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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-02
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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280, 2, Dezember 1909, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt s. b, Dtschn. Buchhandel. 14977 D. Meininger in Neustadt a. d. H. 16000 Hunold: Die heilige Armut, I Mi»e»-Berlag G. m, b. H. in Berlin. I4SS8 E, L, Mittler 6. Loh» in Berlin. 16V0L XlX." sl. u. 2 Xvni^l. Läolisieobe) unä eins XIII. lktönchi 30. Ssptoinbsr 1907, 13 ^ 90 .lnbienllOI, 1703 u. 1707. (II. lleibett 2um ütil.-tVoob.-lll.) 80 0. I 41 50^" Iloenrt ksinelnllö Lchuster Ll Loeffler in Berlin. 14989 liebe. 13. u. 14. Lnü. 3 41; Asb. 4 41 Julius Lpringcr in Berlin. 15000 von lVlntselioss. 1. HO. 1909 8 41: §sb. 10 «-s Georg Thieme in Leipzig. 15000 Bereinigte Berlagsanstalten «nstav «rnnnbcck 14988 öe Gutcnberg-Truckerci Acl-Ges. in Berlin. Berlag s. Börsen- u. Finanzliteratur A.-G. in Berlin. 15005 *l)is Znobsieelien Llltien-dsssllsobakten 1909/10. 10 ,/l. Berlag Geistiges Eigentum i» Eharlottenburg. 14982 Verlag des »Konscrv. Kalenders« (Beyer s-Bochmcl 15000 in Berlin. *XoN86I8V. Lnlonser 1910. 1 ,tl 60 c). Berlagsanstalt Alexander Koch in Darmstadt. I499I unä Uelrorntion"). 2 41 60 L. Wcidmannsche Buchhandlung in Berlin. 14982 *8ebmi(lt: I.688ing. 3. Lull. 2 Läs. 20 ,tl; ged. 23 /l. Nichtamtlicher Teil. Prämien und Zugaben. Von Iustizrat vr. Fuld, Alljährlich, wenn sich die Weihnacht«- und Neujahrszeit nähert, erwachst dem Buchhandel, dessen beste Verkaufszeit in diese Zeit fällt, ein großer Konkurrent, dessen er sich bisher nicht durchaus erfolgreich zu erwehren vermochte. Dieser Konkurrent wird gebildet durch die sogenannten Prämien und Zugaben, die zunächst von Zeitungen, demnächst aber auch von anderen Gewerbebetrieben ausgegeben werden. Ist es doch nicht nur ausnahmsweise zu konstatieren, daß der Käufer bestimmter Waren, wie er in manchen Geschäften eine Tasse, ein bestimmtes Quantum Kaffee, ein Stück Schokolade bekommt, in gewissen Geschäften auch ein Buch, ein Notenheft u, dergl, erhält. In diesem Jahre gewinnt das Prämien- und Zugabewesen besondere Bedeutung, weil das Inkrafttreten des neuen Wett bewerbsgesetzes es gestattet, die Probe auf das Exempel zu machen, das heißt zu prüfen, ob sich mit Hilfe des ve.schärften Rechts dem von allen Seiten als solchen empfundenen Miß- und Übelstand wirksam steuern läßt. Ich bin der Ansicht, daß dies nach Maßgabe des Gesetzes sehr wohl möglich ist und daß es nicht an der Gesetzgebung liegt, wenn die Wirkungen hinter den Erwartungen Zurückbleiben sollten. Zunächst kommen die Prämien der Zeitung in Betracht, wobei es gleichgültig ist. ob sie in Büchern, Illustrationen, geographischen Karten. Tabellen oder anderen Gegenständen des buchhändlerischen Verlags bestehen. Was heißt Prämie? Sowohl der gemeine als auch der juristische Sprachgebrauch versteht mit Bezug auf dieses Spezialgebiet darunter eins Zuwendung, die dem Abonnenten einer Zeitung auf Grund seines Abonnements zu teil wird. Mit dem Augenblick also, mit dem diese Prämie auch von Nicht abonnenten bezogen werden kann, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie von den Abonnenten, ist eine Prämie überhaupt nicht vorhanden, und es fällt daher die Ankündigung einer solchen unter Z 3, Aber auch dann ist die Anwendung dieser Bestimmung geboten, wenn die Abonnenten die Prämie anderwärts genau so vorteilhaft erwerben können wie bet der Zeitung, die sie ihnen gewährt. Daraus folgt, daß in sehr vielen Fällen, in denen bisher Börsenblatt sl>> trn Deutschen Buchbandel. 76. Jahrgang zu Unrecht von einer »Prämie» gesprochen wurde, dies jetzt nicht mehr zulässig ist. und man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß der erzieherische Einfluß des neuen Gesetzes insoweit schon jetzt konstatiert werden kann Es wird sich also darum handeln, daß den Prämienankündigungen gerade in den nächsten Wochen scharfe Aufmerksamkeit ge schenkt wird, und der Buchhandel dars um so mehr über zeugt sein, hierbei die verständnisvolle Unterstützung auch in anderen Kreisen, vor allem in dem Zeitungs gewerbe selbst zu finden, als ja gerade die Zeitungsunter nehmungen zum guten Teile schwer leiden unter den Folgen dieser Unsitte, den Leser zum Abonnement und Bezug durch Vorteile zu bestimmen, die außerhalb des Inhaltes der Zeitung liegen. Schwieriger liegt die Feststellung, daß eine unwahre Angabe vorliegt, bei den Zugaben, Zugaben sind meiner Ansicht nach mit Gratiszugaben durchaus gleichbedeutend, und von einer Gratiszugabe kann nur dann gesprochen werden, wenn der Wert der Zugabe nicht von dem Käufer durch irgend eine wirtschaftliche Leistung entgolten wird, wenn es an einem wirtschaftlichen Äquivalent für die Zu gabe fehlt. So leicht es ist, dies theoretisch und abstrakt zu formulieren, so schwer ist cs. im Einzelfalle darzutnn, ob eine Gegenleistung für die Zugabe gewährt wird oder nicht. Wenn der Verkäufer z, B, den Preis der von dem Käufer bezahlten Waren erhöht, so könnte er sich für eine oberflächliche Betrachtung darauf berufen, daß Käufer für die Zugabe nichts bezahlt habe, da ja die Kalkulation der Preise seine, des Verkäufers. Sache sei und sich nicht nachprüfen lasse. In der Tat wird ja auch dieser Standpunkt vielfach von denjenigen vertreten, die glauben, auf Zugaben als An- lockungsmiitel der Käufer nicht verzichten zu können. Er ist aber durchaus unrichtig. In der höheren Gestaltung des Preises für die andern Waren ist das Äquivalent für die Zu gabe enthalten und die indirekte Bezahlung dieser damit dar getan. Gewiß kann jeder Kaufmann seine Waren zunächst selbständig kalkulieren; wenn aber der allgemein bezahlte Preis von ihm überschritten und gleichzeitig eine Zugabe gewährt wird, so ist es doch zweifellos, daß zwischen der Er höhung und der Zugabe das Verhältnis von Wirkung zur Ursache besteht, daß die Preise nm erhöht worden find, um wenigstens formell mit einem gewissen Recht von der Gewährung einer 1941
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