein anderes Volk mit vollem Grund darauf hin- weisen, daß es sich für verpflichtet hält, auf eine Gemeinschaft im Autorrecht nicht eher einzugehen, als bis andere nicht weniger wichtige Fragen geregelt und ein allgemeiner, gegenseitiger, recht licher moäu8 viveuäi hergestellt sein wird. »Zuletzt gedenke ich noch eines neuen, etwas sonderbaren Be weises, der zugunsten der internationalen Literar - Konventionen vorgebracht wird. Man behauptet, daß infolge der Konventionen der russische Büchermarkt aushören werde, von einer llbersetzungs- literatur revolutionären Charakters überschwemmt zu werden. Eine solche originelle Annahme hat keinen Boden unter den Füßen. Erstens wäre es für die russische Regierung sonderbar, zum Kampfe mit der revolutionären Propaganda innerhalb des Reichs zu so indirekten und vom Endziel so entfernten Maßregeln zu greifen, wie dem Abschluß von Verträgen mit ausländischen Staaten über den gegenseitigen Schutz der Autorrechte; zweitens: über manches andere, nicht aber über Armut an einer vater ländischen Literatur überaus rötlicher Färbung können wir uns beklagen. In dieser Richtung können wir es wohl gar noch mit den Ausländern aufnehmen. Sonach lohnt es nicht einmal, »sogar« vom Standpunkt eines Kampfes mit der Überschwemmung des russischen Büchermarkts durch ausländische Werke revolutio nären Charakters, seine Zuflucht zu der verwickelten Sache eines Abschlusses von internationalen literarischen Konventionen zu nehmen.« ?. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. <Vgl. 1909, Nr. 15, 32, 59, 7S, 95, ISS, 203, 208, 2öv d. Vl.> Juli 1909. Ganz verbotene Bücher. Friedländer, Benedict, Die Liebe Platons im Lichte der modernen Biologie. Gesammelte kleinere Schriften. Mit einer Vorrede
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