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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-07
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091207
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15208 Löri-nbl-ri >. d. Dtsch». Buch-ond-l. Nichtamtlicher Teil. 284, 7. Dezember 19VS. Nichtamtlicher Teil. Ergänzung zu dem Aufsatze - Vom gegenwärtigen Zollstande des Buchhandels usw. -. (Beilage zu Nr. 274 vom 25. November 1909.) In dem Handelsverträge zwischen Deutschland und Portugal ist eine Erhöhung des Zollsatzes der Tarifnummcr 498 von 40 auf 30V Reis siir 1 kg vorgesehen, die ins besondere in den Kreisen der Musikalienhändler Beunruhigung hervorgerufen hat, da diese Erhöhung des Zolls siir die in Nummer 498 eingeschlossencn Musikalien um das 7>/zfache die weitere Ausfuhr nach Portugal abzuschneiden schien. Da aber Deutschland bei dem Abschlüsse des Handelsvertrags das Recht der meistbegünstigten Nation genießen wird, werden ihm, was bei den Verhandlungen auch ausdrücklich sestgestellt worden ist, auch die in dem Artikel 14 des Lite-arabkommens vom II. Juli 18KK zwischen Portugal und Frankreich be gründeten Vorteile zugute kommen, während der Dauer dieses Abkommens -broschierte Bücher in irgend einer Sprache, Zeichnungen, Bilder, Gravüren, Litho graphien und Photographien, geographische Karten, gebundene Atlanten und Musikalien gänzlich zollfrei einzufllhren. Diese wichtige Vergünstigung bezieht sich natürlich nur auf deutsche Erzeugnisse und erlischt ohne weiteres, wenn das Literarabkommen zwischen Frankreich und Portugal infolge Kündigung seitens eines der Kontrahenten auf hören sollte. L. Der Kampf gegen die Schundliteratur in England. Man begrüßt stets mit Freuden jeden Schritt, der gegen die Schundliteratur gerichtet ist. England hat sich immer Mühe gegeben, Schundliteratur zu unterdrücken, und manches derartige wurde beschlagnahmt, noch ehe cs seinen Weg von Paris zu den Buchhändlern zurückgelegt hatte. Paris ist ja bekannt als Herstellungsart aller möglichen pornographischen Literatur, die dort speziell für den Export auch nach Eng land und in englischer Sprache gedruckt wird. Manche französischen Kataloge geben ein treffendes Beispiel dafür. Vor kurzem wurde in London eine Buchhändlerin wegen Verkaufs derartiger Literatur zu empfindlicher Strafe ver urteilt, obwohl sie vorgab, den Inhalt der in französischer Sprache gedruckten Werke nicht verstanden zu haben. Vor einigen Tagen hat die Vereinigung der Leih bibliotheken (»llirenlstiog I-ibreries' Lssooiotiov«) ein Rund schreiben an die Verleger erlassen, das ungesähr folgenden Wortlaut hat: -Die Direktoren der hauptsächlichsten Londoner Leih bibliotheken haben sich in verschiedenen Versammlungen mit einer Sache beschäftigt, die schon lange den Leih bibliotheken sowohl als auch deren Kunden ein Dorn im Auge war, nämlich dem Umlauf von Büchern, deren Thema oder dessen Behandlung die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten. Man hat, und teilweise mit Unrecht, die Leihbibliotheken dafür verantwortlich gemacht, und diese wieder haben daraufhin des öftern, und zwar mit teilweise großem Schaden, Bücher außer Umlauf gesetzt. -Um in Zukunft unsere Interessen zu wahren und soviel wie möglich auch den Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, sernerhin nach Möglichkeit alle skandalösen, beleidigenden und un sittlichen oder durch Inhalt oder Form bei einer Mehrheit der Leser möglicherweise Anstoß erregenden Schriften aus zuschließen. Wir haben daher beschlossen, Sie zu bitten, in Zukunft Exemplare von Büchern, deren Inhalt irgend welchen Anlaß zu Bedenken gibt, mindestens eine Woche vor Ausgabe uns vorzulegen. Wenn uns nicht Zeit ge- gegeben wird, uns über den Inhalt vor Erscheinen zu unterrichten, so wird es uns nicht möglich sein, das erwähnte Übel zu beseitigen, wofür statt der Verleger wir vom Publikum verantwortlich gemacht werden. -Wir hoffen, daß Sie diese Entscheidung nicht dahin auffassen, als ob es uns beliebte, Zensoren zu werden, sondern wir hoffen auf Ihre Mithilfe insosern, als Sie die Erklärung Ihres Einverständnisses uns ehestens zu kommen lassen wollen. Unterzeichnet sind: Unäiss Lslsot lübrorzr lltcl. Tbo Times öoob Olnd. IV. U. 8mitb L 8ov lübrarx. voxs I-ibrorx I-tä. Voot's Roolllovers Illdror^. O»rvtborn L Iluti, lull. Obwohl jeder Anspruch auf Ausübung der Zensur in Abrede gestellt ist, steht man in Verlegerkreisen der Sache insofern nicht allzu sympathisch gegenüber, als man sich sagt: Bis jetzt war der Name der Firma ein Merkmal, wonach man sich auf die Güte der Bücher verlassen konnte; warum sollen wir jetzt wegen einiger neuen Firmen, die des lieben Mammons wegen alles mögliche auf den Markt werfen, unsere Bücher zensieren lassen? Es gibt drei Klassen, in die je nach dem Ausfall der Kritik die Bibliotheken Bücher einteilen: ä. Sehr gut, besonders empfehlenswert; 8. Zweifelhaft; 6. Zu verwerfen. Es ist sehr leicht möglich, daß durch Vermittlung der Verleger-Vereinigung eine für alle Teils erfreuliche Lösung dieser schwierigen Frage gefunden wird. Jedenfalls ist ein erfreulicher Anfang gemacht worden, wodurch die Leihbibliotheken in ein besseres Licht gesetzt werden, als durch ihren Streit mit Mr. Heinemann wegen des neuen Romans von De Morgan, der wegen seines hohen Preises vom Umlauf in allen Leihbibliotheken ausgeschlossen wurde. (Vgl. Nr. 272 d. Bl.) Robert Jahn. ritflloili tjücklill. Verroiobnis äor im Usnäsl orsobionenon liopro- äulrtionen uaeb korben äos Lünstlors. Von LräLlbeist Loepsr. (Il'ortsetLuog ?.o dir. 283 6. 6l.) öilckgrösss 26,5 21 ein. <66. IV.) ./r 5.—. llilcigrdöss 26: 16,5 ew. <66. UI.) 3t 5—.
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