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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1 5600 Bvr>enblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 281, IS. Dezember 1808 geschlagenen unverbindlichen Weise abstimmen, und stellt fest, daß die Erhaltung des Z 3 Ziffer 5b in den Satzungen mit überwiegender Majorität gewünscht wird. Ein Antrag von Herrn vr. Jänecke auf Schluß der Debatte wird abgelehnt und darauf in die Debatte über tz 3 Ziffer 4 der Satzungen in der neuen Fassung ein getreten. Nach einer Unterstützung dieses Antrages durch die Herren vr. Bollert und vr. de Gruyter wird tz 3 Ziffer 4 in seiner neuen Fassung ohne weitere Diskussion einstimmig gutgeheißen und daraus die Debatte über diesen Punkt der Tagesordnung geschlossen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Berichterstattung über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen mit dem Deutschen Buchdrucker-Verein berichtet der Vorsteher über die Vorbesprechung, zu der die sür den Buchdruck-Preistarif eingesetzte Kommission gemein sam mit zwei Mitgliedern des Verbands der Fachpresse Deutschlands am 8. Oktober d I. zusammengetreten sei, und über die Beratung, die tags darauf zwischen den Ver tretern des Deutschen Buchdrucker-Vereins (vr. Petersmann, Franz X. Bachem, Kommerzienrat Büxen st ein, Otto Franke, Kommerzienrat Krais, Bruno Merzbach, Otto Säuberlich), des Verbands der Fachpresse Deutschlands (Cramer, Fritz Gersbach) und des Deutschen Verleger oereins (Georg Böhme, W. de Gruyter, Hermann Hillger, Arthur Meiner, Max Paschke) stattgefunden habe. Die Vertreter der beiden letztgenannten Vereine seien ein mütig in der Auffassung gewesen, daß es vor allem darauf ankomme, festzustellen, ob der neue Buchdruck-Preistarif vom Jahre 1907 ein die Mitglieder des Deutschen Buchdrucker- Vereins bindendes Preisgesetz sei, als welches er offiziell überall verkündet und angesprochen werde, oder ob er sich nur als eine im Charakter der grundsätzlichen Änderung entbehrende und »dem heutigen Stande des Gewerbes an- gepaßts neue Ausgabe des im Jahre 1898 zuerst er schienenen Minimaldruckpreistarifs« darstelle, wie es auf Seite 11 der »Erwiderung» heißt, die der Deutsche Buchdrucker-Verein der von Herrn Max Paschke im Auf träge des Deutschen Verlegeroereins verfaßten Broschüre hat zuteil werden lassen. Als zum Zweck einer solchen Feststellung die sieben Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins gleich zu Ein gang der Konferenz vom 7. Oktober aufgefordert worden seien, eine jeden Zweifel ausschließende Erklärung dieses Wortlautes abzugeben: »Der Buchdruck-Preistaris vom Jahre 1907, das er klären wir sieben heute hier vertretenen Mitglieder und Delegierten des Deutschen Buchdrucker-Vereins für alle Teile, die es angeht, hiermit rechtsverbindlich, stellt in keinem Sinne ein die Mitglieder des Deutschen Buchdrucker- Vereins und der Tarifgemeinschaft verpflichtendes und von den Einrichtungen der beiden Organisationen geschütztes gewerbliches Sittengesetz dar», und die dazu Aufgeforderten die Abgabe einer solchen Er klärung als unmöglich bezeichnet hätten, sei diesseits die Fortführung der Verhandlungen als aussichtslos bezeichnet, gleichzeitig aber die Bereitwilligkeit kundgetan worden, an einer gleichwohl gewünschten weiteren Erörterung zum Zwecke der Information teilzunehmen. Im weiteren Verlaufe hätten dann die Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins diesen Vorschlag formuliert: »Die Vertreter des Deutschen Verlegervereins und des Verbands der Fachpresse Deutschlands erkennen an, daß die Bestrebungen des Deutschen Buchdrucker-Vereins, die derzeitigen Preise sür Werk- und Zeitschriftendruck aufzubeffern berechtigt sind, und erklären sich bereit, den Deutschen Buchdrucker-Verein in seinen Bemühungen, der Preisschleuderei entgegenzutreten, zu unterstützen. Die Vertreter des Deutschen Buchdrucker-Vereins wollen auch fernerhin bemüht bleiben, das gute Einvernehmen zwischen den beiden Jnteressentengruppen aufrecht zu erhalten und der Eigenart des Verlagsbuchhandels Rechnung zu tragen. Sie verpflichten sich, dafür einzutreten, daß das gegen wärtige Verhältnis bestehen bleibt, bis besondere den Werk- und Zeitschriftendruck betreffende Bestimmungen, die zwischen beiden Vereinen sür ihre Mitglieder verbind lich zu vereinbaren sind, in Kraft treten. Diese Ver einbarungen sind durch eine gemeinsame Kommission innerhalb 2 Jahren zu treffen-, der von unseren Vertretern abgelehnt und mit einem ihm in der Form absichtlich angeglichenen Gegenvorschläge be antwortet sei, wörtlich also lautend: »Die Vertreter des Deutschen Verlcgervereins und des Verbands der Fachpresse Deutschlands erkennen an, daß die Bestrebungen des Deutschen Buchdrucker-Vereins, die heute gezahlten Preise sür Werk- und Zeitschristendruck aufzubeffern, in mancher Beziehung berechtigt find, und erklären sich bereit, den Deutschen Buchdrucker-Verein in seinen Bemühungen, der Preisschleuderei entgegenzutreten, zu unterstützen. Die Vertreter des Deutschen Buchdrucker- Vereins hingegen wollen auch fernerhin bemüht bleiben, das gute Einvernehmen zwischen den beiden Jnteressenten gruppen aufrecht zu erhalten und der Eigenart des Ver lagsbuchhandels Rechnung zu tragen. Sie verpflichten sich dafür cinzutreten, daß der Zustand des freien Wettbewerbs, wie er vor Einführung des Preistarifs vom Jahre 1907 in Geltung war, auf die Dauer von zunächst 5 Jahren zwischen dem deutschen Verlagsbuchhandel und dem deutschen Buchdruckgewerbe in Kraft bleibt», der nunmehr von den Vertretern des Deutschen Buchdrucker- Vereins als unannehmbar bezeichnet wurde. Ganz am Schluffe der schon in Auflösung begriffenen Versammlung habe dann ein Delegierter des Deutschen Buchdrucker-Vereins sür seine Person gemeint, es solle eine gemischte Kommission in einer noch näher zu bestimmenden Frist diejenigen Norme» oder Grundsätze schaffen, welche für den Geschäftsverkehr zwischen Verlagsbuchhandel und Buch drucker maßgebend sein sollen. Solange diese Grundsätze nicht gefunden seien, solle alles beim alten bleiben. An dieser unverbindlichen Anregung sei unsererseits eine kurze, im wesentlichen negative Kritik geübt und dann noch die Frage daran geknüpft worden, ob jener gemischten Kommission auch die Alleinbestimmung darüber zustehen solle, was im gegebenen Fall als Schleuderet anzusehen sei. Auf diese Frage habe man eine Antwort nicht gegeben, und darauf seien die Verhandlungen beendet, aber auf ausdrücklichen Antrag der Gegenpartei nicht abgebrochen, sondern vertagt worden. An dieses Referat des Vorstehers schloß sich eine das Vorgehen der Kommission billigende Diskussion, an der sich beteiligten die Herren: vr. Jänecke, Hillger, vr. Bechhold, Meiner, Böhme, Hirschfeld, Walter Bielefeld, und es wird alsdann die Meinung der Versammlung ohne Widerspruch vom Vorsteher dahin ausgelegt, daß die vou der vorangegangenen Hauptversammlung ernannte Kommission die weitere Behandlung nach ihrem besten Ermessen zunächst in Händen behalten solle, daß sich aber eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Deutschen Buchdrucker-Verein nur und erst dann empfehle, wenn an einem von den Ver tretern des Deutschen Buchdrucker-Vereins verbindlich for mulierten neuen Vorschläge erkennbar sei, daß nach Ansicht
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