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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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ZF 291, 15. Dezember 1S0S. Nichtamtlicher Teil. wesen, jene traditionelle Schutzbestimmung des Verlages zuklinftig nur noch in der Verkaufsordnung kodifiziert zu sehen. In ß 3 Ziffer 4 der neuen Fassung aber habe man der sogenannten 'Verlegererklärung« nunmehr eine sichere Stelle gegeben, um den Börsenvereinsvorstand in seinem Kampfe gegen die Schleuderei zu stärken. Herr Springer erhebt gegen die Ausschaltung von 8 3 Ziffer 5 b aus den Satzungen Einspruch. Jene Bestimmung habe die Grundlage des Kompromisses von 1387 gebildet; wäre sie damals nicht geschaffen worden, so würden eine ganze Anzahl großer Firmen heute nicht Mitglieder des Börsenvereins sein. Sie bilde ein so wichtiges Grundgesetz des Börsenvereins, daß er in bezug auf diesen Punkt dem vom Vorstande des Verlegeroereins befürworteten Vorschläge des Satzungsausschusses unter keinen Umständen beipflichten und dem Satzungsausschuß auch nicht das Recht zugestehen könne, aus dem ihm in der letzten Hauptversammlung des Börsenvereins gewordenen Mandat die Befugnis zu einer solchen Abänderung herzuleiten. Herr vr. Bollert tritt den von Herrn Springer ge äußerten Bedenken entgegen, begründet, warum sich die Be stimmung des 8 3 Ziffer bb in der neuen Fassung des 8 3 in keiner verständigen Weise einfügen lasse, und tut dar, warum nach seiner Meinung jener Kompromiß des Jahres 1887 äs tsoto in der Verkaufsordnung ebensowohl ge sichert sei, wie in den Satzungen. Herr vr. Siebeck schließt sich den Argumenten des Herrn Springer an, will gleich Herrn Springer auf keinen Fall auf den Satzungsschutz für 8 3 Ziffer bb ver zichten und hält die Gefahr eines erfolgreichen Ansturms auf diese kritische Bestimmung durch das Sortiment für durchaus nicht aus dem Bereiche der Möglichkeit liegend. Herr Georg! gibt derselben Ansicht Ausdruck. Herr Kommerzienrat Sisgismun d nimmt sich des Vor schlags des Satzuugsausschusses an, bestreitet die Berechtigung der geäußerten Bedenken und teilt dann mit, daß gleichwohl der Vorstand des Börsenveceins in Erwartung einer in den Verleger kreisen möglicherweise eintretenden Beunruhigung bereit gewesen sei, 8 72 Ziffer 1 der Verkaufsordnung, der mit 8 3 Ziffer bb der Satzungen kongruent ist, durch eine in die Verkaufsordnung aufzunehmende Neubestimmung der gestalt zu schützen, daß 8 72 Ziffer 1 nur auf dem gleichen Wege wie die Satzungen geändert werden könne. Der Satzungsausschuß habe indessen einstimmig gemeint, daß es einer solchen besonderen Sicherung nicht bedürfe. Der Vor stand des Börsenvereins sei zu ihrer Einrichtung indessen auch zur Stunde noch bereit. Herr Springer widerspricht noch einmal der Aus merzung des 8 3 Ziffer bb aus den Satzungen und erkennt dem Satzungsausschusse zuin andern Mal das Recht zu so weitgehenden Änderungen ab. Auch bedauert er, daß der Vorstand des Verlegeroereins seinen Mitgliedern die Vor schläge des Satzungsausschusses nicht schon bei Übersendung Tagesordnung bekannt gegeben habe. Der Vorsteher vr. de Gruyter stellt in bezug auf den letztgenannten Punkt zunächst fest, daß zu einer früheren Ankündigung jener Vorschläge, die erst am 14. Oktober ge faßt morden leien und doch zunächst den Vorstand des Ver legervereins hätten beschästigen müssen, einfach nicht die Zeit vorhanden gewesen sei. Er führt ferner aus, daß die heutige Versammlung, auf deren Tagesordnung dieser Punkt über haupt nur durch eia glückliches zeitliches Zusammentreffen noch seinen Platz gefunden habe, in bezug auf die Annahme oder Ablehnung der Vorschläge des Satzungsausschusses durch aus nicht vor einem endgültigen Ja oder Nein stünde. Wohl aber sei es dem Vorstand darauf angekommen, die Stimmung in seinen Reihen zu erkunden. Sollte sich dabei Herausstellen, daß die von Herrn Springer und anderen Herren geäußerten Bedenken Gemeingut auch nur einer größeren Minderheit wären, so werde der Vorstand dem Rechnung tragen und die Erhaltung der für 8 3 Ziffer bb bestehenden Schutzvorrichtungen, sei es in den Satzungen, sei es in der vom Börsenvereins-Vorstand ursprünglich ange botenen Form, zu sichern wissen. Zum Inhalt des 8 3 Ziffer bb der Satzungen bzw. des 8 72 Ziffer 1 der Ver kaufsordnung stehe der Vorstand des Verlegervereins in durchaus keinem anderen Schätzungsverhältnis wie irgend einer der Herren, die sich zur Sache geäußert hätten. Auch für den Vorstand des Verlegervereins sei jene Bestimmung ein rosbsr äs brvnss, an den er nicht rühren lasse. Der Unterschied sei nur der, wie es ihm scheine, daß sich die Be fürworter der Vorschläge des Satzungsausschusses ihre Stellung nahme von einem gewissen Kraftgefühl, die Gegner aber von der Besorgnis diktieren ließen. Herr Voigtländer bekennt, daß auch er durch den Ausmerzungsantrag des 8 3 Ziffer 5 b auf das äußerste überrascht gewesen sei. Ec teile die formalen Bedenken und die Befürchtungen des Herrn Springer, nicht aber den aus der anderen Seite zu Tage getretenen Optimismus; und ob sich die Bestimmung, für deren Aufrcchtcrhaltung er eintrete, in den Satzungen schön oder unschön ausnehme, daraus komme es nicht an. Herr Böhme ist in seiner Anschauung von wesentlich den gleichen Gesichtspunkten bestimmt, fragt nach den Bürg schaften, die uns in Zukunft unter einem vielleicht ganz anders gestalteten Regiment des Börsenvereins blieben, und plaidiert für Beibehaltung des A 3 Ziffer S b. Herr vr. Ruprecht erklärt, daß auch für ihn der Inhalt jenes heute so umstrittenen Paragraphen für unverletzlich gelte, daß er aber seine Ausschaltung aus den Satzungen für unbedenklich halte und daß der Vorwurf, das Sortiment habe schon bei den jüngsten Beratungen über die neue Ver kaufsordnung jene Bestimmung stürzen wollen, ungerecht sei. Nach seiner Ansicht könne und solle man auch aus die vom Vorstande des Börsenvereins angebotene besondere Schutzwehr verzichten. Nach einer Erwiderung von Herrn Or. Siebeck wird von Herrn vr. Bechhuld Schluß der Debatte beantragt, aber abgelehnt. Herr vr. Ehler mann widerlegt die Behauptung des Herrn Springer, daß der Satzungsausschuß den Rahmen seines Mandats überschritten habe, bekennt sich zu dem Optimismus, daß die Verpflanzung des 8 3 Ziffer bb aus den Satzungen in die Verkaufsordnung ohne nachteilige Folgen für den Verlag sein werde, meint, daß es niemals einen Börsenvereinsvorstand geben werde, der einen Antrag auf Abschaffung jener Bestimmung auf die Tagesordnung setzen könne, weist noch besonders auf die starke wirtschaftliche Position des Verlages innerhalb des Börscnvereins hin, meint aber, daß man der gegenteiligen Meinung, wenn sie von einer so starken Gruppe und Überzeugung getragen werde, wie es heute geschehe, werde Rechnung tragen müssen. Nach einer nochmaligen Erwiderung des Herrn Springer nimmt Herr Sellier das Schlußwort und beantragt eine in der Sache unverbindliche aber die Meinung der Ver sammlung erkennen lassende Abstimmung. Der Vorsteher erklärt noch einmal, daß der Vorstand des Verlegeroereins diesen Punkt nur darum auf die Tages ordnung gesetzt habe, um die Meinung in seinen Reihen zu sondieren, daß in einer so bedeutungsvollen Frage auf keinen Fall eine gegen den Fortfall des 8 3 Ziffer Sk aus den Satzungen vorhandene wesentliche Minorität überstimmt werden dürfe, läßt darauf in der vom Referenten vor- 2021»
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