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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 265, 13 November 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13861 1. bei ganz einfachen Erzeugnissen, 2. bei einander ähnlichen, aber nicht gleichen Werken. Die Entscheidung liegt auf rechtlichem Gebiet. Es muß sich eine persönliche Eigenart zeigen, ein Zuschuß zu dem reinen Zweckgerät. Das künstlerische Moment liegt in dem Spiel überschüssiger Kräfte. Der Schutz des Urhebers gilt nur dem selbständigen Schöpfer. Der schöpferische Vorgang muß untersucht werden, wenn begründete Zweifel an der angeblichen Urheberschaft vorliegen. Das Werk ist so lange als Original zu betrachten, bis ein analoges älteres vorliegt. Die bloße Einfachheit schließt die künstlerische Konzeption nicht aus. Sobald eine freie Tätigkeit vorhanden ist, ist der Schutz begründet. Gerade bei ein fachen Arbeiten können analoge vorgelegt werden, ebenso muß das bei Kombination einfacher Motive geschehen. Die Ver wendung vorhandener Motive ist nur dann nicht geschützt, wenn sie mechanisch erfolgt ist. Die Beweisführung kann nur eine negative sein. Auch bei Entlehnung fremder Motive ist Schutz zu gewähren, wenn sie umgewertet sind. Der Maler darf z. B. einen Holzschnitt nicht ohne Genehmigung des Holzschneiders ver- wenden, auch wenn der Holzschnitt nach seinem Gemälde ge fertigt ist. Auch die Nachbildung eines Teils ist verboten, die freie Benutzung aber gestattet; sie muß nur eine Eigenart zeigen. Der Mangel eines allgemeinen Schutzes wird oft als Schaden empfunden. Änderungen schließen die Nachbildung nicht aus; ist letztere nachzuweisen, so schützen keine Änderungen, die meist die Nachbildung verschleiern sollen. Das Übergeben von Mustern zur Abänderung hat oft die Verurteilung und Ver nichtung ganzer Lager bewirkt, wenn nachweislich ein fremdes Werk als Vorlage gedient hat. Eine scheinbare Übereinstimmung genügt nicht, wenn die unabhängige Her stellung dargetan werden kann. Früher schützte nur die Hinter legung das Geschmacksmuster. Das Geschmacksmustergesetz besteht noch, und viele verweisen niedere Erzeugnisse unter dieses. Redner hält beide Arten des Schutzes für ein kunstgewerbliches Erzeugnis für anwendbar, manchmal die Hinterlegung, die die Priorität festlegt, für nützlich; denn Staatsanwälte und Richter können nicht immer die Grenze ziehen. In Frankreich ist daher vor wenigen Monaten ein Gesetz gemacht worden, das eine fakultative Hinter legung gestattet. Eine gleiche Regelung wäre auch für Deutsch land wünschenswert. Vielleicht kann dann die Hinterlegung inter national bewirkt werden. Ein kräftiger, weitgehender Schutz ist nützlich und nötig für die heimische Industrie. Eine Hemmung der Produktion ist nicht zu fürchten, wenn die nötigen Rücksichten genommen werden; nur das unfreie Nachbilden ist zu verhindern. — Die folgende Diskussion bewies die Notwendigkeit der Be griffsfestsetzung auf künstlerischem Gebiete, da selbst über die Grenze zwischen Kunstwert und Preis, zwischen Kunstwerk und Kunstfabrikat usw. große Unklarheit besteht. Es wurde daher die Ernennung einer Kommission zur ferneren Stellungnahme vor geschlagen, in der die Hauptzweige des Kunstgewerbes vertreten sein sollen. (Vossische Zeitg.) -"Deutsche BertagÄttnstalt in Stuttgart. (Vgl. Nr. 257 d. Bl.) — Wie der Aussichtsrat der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart in Nr. 264 d. Bl., Seite 13848, anzeigt, erfährt die Tagesordnung der auf Montag den 22. November einberufenen 28. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre folgende Erweiterung: 5. Bevollmächtigung des Aufsichtsrats und Vorstands, die Aktien der Neues Tagblatt A.-G. in eine zusammen mit der Württemberger Zeitung G. m. b. H. zu gründende neue Gesellschaft einzulegen. Norwegische Bibliothekarversammluug. — Die zweite norwegische Bibliothekarversammlung fand am I. November in Kristianssand statt. Der Vorsitzende des dortigen Bibliotheks vereins, Architekt Keyser Frölich, bot den Willkomm. Den ersten Vortrag hielt Amanuensis an der Universitätsbibliothek Karl Fischer aus Kristiania über »Volksbibliotheken in Nor wegen und im Auslande, ihre volkserzieherische Bedeutung«. Darauf wurde die neue, von Frölich erbaute, eben eröffnete Volksbibliothek der Stadt besichtigt. Nachmittags sprachen Bibliothekar Haakon Nyhuus (Leiter der großen Deich- mannschen Bibliothek, Kristiania) »über die Wahl von Büchern« und Assistent Arne Arnesen über »bibliothekskundige An- Börscilblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. leitung«. Beiden Vorträgen folgte eine lebhafte Aussprache. Zum Schluß sprach, einer Aufforderung entsprechend, Brigade arzt Blich Holst über »das Desinfizieren von Büchern«. (Nach »Uoi-^enblackot«, Kristiania. > * Deutsche Schillerstiftung. — Die Deutsche Schillerstiftung in Weimar hat am 10. November d. I. Felix Dahn, Wilhelm Raabe, Peter Rosegger und Frau Marie von Ebner- Eschenbach zu Ehrenmitgliedern der Stiftung ernannt. Ehren gaben von je 1000 ^ wurden an Josef Widmann (Bern), Karl Schönherr (Wien), Frau Helene Böhlau (München) und die Witwe Detlev von Liliencrons verliehen. Bücherverstcigerung. — »6ötedor§8 8tack8 bibliotolc«, die Stadtbibliothek von Gothenburg, hielt Ende Oktober eine Dubletten-Versteigerung. Es waren 400 Nummern, die zu sammen 1600 Li-, ergaben. Unter den Büchern war ein Exem plar ».4tIu.Qt>ie« (^tlanck süer Nanbsirn«) des schwedischen Poly histors Olof Rudbeck (-j- 1702), jenes riesigen vierbändigen Werkes, in dem der sehr gelehrte, aber auch phantastische Mann nachzu weisen suchte, daß der von Platon erwähnte verschwundene Kon tinent »Hcklantirj« Schweden gewesen und dieses Land die Wiege der europäischen Kultur sei. Er erzielte 700 Lr., den höchsten * Butztag. — Auf den Bußtag, Mittwoch den 17. November, der in ganz Nord- und Mitteldeutschland (ein schließlich Sachsen!) begangen wird und völliges Ruhen geschäft- Personalnachrichten. »Auszeichnung. — Sammlung von Zeitungsberichten über das Regierungsjubiläum des Kaisers von Lfterreich. — Dem Inhaber des Unternehmens für Zeitungs-Ausschnitte und Bibliographie »Observer« in Wien, Herrn Victor Ritter von Klarwill, ist von Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich die mit dem Kaiserlichen Bildnis und Wahl spruch gezierte goldene Medaille verliehen worden. Anlaß zu dieser Auszeichnung gab die -von dem Unternehmen »Observer« bewirkte Sammlung von gegen 60000 Zeitungsausschnitten mit Berichten über die Feier des Negierungsjubiläums des Kaisers. Die in 40 großen Prachtbänden untergebrachte Sammlung ist mit Genehmigung des Kaisers der Kaiserlich-Königlichen Hofbibliothek einverleibt worden. August Geigenberger -s-. — Es gilt das Andenken eines Künstlers zu ehren, der den größten Teil seiner Kräfte im Dienste des modernen Buch- und Zeitschriftengewerbes verausgabt hat und der, als er im vergangenen Frühjahr in noch jungen Jahren infolge Schlaganfalls Plötzlich starb, sich in Kennerkreisen schon eines gewissen Rufes erfreute: August Geigen berge r. Was er als Zeichner der »Jugend« und der Müchener »Jugendblätter«, als Bilderbuchkünstler und Buchillustrator geschaffen hat, kenn zeichnet sich auf den ersten Blick als das Produkt einer ganz merk würdigen schöpferischen Kraft, einer Kraft, die mit Vorliebe in grotesken Vorstellungen schwelgte, die in der Poesie der Arabeske ihr innerstes Wesen offenbarte, ihr letztes Wort aussprach. Sein Griffel verlor sich gern in phantastisch geschwungenen Linien, und seine ganz besondere Kunst war es, jede natürliche Form völlig in diesen Linien aufzulösen, wozu freilich die leichte formale Ausdrucksfähigkeit, die scheinbare Mühelosigkeit und der Reichtum seiner Produktion, endlich die schöpferische Phantasie dieses so stillen und bescheidenen Menschen, aber Hellen und begabten Künstlers gehörten. August Geigenberger, der in Wasserburg am Inn auf die Welt kam und zuerst dort und später in München eine emsige graphische, buch- und kunstgewerbliche Tätigkeit entfaltete, lernen wir als Illustrator zuerst in den Münchener »Jugendblättern« kennen. Gleich manchem anderen künstlerischen Talent hat auch ! er sich auf diesem der Jugend dienenden Tummelplätze die ersten 1799
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