Künftig erscheinende Bücher. 269, 19. November 1909. iMüMkeligltlielie öiMgltung kür bäuerlicke Verbültnisse von vr. I>»8> I,nur, 4., vermebrtö ^uklaxe. kreis in Oanrloinvrancl Atzbnnävn ^ 2.40 wit lb/12, gexsll bar 7/6. kiinil 4Virr l)38 VMIiiilimclH in Wem l)r. Otto VVoerne,- ll. L. 8ebnlü, Verla^sbuckkanülunz NililAsia. 0e8eliie!ite c>88 Kvnigl. 8äe>i8. 0. IMIme- 0eg>menl8 „KMpsinr" lil. 104 IW-IW. UsuptwLvll Xtzll. 6a. 340 Leiten, 4 Karten u. 2 kabelleo. kreis ^ 5.—, vo. dar ^ 3.75. OKtzwvii?, 16. November 1909. koelrv'sedo Vvi1»^8dd. (Is. 8apke). Helwingschs Verlagsbuchhandlung in Hannover. ^ In Kürze erscheint und wird in Rechnung 1910 versandt: Das Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909. Kommentar von Iustizrat vr. L. Fuld Rechtsanwalt in Mainz. Dritte Auflage. Ca. 700 Seiten 8°. Preis in Ganzleinwandband M. 8.— ord. Fulds Kommentar hat in zahlreichen durchweg günstigen Besprechungen höchste Anerkennung gefunden. Die vorhergehende sehr starke Auflage wurde innerhalb weniger Wochen ausverkauft. Die neue durchgesehene und bis auf die jüngste Zeit durch die Recht sprechung ergänzte Auflage darf in den Kreisen aller Juristen sowie der gesamten Handelswelt auf weiteste Verbreitung rechnen Das neue Wettbewerbsgeseh ist von so un geheurer Bedeutung und die Fuldschen Erläuterungen unter Anwendung zahlreicher . praktischen Beispiele sind so erschöpfend, daß in der Regel eine Vorlage genügt, um ) das Buch abzusehen / Wir bitten, die neue Auflage keinesfalls auf Lager fehlen zu lassen. Be- ^ sondere Verkriebsvorschläge führen wir <auch unter Gewährung hoher ) Vergünstigungen! gern durch. Unter Bezugnahme auf die eingehende Besprechung des Kommentars im Börsen blatt Nr. 267 vom 16. November 1909 (Seite 14024 ff.) liefern wir von der jetzigen Auflage (soweit die Restbestände reichen) einzelne Exemplare „für die Geschäfts bibliothek" mit M. 4.80 bar. Wir setzen dabei als selbstverständlich voraus, daß die zu diesem Vorzugspreise verlangten Exemplare auch wirklich nur „zum eigenen Handgebrauch", keinesfalls aber zum Weiterverkauf bestimmt sind.