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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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13528 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 260, 8. November I9(V>. geführten Geschäftsbüchern der Gesellschaft. Leipzig, den 21. September 1909. »Revision« Treuhand-Aktiengesellschaft Leipzig, (gez.) Mentz. (gez.) pp. Erdmann. '(Deutscher Reichsanzeiger Nr. 262 vom 5. November 1909). Buchgewerbliche Vorträge. — Die buchgewerblichen Vor träge im Papierhause in Berlin, Dessauerstr. 2, an den Sonn tagen von 10'/,—1 Uhr im November behandeln: am 7. November Schrift- und Druckwesen in Ostasien (Herr Paul Lorenz), am 14. November Praxis und vereinfachte Methode der Photographie in natürlichen Farben (Herr Paul Faulstich), am 21. November Papier-Handelsgebräuche (Herr Redakteur Ferenczi), am 28. November Holzschnitt (Herr Julius Koser). Außerdem findet an Wochentagen, und zwar Mittwoch den 10., Donnerstag den 18. und Mittwoch den 24. November, je abends V2O Uhr, ein Vortragszyklus des Hern Di-. Hans Hof mann statt über die Geschichte der Papierfabrikation, die Ersatz stoffe für Hadern und die besonderen Arten von Papier und Pappe. (Zeitschrift für Dtschlds. Buchdrucker.) Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. — Die Erhebungen über die beabsichtigten Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, sind laut der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung^abgeschlossen und dürften nunmehr zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs führen. Wie verlautet, haben die Ermittelungen in Überein stimmung mit den früher von dem Beirat für Arbeiter statistik veranstalteten Erhebungen ergeben, daß die volle Sonntagsruhe in Kontoren und in nicht mit offenen Verkaufs stellen verbundenen Betrieben durchführbar ist, und daß es nur der ausnahmsweisen Zulassung einer höchstens zweistündigen Be schäftigung für gewisse Fälle und Gewerbezweige bedarf. Das in dem vorläufigen, durch die Presse bekanntgewordenen Entwurf einer Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte Prinzip der völligen Sonntagsruhe, das in mehreren Gemeinden bereits ortsstatutarisch durchgeführt ist, wird sich für diese Betriebe daher aufrechterhalten lassen. Die Befugnis, eine beschränkte Beschäf tigung zuzulassen, wird den höheren Verwaltungsbehörden und der ortsstatutarischen Regelung vorzubehalten sein. Für die offenen Verkaufsstellen, insbesondere für solche, die sich auf dem platten Lande, in kleinen und mittleren Städten befinden, hat sich eine gewisse Beschäftigungszeit als notwendig erwiesen. Die in dem vorläufigen Entwurf vorgesehene Ausnahme würde in der Praxis zur Regel geworden sein. Immerhin hat sich gezeigt, daß eine dreistündige Beschäftigungszeit (bisher 6 Stunden) allgemein ausreicht, sofern die Ausnahmen für Gewerbe beibehalten werden, deren Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Be völkerung erforderlich ist. Eine Scheidung der Städte nach der Zahl der Einwohner und die gesetzliche Festlegung einer kürzeren Befchäftigungszeit oder der vollen Sonntagsruhe für die größeren Städte hat sich nicht als zweckmäßig erwiesen. Die weitere Ein schränkung und Untersagung der Beschäftigung wird wie bisher dem Ortsstatut überlassen werden können. Es kann erwartet werden, daß die Zahl der Städte, welche einschränkende Be stimmungen erlassen, sich auch ohne gesetzlichen Zwang ver größern wird. Die für einen erweiterten Geschäftsverkehr frei zugebenden Sonn- und Festtage werden sich*auf höchstens 6 im Jahre beschränken lassen. Bei der Festsetzung der Beschäftigungs stunden wird zu beachten sein, daß die Beschäftigten am Besuche des Gottesdienstes nicht gehindert werden. Durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde oder durch Ortsstatut wird eine Berücksichtigung der an jüdischen Feiertagen gänzlich ruhenden Geschäftsbetriebe dahin zu ermöglichen sein, daß diese die jüdischen Angestellten bis zur Dauer von drei Stunden in für den Verkehr geschlossenen Geschäftsräumen beschäftigen können. Bei der Ver schiedenheit der Verhältnisse wird von einer einheitlichen Laden- schlußzeit am Sonntag (etwa 2 Uhr nachmittags) abgesehen werden müssen. Um jedoch zu verhindern, daß die Zwecke der Sonutagsruhegesetzgebung vereitelt werden, und um eine mög lichst einheitliche Durchführung im Reiche zu sichern, wird dem Bundesrat vorzubehalten sein, nähere Weisungen für die An- Ordnungen der Verwaltungsbehörden und eine nähere Regelung der Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung von Aus nahmen und des Umfangs dieser Ausnahmen zu treffen. (Leipziger Zeitung.) * Reue Bücher, Kataloge »stt». für Bschhäudler: k'ritsob in Nünobon. 12. ^ukla^s. 1909—1910. 16". 144 8. Personalnachrichten. * William Frith -fi. — Der berühmte englische Genremaler William Powell Frith ist am I. d. M. im einundneunzigsten Lebensjahre in London gestorben. William Frith war einer der besten Schilderer des englischen Volkslebens, der insbesondere Wettrennen und andere öffentliche Szenen in packender Wirklich keit und auch mit Humor zu malen verstand. Das berühmieste dieser Bilder ist das in der Londoner Stational-Galerie befind liche Gemälde »Ein Derbytag«, das durch den Stich von Blanchard zu großer Verbreitung gelangt ist. Frith war am 9. Januar 1819 in Studley (Porkshire) geboren. Außer dem obengenannten seien folgende Bilder von ihm hier angegeben: Das Seeufer in Ramsgate, — Lord Fopvington, seine Abenteuer erzählend, — Die Verhaftung auf der Eisenbahn station, — Die Vermählung des Prinzen von Wales (1863) — Der Weg zum Verderben (in 5 Bildern), — Swift und Vanessa, — Eine Kunstausstellung, — Cromwell an der Leiche Karls I., — John Knox in Holyrood. Als Schriftsteller veröffentlichte er: LI^ autodioAiupli^ and roininjgeeneos (2 Bde. 1887), — kurtber r6irnni8e6uee8 (1888), — 3okn Ideell, bi8 like und rvork (2 Bde. 1891). * Wilhelm Ahlwardt -fi. — Der berühmte Orientalist Geheimer Regierungsrat Professor Di-. Wilhelm Ahlwardt Senior der Universität Greifswald, ist am 1. November im Alter von einundachtzig Jahren dort gestorben. Er entstammte einer Greifswalder Gelehrtenfamilie, wurde, nachdem er in Greifswald und in Göttingen studiert und in Gotha und Paris das Studium orientalischer Handschriften betrieben hatte, im Jahre 1857 Kustos der Greifswalder Universitätsbibliothek und habilitierte sich gleichzeitig als Privatdozent an der dortigen Universität. 1861 wurde er an derselben Universität ordentlicher Professor der semitischen Sprachen. Sein wissenschaftliches Spezial gebiet war die arabische Sprache und Literatur, zu deren gründ lichsten Kennern er zählte. Große Verdienste hat sich der Ver storbene auch um die Katalogisierung der arabischen Manuskripte der Königlichen Bibliothek in Berlin erworben, die in 10 Bänden abgeschlossen vorliegt. Bis zum Ablauf des Winterhalbjahrs 1907/1908 konnte Professor Ahlwardt seine Lehrtätigkeit in Greifs wald in geistiger und körperlicher Frische ausüben. Von seinen Veröffentlichungen seien hier genannt: über Poesie und Poetik der Araber (1856). — Chalef elahmars Qasside (1869). — Elfachri. Geschichte der islamischen Reiche vom Anfang bis zum Ende des Chalifates von Jbn ettiqthaqa (Arabisch. 1860). — Diwan des Abu NowLs (Wein lieder. 1861). — l'bs ckivg.08 ok tbs 8ix auoievt ^lubie poet.8 (1870). — Bemerkungen über die Echtheit der alten arabischen Gedichte (1872). — Anonyme arabische Chronik (1883). — Kurzes Ver- auf der Königlichen Bibliothek zu Berlin (1885). — Kurzes Ver zeichnis der Glaserschen Sammlung auf der Königlichen Biblio thek zu Berlin (1888). — Verzeichnis der arabischen Handschriften der Königlichen Bibliothek zu Berlin (1887—1899. 10 Bde.). — Sammlungen alter arabischer Dichter (I. 1902; II. 1903; III. 1903). — Rubas Diwan, metrisch übersetzt (1904).
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