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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1909
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- Deutsch
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275, 26, November ISO». Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 14629 in karis. Urusl, k'r.-I-., Listoirs söronsutiyus. 4". 111. 100 kr. Llsrours ds ik'i'anos in karis. Na.ue1s.ir, 0., Viotor Oilsoul. 4°. III. 40 kr. QU. kssLsrs in I^ö^sn. ^VsItLinA, ?.. Iss 68.pt.iks. Qolnsckis äs klaute. 8". III. 3 kr. 60 o. — 1. Naeei klsuti osptivi. 8". 3 kr. ksrrirr L Qis. in karis. kanäst, k., Ombrss st lumiörs. 16". 3 kr. 60 o. klon-Uvurrit L Qis. in karis. Os^st, trois stspss 6'srt sn L^pts. 16". 6 kr. Irild^, 1'., Oästts 6s U^msills, kswins äs Isttrss. 18". 3 kr. 50 e. 3 kr. 50 e.' ' Unzüchtige Schriften und Bilder im bayrischen Landtage. (Nach: »Augsburger Abendzeitung«.) Bei der Beratung des Justizetats in der bayrischen Abgeord netenkammer behandelte am 16. und 18. d. M. in ausführlicher Rede, der wir in ihren Einzelheiten hier nicht folgen können der Zentrumsabgeordnete Freiherr von Freyberg die Frage, was die Justizverwaltung zur Unterdrückung pornographischer Schriften und Bilder tun könne. Er beklagte die außerordentliche Verbreitung dieser Art »Literatur« und »Kunst« in Bayern und insbesondere mehrfach erfolgte freisprechende Urteile der Gerichte auf Grund voll Gutachten künstlerischer Sachverständiger, gegen die er die Berufung von Gegensachverständigen seitens des Staatsanwalts forderte. Abgeordneter vr. Müller-Hof (lib.) Der Abge ordnete v. Freyberg kam wieder auf das alte beliebte Kapitel der lex Heinze zu sprechen. Es besteht ja jetzt in dieser Frage bis zu einem gewissen Grade Einverständnis zwischen den Parteien. Die Resolution bezüglich der internationalen Rege lung der Bekämpfung der Schmutzfinkereien, die meinen Namen trägt, wurde von unserer Seite aufs wärmste unter stützt, und wo die wirklichen Schmutzereien angehen, sind auch wir für verbesserte Anwendung der Gesetze. Abgeordneter von Freyberg kennt ja das Grenzgebiet ganz gut, wo wir beide uns womöglich immer in die Haare kommen. Interessant war seine Mitteilung, daß in gewissen Villen an bayerischen Seen solche Schmutzphotographien gewerbsmäßig ausgenom men werden. Allerdings hätte er ganz bestimmte Punkte bezeichnen sollen, damit die Staatsanwaltschaft eingreifen könnte. Wir klagen ja eben immer darüber, daß die Poli zei mit tölpelhafter Hand die wirkliche Kunst packt, während sie Schmutzereien vielfach ungeschoren läßt. Astlochgucker und ähnliche Schweine gibt es immer, die werden durch kein Gesetz beseitigt; wir legen ein viel größeres Gewicht als auf die Be kämpfung solcher Dinge durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei auf positive Maßnahmen, vor allem auf dem Gebiet der Erziehung. Die Erziehung zur Kunst und zur guten Literatur, dann eine durchgreifende Reform der körperlichen Erziehung muß derartigen Schmutzereien ein Ende machen, sie bewirkt, daß wenigstens der gute Teil des Volks derartige Dinge zurückweist; das kann aber nur durch das Haus und die Schule erreicht werden, nicht durch die Mobilisierung der Staatsanwalt schaft und der Polizei. Selbsthilfe schasst Besserung. Der deutsche Buchhändlerverein hat die dankenswerte Initia tive ergriffen, um zu vermeiden, daß in seinen Reihen derartige Schmutzereien getrieben werden. Was die Zuziehung von künstlerischen Sachverständigen bei Sittlichkeitsprozessen an langt, so hat einer der vielgeschmähten Sachverständigen eine geradezu klassische Interpretation des Begriffes »pornographisch« gegeben, indem er sagte, das rein pornographische Element sei die ästhetisch aufdringliche Weise auf fraglichem Gebiet. Diese Definition ist vollkommen richtig, und wenn sich ein Richter auf diesen Standpunkt stellt, ist dagegen nichts einzuwenden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. In sehr vielen Punkten sprechen ästhetisch künstlerische Fragen mit, und infolge dessen können die Künstler bei derartigen Pro zessen als Sachverständige nicht vollkommen ausgeschaltet werden. Damit bin auch ich vollständig einverstanden, daß, wenn die Verteidigung einen Sachverständigen bringt, auch die Gegen partei, der Nebenkläger oder der Staatsanwalt, das Recht hat, gleichfalls einen zu bringen, der auf einem andern Standpunkt steht; das geschah aber auch bisher schon, und besonders ein Staats anwalt hat in dieser Beziehung alles getan, um ein Gegen gewicht gegen die anderen Sachverständigen zu bringen. Ich glaube nicht, daß die Rechtspflege sich in dieser Beziehung einer Unterlassung schuldig gemacht hat. Das Ministerium kann natürlich unter keinen Umständen in die Rechtspflege eingreifen. Erfreulich ist es, daß wir endlich auf dem Stand punkt angelangt sind, den ich seit vielen Jahren anstrebe, daß nämlich die Herren von der Rechten jetzt selbst zugeben, daß der gegenwärtige Status der Gesetzgebung vollständig ausreicht und daß die vorhandenen Gesetze nur richtig an gewendet werden müssen. Wir bekämpfen nur immer das, daß Sie kautschukartige Bestimmungen schaffen bzw. verschärfen wollten Gegen einige Ausführungen v. Freybergs wendete sich am 18. d. M. der Abgeordnete Müller-München 8 (Soz.). Abgeordneter Osel (Zentrum) unterstützte die Ausführungen v. Freybergs. Seiner Rede entnehmen wir (nach der Augs burger Abendzeitung, die in Nr. 322, 323 sehr ausführlich über diese Verhandlungen berichtet) folgende Stellen: »Ich gebe Abgeordneten Ad. Müller ohne weiteres zu, alles was unzüchtig, unsittlich, schmutzig ist, ist nicht von heute, ist nicht auf einzelne Kreise beschränkt, ist nicht lokalisiert. Es hat das gegeben und wird es geben. Aber es hat von jeher auch Räuber und Mörder gegeben und wird es geben, und wir haben es doch versucht, irgend etwas zum Schutze der Ge sellschaft zu erreichen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ein Schutz gegen die Schmutzerei möglich ist. Das Ergebnis der Debatte ist ja gewiß bis jetzt ein nicht sehr befriedigendes, wir kommen uns aber doch näher, denn eines ist nicht zu verkennen; mag auch Kollege Müller-München 8 gegen meinen Parteifreund Baron Freyberg nicht sehr- glücklich insofern in seinen Ausführungen gewesen sein, daß damit kein Band zum Verständnis gezogen wird, daß Herr Kollege vr. Müller-Hof einen wesentlich günstigeren Standpunkt gegenüber den Ausführungen des Herrn Baron Freyberg eingenommen hat. Ich habe das Gefühl, als ob wir doch beide, beide in den verschiedenen Richtungen, etwas nachgeben und so Zusammenkommen möchten. Es ist auf unserer Seite, das darf man einmal glatt aussprechen infolge von Übertreibungen so unendlich gesündigt worden, daß auf der Gegenseite nicht mit Unrecht gegen den Ernst der Be strebungen auf unserer Seite Mißtrauen entstehen konnte. (Hört, hört! links.) Aber, meine Herren, wo wird in einer Be wegung, die sich neu auftut, nicht daneben gegriffen? Wenn Sie nun gehört haben, daß Baron Freyberg erklärt hat, wir können an der Hand der bestehenden Gesetze sehr wohl aus- 1897
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