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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1909
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- Deutsch
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287, 1V Dezember ISVS Nichtamtlicher Teil. -Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 15387 Anwachsen der Bücherproduktion, besonders der Zeitschriften, bei der fortschreitenden Spezialisierung der Wissenschaften und der Notwendigkeit, auch die ausländische Literatur zu beachten, seien die Universitätsbibliotheken mit ihren geringen Mitteln geradezu leistungsunfähig geworden, und dieser Zustand bedrohe die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wissenschaft. Selbst bei der viel reicher dotierten Königlichen Bibliothek in Berlin mache sich Mangel an Mitteln bemerkbar gegenüber dem Anwachsen des Büchermarkts und der wissenschaftlichen Arbeit. Die Erhöhung des Anschaffungsetais um 40 000 die vor wenigen Jahren ein getreten sei, genüge gegenüber den wachsenden Ansprüchen nur zur Hälfte. Also auch hier sei aller Anlaß gegeben, zur Selbsthilfe zu greifen und die Benutzer zu Beiträgen heranzuziehen. Selbst verständlich aber sollten diese Beiträge nur dem Anschaffungsfonds zufließen, nicht etwa zu Verwaltungszwecken verwendet werden. Auch solle von dieser Beitragsforderung nur die Entleihung nach Hause betroffen werden, nicht die Benutzung der Bibliotheken im Lesesaal. Diese solle nach wie vor vollkommen frei bleiben. Zu derselben Angelegenheit äußerte sich einem Vertreter der »Vossischen Zeitung« gegenüber Herr Wirklicher Geheimer Ober- Regierungsrat Professor vr. Harnack: Durch das Entleihen der Bücher und ihre nicht immer vor sichtige Behandlung, durch deren notwendige Neueinbindungen und Ergänzungen werden dem Fonds der Bibliotheken nicht unerhebliche Summen entzogen, die andernfalls zur Anschaffung ponibel wären. Nicht unerheblich sind auch die Verluste, die die Bibliotheken durch Nichtzurückgabe von Büchern erleidet. Auch kann es doch nur als gerecht gelten, wenn die, die auf Wochen und Monate eine ganze Zahl Bücher nach Hause nehmen, diese möchten, durch eine verhältnismäßig kleine Abgabe dazu helfen, daß durch Anschaffung von genügend Duplikaten den Anforde rungen der Besucher der Lesesäle entsprochen werden kann. Ge heimrat Harnack meinte, man könne dieser Gebührenordnung des halb eine gewisse demokratisch-soziale Tendenz nicht absprechen. — Die Frage, wie sich Geheimrut Harnack einer etwaigen Umwand lung der Bibliothek in eine Präsenzbibliothek, nach dem Muster der Londoner und Pariser, gegenüberstelle, beantwortete er: »Ich werde den Tag segnen, der uns dahin brächte. Allerdings nur unter der Bedingung, daß neben der Präsenzbibliothek auch eine Bibliothek vorhanden ist, in der man Bücher entleihen kann. Ich stehe hier genau auf demselben Stand punkt, auf dem Professor Mommsen stand, mit dem ich oft diese Frage durchgesprochen habe. So wünschenswert es auch ist, daß die Königliche Bibliothek von der Last befreit wird, die das Ausleihen der Bücher verursacht — sind es doch jährlich etwa 500 000 Stücke und 270 000 Bücherpakete, die zu expedieren sind —, ohne diese zweite Bibliothek darf in keinem Falle von der jetzigen Gewohn heit abgewichen werden. Die Franzosen und Engländer sind ge wöhnt, soweit sie nicht im Besitz einer eigenen Bibliothek sind, aus Exzerpten zu arbeiten, bezw. ihre Arbeitszeit mit den Be nutzungsstunden der Bibliotheken in Einklang zu bringen. Unseren deutschen Gelehrten genügt es gewöhnlich nicht, zu ihren Arbeiten nur Auszüge neben sich zu haben, sie fühlen sich nur wohl, wenn sie bei ihrer Arbeit von Büchern umgeben sind. Sie benutzen auch lieber die Abend- und Nachtstunden zu ihrem geistigen Schaffen.« * Die Erhebung von Leihgebühren in den öffentlichen Bibliotheken Preußens und der Pflichtexemplarzwang. Der »B. Z. am Mittag« wird vom Inhaber eines großen Berliner Berlages geschrieben: »Geehrte ,B. Z.'! »Es ist Ihnen bekannt, daß die preußischen Verleger ver pflichtet sind, von jedem Werke, welches sie herausbringen, ein Frei-Exemplar an die .Königliche Bibliothek' zu liefern. Diese Verpflichtung wurde den Verlegern unter der Voraussetzung des bisherigen Statuts der Bibliothek auferlegt, d. h. unter der Voraussetzung, daß die Benutzung der Bücher jedem Deutschen kostenlos freistand. »Es wurde mithin von dem Verleger ein Opfer verlangt im Dienste der wertvollsten aller Wohltätigkeitsübungen, nämlich der Wohltätigkeit auf dem Gebiete der Beschaffung geistigen Rüstzeugs. Einer solchen Ehrenpflicht wird sich kein deutscher Ver leger zu entziehen suchen, obwohl die damit verbundenen Opfer- häufig recht beträchtliche sind. Es gibt zweifellos Verlags häuser, die sich die an die .Königliche Bibliothek' zu liefernden Pflichtexemplare mit manchen 100 jährlich anrechnen müssen. Ganz anders aber wird das Bild in dem Augenblick, da eine Leihgebühr vom Lesenden, gleichviel unter welcher Form und unter welchem Vorgeben, erhoben werden soll. Eine solche Maßnahme reiht die Königliche Bibliothek, wenn auch vielleicht nur in umgrenzter Weise, unter die Leihbiblio theken ein, die zweifellos den regulären Verlagen schweren Schaden bringen. Jedes gegen eine Leihgebühr verliehene Buch entzieht dem Verleger und auch dem Autor eine ganze Reihe von Käufern. Es erscheint unbillig, dem Verleger das Opfer zuzumuten, das mit einer solchen Einrichtung verbunden wäre. »Nun wurde am 3. d. M. bekannt gemacht, man plane eine jährliche Leihgebühr von 5 nur für die nach Hause aus geliehenen Bücher, heute spricht man ja schon von 5 .4L halb jährlich. Es mag sein, daß der Plan zunächst in dieser be schränkten Form gefaßt ist, — wer schützt die Verleger aber davor, daß nach Jahresfrist die Leihgebühr auf alle Bücher, gleichviel, wo sie gelesen werden, ausgedehnt würde? — Der Appetit kommt beim Essen. »Will man jedoch einwenden, die Leihgebühr sei erforderlich, um das ordnungswidrige Einbehalten der entliehenen Bücher über die verabredete Frist hinaus zu verhüten, so gibt es dafür sehr viel einfachere und gerechtere Mittel. Versäumnis rechtzeitiger Pflichterfüllung den Behörden gegenüber — ich brauche nur an die Steuerbehörde zu erinnern — pflegt mit einer durch die veran- laßte Mahnung an sich schon fällig gewordenen Ordnungsstrafe belegt zu sein. Eine derartige Maßnahme wird jeder billigen, der den bedauernswerten Zustand aus eigener Erfahrung kennen ge- folgende Unmöglichkeit, ein gewünschtes Buch zu erhalten, ent steht. Diesen Zustand durch jede erträgliche Maßnahme zu bessern, wird nur im Wunsche aller Beteiligten liegen. »Eine erwerbsmäßige Leihgebühr aber sollte grundsätzlich von der wichtigsten Wohltätigkeits-Anstalt des Landes, der die geistigen Schätze des Volkes vermittelnden .Königlichen Bibliothek', ver mieden und den Verlegern unter keinen Umständen das in obigen Zeilen angedeutete unbillige Opfer zugemntet werden.« * Verurteilung. - Aus Hamm i. W. wird unter dem 7. Dezember gemeldet: Das Schöffengericht verurteilte den Redakteur des »Simplizissimus« Gulbransson wegen Beleidigung der Verwaltung der Zeche Radbod zu sechs Monaten Ge fängnis. Veranlassung gab die Veröffentlichung einer Zeichnung mit beigefügtem beleidigenden Gespräch zweier in den Trümmern eingeklemmten Bergleute. * DaS Geschäftshaus P. Neldner in Riga. — Die »Rigasche Rundschau« (Nr. 266 vom 17./30. November 1909) be spricht in einem ausführlichen Bericht mit großer Anerkennung die bedeutend erweiterten und ausgebauten Geschäftsräume der großen Musikalien- und Instrumentenhandlung P. Neldner in Riga. Das Geschäft nimmt zurzeit 3'/» Stockwerke des großen Gebäudes in Anspruch, das Erdgeschoß, den Zwischenstock, das erste und das zweite Stockwerk im Hause Theaterboulevard 2. Abends erstrahlen alle Räume im elektrischen Licht. In ihrer großen Ausdehnung, geschmackvollen Ausstattung und zweck mäßigen Einrichtung bilden sie eine Sehenswürdigkeit der liv- ländischen Haupt- und Handelsstadt an der Düna. Ein großer Teil des Raumes ist natürlich den stattlichen Reihen der Flügel, Pianinos und anderen Musikinstrumenten eingeräumt, die das erste und zweite Stockwerk fast völlig in Anspruch nehmen. Das Erdgeschoß dient dem lebhaften Betriebe des Musikalien-Sortiments und des Leihinstituts, der Zwischenstock beherbergt die Kontore und das Phonola-Zimmer, im ersten Stockwerk ist außer den Flügeln auch das Konzert- und Theater bureau sowie die Bibliothek der Bühnen-Manuskripte unter gebracht, desgleichen (im Privatkontor des Chefs) eine wertvolle Sammlung von Künstlerbildnissen, das Ergebnis achtunozwanzig- jührigen Sammelfleißes des Geschäftsinhabers. Der große Musik- 9194*
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