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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1909
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- Deutsch
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14272 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 270 20. November 1909. Entscheidung dahin gegeben, daß es sich bei den Kundgebungen des Widerspruchsbeklagten nicht um Behauptungen tatsächlicher Art oder Behauptungen von Tatsachen im Sinne des § 6 Absatz l des Unlauteren Wettbewerbs-Gesetzes, bzw. tz 824 des Bürgerlichen Gesetzbuchs handle, sondern um Urteile, die nicht unter diese Gesetzesbestimmung fielen. Nun enthält der Satz »Kaufleute, welche Sonderrabatte gewähren, handeln unfair gewiß ein Urteil. Wenn aber jemand sagt: ein bestimmter Ge- schä tstreibender handelt »unfair«, weil er Sonderrabatt gewähr: und seine sonstige Kundschaft übervorteilt, so behauptet er eine Behauptung tatsächlicher Art gezogen (vgl. NGZ. Bd. 68 S. 207 ff und die dort zitierten Urteile), und derselbe hat keinen Anlaß, von diesem rechtlichen Standpunkt abzugehen. Nun sind in dem von den Widerspruchsbeklagten zur Begründung ihre? zur Begründung der Berufung bezogenen Rundschreiben de? Widerspruchsklägers vom 9. April 1908 zwar die Rabattgewährer nicht namentlich bezeichnet, das Schreiben ist aber an die- von ihnen gewährt wird. Darin liegt aber nicht nur, wie da? Berufungsgericht meint, eine nur mittelbare, sondern eine direkte Bezeichnung, wozu noch kommt, daß durch andere Veröffentlichungen die Rabattgewährer der Öffentlichkeit be kannt gegeben sind. Nach dieser Auffassung handelt es sich um die Behauptung einer Tatsache, deren Unterlassung beim Vor handensein der Voraussetzungen der vorbezogenen gesetzlichen Be stimmungen im übrigen, sofern sie nicht erweislich wahr ist, von den durch dieselbe Verletzten beansprucht werden kann. Danach erweist sich auch diese Begründung des angefochtenen Urteils al? rechtlich nicht haltbar. Dasselbe ist daher, und zwar seinem ganzen Umfange nach, aufzuheben. Wenn nämlich auch dem Widerspruchs, klüger nicht verwehrt werden kann, die Namen und Firmen der den Sonderrabatt gewährenden Geschäfte als solcher ohne einen weiteren Zusatz zu veröffentlichen — in welcher Hinsicht den Ausführungen des 6. ZS. des NG. in der Sache R. wider Rabattgenossenschaft VI 260/07 lediglich beigetreten wird —, so steht doch im vorliegenden Falle die Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Zusammenhang der Punkte 1 und 2 in Frage und auch nur insoweit unterliegt sie der Beurteilung und Ent scheidung in der Revisionsinstanz. RG. Il, 28. September 1909. 156,09. (Dresden.) (Aus: »Das Recht«, Hrsg v. I)r. Soergel (Hannover, Helwing) XIII. Jahrg. Nr. 21 v. 10. Nov. 09.) Drurkwcsen in Japan. — In der ständigen Ausstellung für Papier- und Druckgewerbe in Berlin, Dessauerstraße 2, hielt am 10. d. M. vr. Misch ke einen Vortrag über Typographisches in Japan. Der Vortragende, der sich vier Jahre in Japan auf gehalten hat, ging von der Tatsache aus, daß die Japaner in ihrer Kultur von fremden Völkern, Chinesen,Europäern, Amerikanern abhängen. Dies gelte auch vom Papier- und Druckwesen. Der Papierverbrauch in Japan ist sehr groß, man benutzt es sogar als Fenster, Taschentücher und Bindfaden. Selbst Regenschirme werden aus mit Ol getränktem Papier hergestellt. Demgemäß gibt es auch sehr viele Papiersorten, von denen der Vortragende eine Anzahl den Zuhörern zeigte. Da die Japaner mit Pinsel und dicker Tusche schreiben, braucht das Papier nicht stark geleimt zu sein. Die Blätter werden auch nicht auf beiden Seiten beschrieben. Auch das Pressewesen in Japan verdankt seinen Aufschwung dem Eingreifen der Engländer und Amerikaner. Die Druckschrift der Japaner ist ein internationales Verständigungs mittel in Ostasien. Man unterscheidet Hieroglyphen- und Silben schrift. Von der ersten sind ungefähr 6100 Typen im Gebrauch, sie können nicht in Setzkästen untergebracht werden, sind vielmehr auf Regale, die rings an den Wänden des Zimmers lausen, verteilt. Der Setzer sitzt in der Mitte des Zimmers, und Hilfs arbeiter bringen ihm die verlangten Schriftzeichen herbei Es gibt in Japan etliche von Ausländern errichtete neue einheimische Druckereien, die nach dem Muster der europäischen eingerichtet sind. Auch das Jllustrationswesen, namentlich die Karikatur und die Ansichtskarte, erfreut sich in Japan großer Blüte. Dann ging der Vortragende auf »Land und Leute in Japan« ein. An der Hand zahlreicher, sehr schöner Lichtbilder vermittelte er einen Einblick in die Sitten, Gebräuche und die Kunst der Japaner. Die »Ständige Ausstellung« verdankt dem Vortragenden eine umfangreiche Sonderausstellung japanischer Bilder, die in der nächsten Woche ausgehängt bleiben. (Deutscher Reichsanzeiger.) -Falsche Rcichsbanknote. (Vgl. Nr. 257 d. Bl.) — Uber die in Leipzig angehaltene falsche Reichsbanknote, Nummer 63020021) über 100 wird für den Fall, daß etwa versucht werden sollte, noch weitere derartige Falsifikate, vielleicht mit anderen Nummern, in den Verkehr zu bringen, in den Leipziger Blättern darauf hin- gewiesen, daß das hier vorgekommene Falsifikat durch Hand- bei den echten Noten, die Riffelung ist in der Linienführung un- gleich, die roten Fasern sind gedruckt. Auf der Vorderseite ist die Strafandrohung verschwommen, auf der Rückseite das aus Adlern Berlin-Ncurodcr Kunstanstalten Akt.-Ges. in Berlin. In der Generalversammlung wurde die Dividende auf 4 Prozent festgesetzt und der Verwaltung Entlastung erteilt. Beschlagnahme. — Beschlagnahmt wurde die Druckschrift »Die Geschichte von Venus und Tannhäuser, eine romantische Novelle« von Aubrey Beardsley, Verlag von Hans von Weber in München, nach § 184,1 des Reichsstrafgesetzbuchs. (Leipziger Tageblatt.) ^ Bücherzettel. — Bücherzettel (zu 3 H Porto) dürfen zur einem Bescheid vom 5. November 1909 an eine Kaiserliche Ober postdirektion hat das Reichspostamt wie folgt entschieden: Bücherzettel, deren Versendung gegen die Drucksachentaxe erfolgen soll, dürfen zur Bestellung von Schnittmustern nicht benutzt werden, weil Schnittmuster keine buchhändlerischen Werke sind und auch nicht zu den buchhändlerischen Vertriebs mitteln gerechnet werden können. * Weltausstellung New ?)ork 1914. — Die dreihundertste Wiederkehr des Jahres 1614, das die ersten Ansiedler auf die Insel Manhattan zur Gründung von Neu-Amsterdam, dem jetzigen New Pork, geführt hat, soll im Jahre 1914 durch eine Welt ausstellung in Groß-New Jork gekennzeichnet werden. Unter dem Namen Uoieonttmnia.1 >Vorlck'8 1'air ^ssoeiation hat sich in Albany eine Gesellschaft eintragen lassen, die diese Ausstellung betreiben und vorbereiten wird. Eine wallonische Bibliothek. — In Lüttich besteht, wie sammeln, was in Belgien oder im Auslande entweder in wallo nischer Mundart veröffentlicht wird oder sich auf eine der Mund arten des französischen Teils von Belgien bezieht. Diese Biblio- thek wurde vor etwa fünfzig Jahren gegründet und besitzt eine große Anzahl von Büchern, Buchhesten, Zeitschriften, fliegenden Blättern, Zeitungen u. a. m., sowie auch zahlreiche Handschriften; 20 <>00 Zettel. Die genannte Gesellschaft wendet der Biblio- nicht genügen, die Bibliothek ihren Zweck erreichen zu lassen, wenn sie nicht von den wallonischen Verfassern und Verlegern
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