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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 2bS, 6. November 190S. Nichtamtlicher Teil- Börsenblatt f. d. Drlchn. Buchhandel. 13435 e) Verlangt der Verleger ausnahmsweise im Laufe des Jahres Konditionsgut, also auch vorgetragene Disponenden zurück, so ist der Sortimenter verpflichtet, es dem Verleger oder dessen Kommissionär innerhalb dreier Monate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt zuzustellen, wenn ein solcher Termin von drei Monaten in der betreffenden Anzeige ausdrücklich bestimmt wurde. Zu späterer Rücknahme von im Lause des Jahres L condition gelieferten Werken ist der Ver leger nur dann verpflichtet, wenn in der Zwischenzeit eine neue, veränderte Auflage nicht erschienen ist oder der Sorti menter die Einwilligung des Verlegers sür eine spätere Rück sendung eingeholt hat. Verlangt der Verleger in besonders dringenden Fällen aus direkter Karte Konditionsgut direkt mit der Post oder Bahn aus seine Kosten zurück, so soll der Sortimenter dieser Aufforderung unverzüglich Nachkommen, soweit er dazu imstande ist, mindestens aber dem Verleger direkte Nachricht zukommen lassen, daß er im Augenblick nicht über das Buch verfügen könne. Punkt 8. Verschiedene Mitteilungen. Der Vorsitzende teilt mit, daß der Börsenvereins- Borstand, nachdem die neue Verkaufsordnung angenommen wurde, den Wunsch geäußert hat, die Kreis- und Ortsoereine möchten ihre Verkaufsbestimmungen daraufhin prüfen, ob und wieviel von denselben neben der allgemeinen Verkaufs ordnung noch beibehalten werden soll. Zu den abweichenden Bestimmungen des Kreises Norden gehöre u. a., daß Zu gaben nicht verboten sind, während sie z. B. im benachbarten »Verein Mecklenburgischer Buchhändler- nicht mehr sein dürfen. Der Vorsitzende erachtet es für sehr wünschenswert, daß auch »Kreis Norden« sich in der Zugabenfrage den anderen Vereinen anschließe. Herr Justus Pape-Hamburg bemerkt zur Geschäfts ordnung, daß in dieser Versammlung eine Beschlußfassung über die Zugabenfrage nicht statthaft sei, da dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stände. Herr Otto Meißner-Hamburg erwidert, daß der Vor stand sür diese Versammlung davon abgesehen hätte, etwaige Abänderungen der Verkaufsbestimmungen und die Zugaben srage auf die Tagesordnung zu setzen. Eine möglichst ein heitliche Gestaltung der Verkaufsbestimmungen sei wohl wünschenswert, aber die örtlichen Verhältnisse müßten auch berücksichtigt werden. In Hamburg hat die Zugabenfrage kaum Bedeutung, wohl aber an kleineren Orten, wo Buch binder und Papiergeschäfte den Buchhandlungen das Leben schwer machen. Herr Meißner verliest ein kürzlich ein gegangenes Schreiben vom Vorstand des »Lokalvereins Bremer Buchhändler-, wonach es demselben gelungen ist, alle Bremer Kollegen zu verpflichten, keine Zugaben mehr zu machen. Der Vorstand wird im Lause des neuen Vereinsjahres über die abweichenden Verkaussbestimmungen beraten und der nächsten Kreisversammlung Vorschläge machen. Kleine Mitteilungen. Reichhold Lang, lithographische Kunstanstalt, G. IN. b. H. in München. — Handelsregister-Eintrag: München. Handelsregister. Reichhold L Lang, lithographische Kunstanstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: München. Der Gesellschaftsvertrag ist um 22. Oktober 1909 abgeschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Ver trieb von mittels Lithographie und Steindruck oder sonstige «) Verlangt der Verleger ausnahmsweise im Laufe des Jahres Konditionsgut, also auch vorgetragene Disponenden zurück, so ist der Sortimenter verpflichtet, es dem Verleger oder dessen Kommissionär innerhalb dreier Monate nach der ersten Aufforderung im Börsenblatt zuzustellen, wenn ein solcher Termin von drei Monaten in der betreffenden An zeige ausdrücklich bestimmt wurde. Zu späterer Rücknahme von im Laufe des Jahres L condition gelieferten Werken ist der Verleger nur dann verpflichtet, wenn in der Zwischen zeit eine neue, veränderte Auflage nicht erschienen ist oder der Sortimenter die Einwilligung des Verlegers für eine spätere Rücksendung eingeholt hat. Die Anzeige im Börsenblatt entbindet den Verleger nicht von der Verpflichtung, dem Sortimenter eine besondere Auf forderung über Leipzig oder direkt zugehen zu lassen. Verlangt der Verleger in besonders dringenden Fällen auf direkter Karte Konditionsgut direkt mit der Post oder Bahn auf seine Kosten zurück, so soll der Sortimenter dieser Auf forderung unverzüglich Nachkommen, soweit er dazu imstande ist, mindestens aber dem Verleger direkte Nachricht zukommcn lassen, daß er im Augenblick nicht über das Buch ver fügen könne. Herr Hermann Seippel - Hamburg bringt zur Kenntnis, namentlich im Interesse der Kollegen in Schleswig-Holstein, daß demnächst die Errichtung einer Sortimentsbuchhandlung auf der Insel Föhr beabsichtigt sei. Das Unternehmen gehe von dem Besitzer des Nordsee- Sanatoriums bei Wyck, also von einem Nichtbuchhändler aus. Herr Seippel will die Angelegenheit im Auge behalten, damit der Vorstand eventuell weitere Maßregeln ergreifen könne. Die Versammlung stimmt zu. Herr Oscar Hollesen-Flensburg weist auf den Nutzen hin, den sich die Vereinsmitglieder desselben Ortes verschaffen können durch gemeinsame Bezüge von Büchern und Zeitschriften. Freiexemplare und billigere Fracht er zielten manche Ersparnis. Punkt S. Bestimmung des Ortes der nächsten ordentlichen Kreis Vereins-Versammlung. Herr Gustav Winter-Bremen ladet die Mitglieder für die nächste Kreisvereins-Versammlung nach Bremen ein. Herr Lorenz I oh an nsen-Hadersleben bittet, nach Hadersleben zu kommen. Die Versammlung entscheidet sich für Bremen, doch empfiehlt Herr Justus Pape für IS11 aus nationalen Gründen Hadersleben in Aussicht zu nehmen. Zum Schluß nimmt Herr Hermann Seippel- Hamburg als Ältester in der Versammlung das Wort und bittet, dem bisherigen Vorsitzenden, Herrn Wilhelm Halle, der 4 Jahre lang die Geschäfte des Verbandes -Kreis Norden- mit großer Hingabe geleitet habe, durch ein kräftiges Hoch den Dank der Versammlung darzubringen. Die Ver sammlung stimmt freudig ein. Der Vorsitzende spricht seinen herzlichen Dank im Namen des Gesamtvorstandes aus. Schluß der Versammlung 4'/- Uhr. Druckverfahren erzeugten Waren, insbesondere der Fortbetrieb des bisher in München von Friedrich Reichhold und Gerhard Lang in offener Handelsgesellschaft unter der Firma Reichhold L Lang betriebenen Fabrikgeschäfts und die gewerbliche Verwertung der dieser Gesellschaft erteilten Schutzrechte. Stammkapital: 131000 ^. Sacheinlagen: Die Gesellschafterin Aktiengesellschaft sür Buntpapier, und Leimsabrikation in Aschaffenburg legt die in der Vertragsbeilage näher bezeichneten Bestandteile des Ver mögens der Lithographischen Kunstanstalt Chromo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München, zum Annahme werte von 39650 ^li ein. Die Gesellschafter Karl Reichhold, Kauf- 1743»
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