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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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^ 291 15. Dezember 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Drschn Buchhandel. 1 k-597 Verhandlungsbericht über die am 2S. Oktober 1909 im Deutschen Buchhändler hause in Leipzig abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung. Der erste Vorsteher, Herr 0r. Walter de Gruyter- Berlin, eröffnet 1VV> Uhr vormittags die Hauptversammlung, stellt die satzungsgemäße Einberufung fest, teilt mit, daß Herr Rechtsanwalt Hillebrand die Protokollführung übernommen hat, daß daneben ein stenographisches Protokoll ausgenommen wird, und bestimmt die Herren Meiner und l)r. Ruprecht als Stimmzähler. Er schlägt dann vor, die Tagesordnung in der Reihen folge zu erledigen, daß zunächst Punkt I, darauf Punkt 3 und am Schluß Punkt 2 verhandelt wird, was, gegenüber einem Anträge von Herrn Or. Bechhold, Punkt 2 allem llbrigen voranzustellen, angenommen wird. Punkt l der Tagesordnung: Entwurf zur buchhändle rischen Verkehrsordnung. Von einer Generaldebatte wird Abstand genommen, un geachtet des dem Vorstande eingeräumten Rechtes, durch den Mund seines Referenten in eine kurze Allgemeinkritik des Entwurfs und eine zusammcnfassende Begründung der vom Vorstande vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen vor der Spezialdebatte einzutreten. Und weiter wird zum Gang der Spezialdebatte beschlossen, zunächst diejenigen Paragraphen zu beraten, zu denen die den Mitgliedern vorher Angestellten Abänderungsanträge des Vorstands oorliegen, und danach die übrigen Paragraphen folgen zu lassen. Nur mit Z 2 soll, aus Antrag von Hnrn Fritz Springer, in der Weise eine Ausnahme gemacht werden, daß er sich sogleich an die Be sprechung von 8 I anschließt. Der zweite Vorsteher, Herr Arthur Sellier - München, übernimmt den Vorsitz der Versammlung und erteilt das Wort zum Referat Herrn vr. de Gruyter, der zunächst dem Vereinsausschusse den Dank und die Anerkennung des Verlegervereinsvorstandes zum Ausdruck bringt, die dadurch nicht gemindert würden, daß der Entwurf des Vereinsausschusses ein vielleicht allzu großes Maß von Nachgiebigkeit gegenüber dem Sortiment erkennen lasse. Der Wunsch und die Pflicht, in dieser Beziehung das richtige Gleichgewicht wieder herzustellen, hätten den Vorstand des Verlegervereins bei seinen Anderungs- und Ergänzungsvor schlägen, die er den Mitgliedern des Verlegervereins in Spalte 3 der ihnen unlängst zugesandten Zusammenstellung unterbreitet habe, vorzugsweise geleitet. Unter jenen Vorschlägen seien etliche, die nicht mehr verlangten, als vom Vereinsausschusse bei seiner bevorstehenden Sitzung erwogen zu werden; indessen befänden sich auch manche darunter, ohne deren Berücksichtigung, im Wortlaut oder im Wesen, der Entwurf zur Verkehrs ordnung dem Verlegervereinsvorstande als unannehmbar erscheine. Im Verlaufe der sich daran anschließenden und sich unter sehr lebhafter Diskussion vollziehenden Beratung, die durch eine Mittagspause von 1>/,—3 Uhr unterbrochen wurde, und unter Zugrundelegung der vom Vorstande in Spalte 3 seiner Zusammenstellung beantragten Änderungen wurden die nach stehenden Beschlüsse gefaßt: Z 1. Es sollen die Änderungsanträge des Vorstandes nebst allen in der ausgiebigen Diskussion über diesen Para graphen hervorgehobenen Gesichtspunkten und Vor schlägen in Gestalt des Stenogramms dem Vereins ausschuß als Material zur Prüfung überwiesen werden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang tz 2. Ein Antrag aus der Versammlung, den ersten Satz dieses Paragraphen in der Fassung der gegenwärtig geltenden Verkehrsordnung zu belassen, wird mit 98 gegen 82 Stimmen abgelehnt. Mit Einstimmigkeit erklärt es sodann die Versamm lung als unerläßlich, daß in Z 2 der Verkehrsordnung oder an einer andern sonst geeigneten Stelle der Ver kehrsordnung eine Bestimmung ausgenommen wird, wonach ein Lieferungszwang der Buchhändler unter einander nicht besteht. Auch soll der Vorstand des Börsenvereins ersucht werden, bei einer eventuellen Satzungsänderung einen entsprechenden Passus in die Satzungen hineinzuarbeiten. 8 3. Der Zusatzvorschlag des Vorstandes (s. oben) wird gutgeheißen. Bevor in die Abstimmung über 8 4 eingetreten wird, beschließt die Versammlung auf Antrag des Referenten, alle folgenden Abstimmungen ohne Berücksichtigung der Stimm vertretung nach der Kopfzahl der Anwesenden vorzunehmen. 8 4, ») Absatz 1. »Der Verleger und Wiederver käufer» wird in der Fassung des Vor stands (s. oben) einstimmig an genommen. Absatz 2. »Gehört zu den» bis »bezogen werden» wird in der Fassung des Vorstands (s. oben) mit allen gegen eine Stimme angenommen und als eine Bestimmung bezeichnet, auf deren Aufnahme in die Verkehrsordnung nicht verzichtet werden könne. Absatz 3. »Werke die» bis »verkauft werden- wird mit 24 gegen 14 Stimmen gestrichen, b) Absatz 1. -Der Ladenpreis gilt als aufgehoben» bis »gemacht hat» wird in der Fassung der Vorstands angenommen. Absatz 2. »Wenn der Verleger» bis »verkauft desgleichen. Absatz 3. »Wenn der Verleger« bis »als Zeitungs prämie gibt» desgleichen. Dagegen wird »oder größere Partien» bis »zu veranlaßen» mit IS gegen 17 Stimmen gestrichen und ausdrücklich als unannehmbar bezeichnet. »In den Fällen- bis »geschützt werden wird in der Fassung des Vorstands an genommen. werden mit den Zusatzanträgen des Vorstands angenommen. 8 11, b) Absatz 2. Wird mit dem Zusatzantrage des Vor stands genehmigt, o) Desgleichen. 8 14. Mit allen gegen eine Stimme wird nach dem An träge des Vorstands als unerläßlich beschlossen, daß es bei der gegenwärtig geltenden Fassung dieses Paragraphen sein Bewenden haben müsse. 8 15. Mit großer Mehrheit werden die Absätze a bis ä an genommen, ° dagegen ganz gestrichen. 8 16, Absatz 1. Mit Mehrheit wird die Fassung der gegen wärtig geltenden Verkehrsordnung, aber unter Wegfall der Worte »ohne besonderes Befragen» beschlossen. 2021
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