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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 291, 15. Dezember 1S0S. Absatz 2. Wird mit allen gegen eine Stimme nach dem Vorschläge des Vorstandes ss. oben) jedoch mit der Änderung angenommen, daß das sünftletzte Wort nicht »zwei«, sondern »mehrere« heißen soll. 8 28, Absatz b. Wird mit großer Majorität in der Fassung des Vorstands (s. oben) angenommen, die Aufnahme des vomVorstande vorgeschlagenen Passus »oder hat er- bis »blind dis poniert- als unerläßlich bezeichnet. 8 3V, Absatz ». Wird nach dem Anträge des Vorstands (s. oben) angenommen. 8 33, Absatz v. Wird in der Fassung des Vorstands (s. oben) einstimmig angenommen mit der Maßgabe, daß die Zusätze des Vorstands als unerläßlich bezeichnet werden. Absatz e. Auch hier wird die Fassung des Vorstands ss. oben) mit fast Stimmeneinheit an genommen und als unerläßlich bezeichnet. 8 34. Wird in der Fassung des Vorstands <s oben) an genommen. Nachdem damit die Paragraphen, zu denen der Vorstand Änderungsanträge cingebracht hatte, erschöpft sind, werden die nachstehenden Paragraphen zum Gegenstände der Dis kussion gemacht: Z 10. Herr Springer befürwortet, die im Entwürfe vor gesehene sechswöchentliche Rücknahmepflicht auf Zeit schriften zu beschränken, die höchstens 52 mal im Jahre erscheinen. Die Anregung soll dem Vereinsausschusse als Material zur Berücksichtigung überwiesen werden. H 35. Herr Springer beantragt, an Stelle der Worte »auf Anrufen einer der beiden Parteien- zu sagen »auf Anrufen beider Parteien«. Die Mehrheit spricht sich dagegen aus. 8 24. Herr Hillger wünscht die Streichung des Absatzes s. Nachdem sich Herr Prager gegen diese Anregung ausgesprochen und Herr Lomnitz von den Maßnahmen Kenntnis gegeben hat, die der Vorstand inbezug auf diesen Punkt soeben vorbereite, wird dieser Para graph ohne Beschlußfassung und mit der Maßgabe verlassen, dem Vereinsausschusse zunächst das Weitere anheimzugeben 88 5, 6, 7 geben zu keinen Erinnerungen Anlaß. 8 8. Eine Anregung des Herrn Springer, hinter Ab satz ° in Klammern einen Hinweis auf Z 33 aus zunehmen, wird dem Vereinsausschutz zur Prüfung überwiesen. 8 9 wird in der Fassung des Vereinsausschusses nicht be anstandet. Ebenso die 88 12, 13 und 18. 8 19. Auf Wunsch der Herren Springer und Voerster wird dem Vereinsausschusse anheimgegebeu, für den Absatz s eine verständlichere Forni zu finden. 8 20. Ein Vorschlag des Herrn Adolf Rost, in Zeile 4 des Absatzes » hinter dem Wort »Kommissionär- die Worte einzuschalten »oder ihn selbst-, soll dem Vereinsausschuß zur Prüfung übergeben werden. 88 21, 22, 23, 25, 26, 27, 29, 31, 33 geben in der Fassung des Vercinsausschusses zu leinen Erinnerungen Anlaß. Endlich wird noch beschlossen, dem Vereinsausschusse wie dem Börsenvereinsvorstande sobald wie nur irgend angängig eine Ausfertigung des stenographischen Berichts über diese Verhandlungen und dem Vereinsausschusse die beim Vor stande des Verlegervereins brieflich eingegangenen An regungen und Wünsche zu übermitteln. Punkt 2 der Tagesordnung: Die vom Vorstand des Börsenvereins in Aussicht genommene Änderung der Satzungen des Börsen Vereins. Herr vr. de Grupter übernimmt wieder den Vorsitz und erteilt Herrn Sellier das Wort zur Berichterstattung. Herr Sellier, der an der Beratung des vom Börsen oereins - Vorstande einberufenen außerordentlichen Aus schusses am 14. Oktober 1909 teilgenommen hat, legt dar, daß der genannte Ausschuß aus Grund des ihm durch die letzte Hauptversammlung de? Börsenvcreins gewordenen Mandats und zweier ihm unterbreiteten Rechtsgutachten zu dem Schlüsse gekommen sei, daß die neue »Verkauss- ordnung- eine Änderung der Satzungen des Börsenvereins unumgänglich mache. Einmal bei der Arbeit, habe sich dann der Ausschuß der Einsicht nicht verschlossen, daß es gutgetan sei, diesmal den Satzungen ein für allemal eine Fassung zu geben, die bei etwaigen künftigen Änderungen der Verkaussordnung oder Verkehrsordnung unberührt bleiben könne. Denn diese beiden Nebengesetze des Börsenvereins seien naturgemäß mit den wechselnden Bedingungen des wirt schaftlichen Lebens der Notwendigkeit der Neuerung unter worfen, während die Satzungen ein möglichst festes Gebilde darstellen sollten. So habe denn der genannte Ausschuß den Beschluß ge faßt, in den Satzungen des Börsenvereins die nachstehenden Änderungen vorzuschlagen: ») 8 1 Absatz 3 Ziffer 2: Die Worte von »in bezug auf zu gewährenden Rabatt (8 3 Ziffer 4 und 5>« sind zu streichen. b) 8 3 soll von Absatz 3 an in Zukunft folgende Fassung haben: Absatz 3 »für seine Person, sowie für seine Hand lung bezw.für die Handlung, welcher er als Teilhaber oder verantwortlicher Leiter angehört, die Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins, die satzungsgemäßen Be schlüsse der Hauptversammlungen und des Vorstandes G 2 Ziffer 4), sowie die von den Kreis- und Ortsvereinen beschlossenen Bestimmungen über den Verkehr mit dem Publikum, soweit sie von dem Vorstande oder der Hauptversammlung des Börsenvcreins genehmigt sind, zu befolgen«. Absatz 4 »solchen Buchhändlern und Wiederverkäufern, die laut Mitteilung des Vorstands des Börsen vereins gegen Bestimmungen der Verkaufsordnung geflissentlich verstoßen haben, eigenen Verlag gar- nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern, gegen den Willen des Verlegers dessen Verlag nicht zu vermitteln« und auf diese vier Absätze den Inhalt des ganzen 8 3 zu beschneiden, so daß also die bisherigen Absätze 4 und 5 ganz aus den Satzungen verschwinden, die bisherigen Absatz ziffern 3 bis 6 die hierüber zum Ausdruck gebrachte neue Fassung erhalten. Referent weist darauf hin, daß der Wegfall von 8 3 Ziffer 5d und die neue Fassung des 8 3 Ziffer 4 die wesentlichsten Punkte der vorgeschlagenen Revision dar stellten. Zu dem Wegfall von 8 3 Ziffer bd habe man sich entschlossen, weil er seiner kasuistischen Natur wegen in die Satzungen nicht eigentlich hineingehöre und weil er auf der Ostermesse 1909 in der Verkaufsordnung, die es im Geburtsjahr 1887 jener Bestimmung noch nicht gab, seinen Platz gefunden habe. Sei er an dieser neuen Stelle in formeller Beziehung auch nicht mit einer gleich starken Schutzwehr umgeben, wie in den nur mit zwei Drittel Mehrheit und unter besonderen Voraussetzungen abzuändern den Satzungen, so sei doch der Vorstand des Verlcgervereins in kraftvoller Einschätzung der Stellung, die der Verlags buchhandel im Börsenverein einnehme, ohne Bedenken ge-
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