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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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270. 20. November 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. 14271 16. IXvün. 1909. Xalit. b. 80- 1903—1907. LuIIolill Iii3lori(i>26. 8-Ir». sdr. 31. ksris, 1909.^ str. 385. ^ra^üiv. 1909. Lebsidasr i 8p. rb. 1.50. 1755—1758. 8-ka, str. XVII -s- 548. WaraLavva, 1909. Oedsdkner i IVoIkk. rb. 1.50. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. * Gestohlene Bücher. — Wir empfingen folgendes zur Veröffentlichung: Für die Herren Antiquare! Gestohlen in der Zeit von Juli bis Oktober 1909: 1 Explr. Wossidlo, Zoologie, 1 „ — Arithmetik, 2 „ — Botanik, 2 „ Busch u. Fries, lateinisches Übungsbuch, 1 „ Sepdlitz. Schulgeographie. Es wird um sofortige Nachricht ersucht, falls diese Bücher bereits angekauft sind oder noch angeboten werden sollten. Leipzig, den 16. November 1909. Die Kriminal-Abteilung des Polizei-Amts. Kr. V. X I 6322. * Zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb tz 1. Das »gelesenste« Fachblatt. — Die Fachzeitschrift »Das Recht« (Hannover, Helwing) Nr. 21 vom 10. November 1909 teilt folgende Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg mit: Den Aufdruck auf einer Fachzeitschrift »gelesenstes Fach blatt« versteht das Lesepublikum eines solchen Blattes regel- mäßig nicht dahin, daß die Zeitschrift eine höhere Auflageziffer habe oder tatsächlich mehr durchgelesen werde, als alle anderen Fachblätter der Branche, sondern dahin, daß es das inhaltvollste, beliebteste und bedeutsamste Preßorgan in dem betreffenden be schränkten Kreise, dasjenige Blatt sei, das die Interessenten am ehesten zur Hand nehmen und zum Inserieren, wie namentlich als Vermittlungsstelle bei Stellengesuchen und Stellenangeboten, am häufigsten und mit dem besten Erfolge benutzen. Naumburg, 18. September 1909. 1 II 165/09. (Winter.) Berlagsanstalt Albert Bogt G. m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister U des Unterzeichneten Gerichts ist am 11. November 1^09 folgendes eingetragen: Nr. 7107. Verlagsanstalt Albert Vogt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Herausgabe nachstehender Fachzeitschriften: rr) »Landwirtschaftliche Maschinenzeitung«, d) »Allgemeiner Bauanzeiger«, e) »Allgemeiner Bau- uno Submissions-An zeiger«, sowie anderer Zeitscl riften und Verlagsunter nehmungen. Das Stammkapiial beträgt 32 200 Geschäfts führer: Verlagsbuchhändler Albert Vogt in Berlin, Buchdruckerei besitzer vr. jur. Heinrich Krumbhaar in Liegnitz. Buchdruckerei besitzer Kurt Krumbhaar in Liegnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 5 , 19. und 25. Oktober 1909 festgestellt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 10 Jahre seit 1. Oktober 1909 an festgesetzt. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich Der Übergang der im Betriebe des unter der Firma Verlagsanstalt Albert Vogt I in Berlin geführten Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Der Verlagsbuchhändler Albert Vogt in Berlin bringt die von ihm bisher unter der Firma Verlagsanstalt Albert Vogt, Berlin XW., betriebenen und in seinem Eigentum befindlichen Zeitschriften, nämlich u) Landwirtschaftliche Maschinen zeitung, b) Allgemeiner Bauanzeiger, c) Allgemeiner Bau- und Submissionsanzeiger mit allen Rechten, aber ohne die bisher ent standenen Verbindlichkeiten, ferner sein gesamtes Adressenmaterial und die von ihm bisher zum Betriebe der Blätter angeschafften Gegenstände in die Gesellschaft ein zum festgesetzten Werte von 16 000 unter Anrechnung dieses Betrages auf seine Stamm einlage. Berlin, den II. November 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr. 540 vom 17. November 1909.) * Kunstanftalt B GroSz Aktiengesellschaft in Leipzig. Nach dem Bericht des Vorstands wurde einschließlich des Gewinn vortrags vom vorigen Jahr ein Bruttogewinn von 176 652.87 ^ erzielt. Nach Abschreibungen in Höhe von 76 647,81 ver bleibt ein Reingewinn von 100 005,06 dessen Verwendung in folgender Weise vorgeschlagen wird: 6 Prozent dem gesetz lichen Reservefonds 60o0,25 4 Prozent ordentliche Dividende auf 1 Million Mark — 40 000 Tantieme für den Vorstand 11000,96 Tanti me für den Aufsichtsrat 6000 .tt, Grati fikationen an Angestellte 2500 3 Prozent Superdividende auf l 000 000 — 30000 Vortrag auf neue Rechnung 5503,85 >. Wie in den vorhergegangenen Jahren sind die Abschreibungen auf die Anlage-Konten wieder reichlich bemessen. Dagegen sah sich die Verwaltung in der Lage, sich auf weit geringere Ab schreibungen auf Debitoren als in den Vorjahren beschränken und von einer Heranziehung des Delkredere-Kontos ganz absehen zu können. Im Betriebe sind wesentliche Veränderungen und Neu anschaffungen während des Berichtsjahres nicht vorgekommen. Die Gesellschaft war in allen Abteilungen ihres Betriebes gut beschäftigt. Nach der jetzigen Geschäftslage zu urteilen und in der Voraussetzung, daß nicht unvorhergesehene Zwischenfälle ein- treten, glaubt die Verwaltung, den Aktionären für das laufende Geschäftsjahr ein befriedigendes Ergebnis in Aussicht stellen zu können. Friedrich Andreas PertheS, Aktiengesellschaft, in «otha. — Im verflossenen Geschäftsjahre ist der Gewinn der Verlags- abteilung geringer gewc en als in den Vorjahren. Die Buch druckerei hat einen höheren Gewinn abgeworfen und verspricht sich weiter günstig zu entwickeln. Das Zeitungsgeschäst hat sich ebenfalls gehoben und ist auch im laufenden Geschäftsjahre weiter gestiegen. Aus dem Reingewinn von 45 932 (57 831) der nach Vornahme von 22 327 (28 964) Abschreibungen verbleibt, sollen die Prioritätsaktien 8 Prozent gleich 40 000 > (wie im Vorjahr) und die Stammaktien 1 (3'/z) Prozent gleich 1600 ^ Dividende erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, auf die Genußscheine je 10 (35) zu zahlen und 3510 (2816) ^ vorzutragen. (Leipziger Tageblatt.) Entscheidung deS Reichsgerichts. Zu § 824 des Bürger lichen Gesetzbuchs; §6 des Unlauteren Wettbewerbs- Gesetzes. Wird in einer öffentlichen Kundgebung aufgestellt, ein Kaufmann, der Wirtschaftsgenossenschaften Sonderrabatt be willige, handle unfair und übervorteile einen Teil seiner Kundschaft, so handelt es sich dann nicht um ein bloßes Urteil, sondern um eine Behauptung tatsächlicher Art, bzw. einer Tat sache, wenn sich ergibt, daß der in der Kundgebung enthaltene Vorwurf gegen bestimmte Geschäftsleute erhoben wird. Die Ver öffentlichung der Namen oder Firmen solcher Geschäfte, die Sonderrabatt gewähren, ohne irgendwelchen Zusatz kann einer Genossenschaft, die den Zweck verfolgt, im Handel und Verkehr Auswüchsen der Konkurrenz entgegenzutreten, nicht verwehrt werden. Das Oberlandesgericht hat einen zweiten Grund für seine 1851'
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