Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230326
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192303260
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230326
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-03
- Tag1923-03-26
- Monat1923-03
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 72, 26. März 1923. Die bei Einlösung von auf ausländische Währung lautenden ^ Schecks durch einen Kaufmann erzielten Kursgewinne sind als gewerb liches Einkommen cinkommenstcucrpslichtig. — Schecks, die ein Kauf mann im Geschäftsbetrieb erhält, gehören, wie Geschäftsausstände, zu dessen Betriebsvermögen, und ihre Einlösung ist zum Gewerbebetrieb, demgemäß auch der ans der Einlösung vereinnahmte Betrag zum ge werblichen Einkommen zu rechnen. Zuzugeben ist, daß ein Kaufmann oder sonstiger Gewerbetreibender die im Gewerbebetriebe vereinnahm ten Schecks wie andere Vermögensstücke aus dem Betriebsvermögen ausschciden und zu persönlichen Zwecken verwenden kann, und daß die weitere Verwendung der ausgeschiedenen Vermögensstiickc daun nicht mehr zum Gewerbebetriebe zu rechnen ist. Findet eine solche Entnahme zu persönlichen Zwecken, z. B. zur Bestreitung der Kosten des Haus halts, statt, so ist gemäß 8 33 Abs. 1 Saß 3 und Abs. 2 in Verbindung mit § 15 Ziff. 3 des Eiukommensteuergesetzes der Wert, den die Schecks zur Zeit der Entnahme halten, zum gewerblichen Einkommen zu rechnen. Im übrigen gelten gemäß 8 344 Abs. 1 HGB. die von einem Kaufmann vorgeuommeuen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig. Es muß dies insbesondere bei der Versilberung von Verinögeusstückeu, die zum Betriebsvermögen gehören, angenommen werden, wenn sie bestimmungsgemäß erfolgt, wie bei Einlösung von Schecks. Ans diesen Gründen muß auch der bei der Einlösung der Schecks erhielte Kursgewinn regelmäßig als Einkommen nach 88 7, 33 des Einkommensteuergesetzes angesehen werden. (Urteil des Neichsfinlanizhvfes Vom 28. Juni 1922, III ^ 306/22.) Umsaßstcuerfreihcit für Umsatzvergiitunfteri nud nicht sjrwcrbs- mäßige Verkäufe. — Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, daß bei Rück zahlungen oder Verringerung des Kaufpreises die bereits entrichtete Umsatzsteuer zurückgewährt werden soll. Dieses Recht hat der Ver käufer nach einem Urteil des Ncichsfinanzhofes auch dann, wenn er ver tragsmäßig -- es genügt Gewohnheitsrecht — dem Käufer eine Um satzvergütung nach der Höhe der getätigten Umsätze gewährt. Ebenso wenig wie der Verläufer braucht auch der Empfänger von dem znrück- gewährten Entgelt Umsatzsteuer zu entrichten; denn diese Vergütung ist keine Einnahme, sondern eine nachträglicke Verringerung seiner Ausgaben. - Die Umsatzstcucrpflicht kommt jedoch stets in Frage, wenn der Käufer eine dauernde gewerbliche Tätigkeit ausübt. Diese Tätigkeit kann sich auf verschiedene Errverbszweige erstrecken, so daß er in dem einzelnen jeweils nur ein Geschäft abzuschließen braucht. Voraussetzung jeder Umsatzsteuerpflicht bleibt aber die planmäßige Wiederholung einer Tätigkeit. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn je mand Altpapier verkauft und voraussichtlich der nächste Verkauf erst „ach vielen Jahren stattfinden wird. Muerungen im Postverkehr. — Am 1. April wird im inneren deut schen Verkehr sowie im Verkehr mit der Freien Stadt Danzig, Luxem burg, dem Memelgebiet und Österreich für Warenproben- sendungen eine Vorstufe bis zum Gewicht von 190 x zum Ge bührensatz von 60 Mark cingeführt. Im Paketverkehr werden d-rei Entfernungszonen gebildet. Die Paketgebühr beträgt danach vom 1. April an: für Pakete in der l. Zone 2. Zone 3. Zone <b!s (über (über 75 km) 75—375 km) 375 km) bis 3 Kilogramm 300 Mark, 600 Mark, 600 Mark über 3 „ 5 500 1000 „ 1000 „ „ 5 „ 6 600 1200 „ 1800 „ „ « „ 7 700 1400 „ 2100 „ „ 7 „ 8 800 1600 „ 2400 6 „ 9 900 1800 ,. 2700 „ 9 „ 10 1000 2000 „ 3000 „ io „ 11 1150 2300 „ 3450 „ „ 11 „ 12 1300 2600 „ 3900 .. 12 „ 13 1450 2900 .. 4350 „ „ 13 „ 14 1600 3200 „ 4800 „ I 11 „ 15 1750 3500 5250 „ „ 15 „ 16 1900 3800 „ 5700 „ 16 ,. 17 2050 4100 ., 6150 „ „ 17 „ 18 2200 4400 ,. 6600 „ 18 „ 19 2350 4700 ., 7050 „ „ 19 „ 20 2500 5000 „ 7500 „ für Zeitimgspakete bis 5 ! Kilogramm 1. Zone 250 Mark, 2. LOS Mark, 3 . Zone 500 Mark. Paket b c st e l l g e l d und P a i a u s g a b egebühr den vom 1. April an nicht mehr erhoben. 382 i Postverkchr nach dem altbcsetzten Nheingrbktzt einschließlich der Nheinpfalz und nach den Einbruchsgebieten; Umfang der Gebiete. Das »Nachrichtenblatt des Neichspostministeriums« Nr. 25 enthält fol gende Verfügung: Wegen Einstellung des Eisenbahnverkehrs im größten Teil des linken Nheingebiets lind wegen Mangels an Lastkraftwagen, die im übrigen der Gefahr der Beschlagnahme ausgesetzt sind, können zurzeit nach dem altbcsetzten Gebiet einschließlich der Nheinpfalz keine Pakete bis aus die nachstehenden Ausnahmen angenommen werden. Nach den Orten der Rhcinpsalz, ausgenommen Ludwigshafen (Rhein) und Mari- miliansau, besteht außerdem eine Sperre für Einschreibbriefsendungcn und Wertbriefe. Die Bes ch r ü u k ung i m P akctverkehr e r st r e ck t s i ch n i ch t : a) auf Lebei'.smittelpakete und Arzneisendungen nach den Ober- postdirektionsbezirken Aachen und Trier und den linksrheinischen Gebieten der Oberpostdircktionsbczirke Düsseldorf, Köln, Eoblenz lind Darmstadt; li) auf Pakete nach Köln und Vororten, nach dem rechtsrheinischen Brückenkopf von Köln — besonders Solingen und Umgebung und Siegburg und Umgebung —, jedoch ohne die Eiseubahnstrecke Troisdorf—Ehrenbreitstein, nach Bonn, Godesberg, nach Orten der Strecken Köln—Euskirchen, Euskirchen—Bonn, Köln—Bnir (Bz. Köln) und Köln- Oekoven sowie nach Frechen; e) auf Pakete nach Nheinhessen, ausgenommen Mainz und die Strecken Mainz—Bingen und Mainz—Osthofen (Nheinhessen), Nach Mainz besteht völlige Verkehrssperre, nach Orten der Strecken Mainz--Bingen und Mainz—Osthofen (Nheinhessen) außer Paket- auch Wertbriefsperrc. Nach den'Einbruchsgcbieten bestehen zurzeit im allgemeinen keine Beschränkungen, jedoch ist unter Umständen mit wesentlichen Verzöge rungen in der Beförderung zu rechnen. Die Wertbriefsperrc nach dem Oberpostdirektionsbezirk Aachen und dem besetzten Teil des Obcrpost- direktionsbezirks Tarmstadt bis auf die obengenannten Ausnahmen wird aufgehoben. Umfang der besetzten Gebiete. 1. Das altbesetzte Gebiet umfaßt das linke Nheingebiet von den Niederlanden bis Elsaß-Lothringen und die rechtsrheinischen Brücken köpfe von Köln, Eoblenz nnd Mainz. a) Brückenkopf von Köln. Die Grenze beginnt bei Düsseldorf-Himmelgeist und läuft über Holthausen (Kr. Düsseldorf), Neisholz bei Düsseldorfs Hilden, Haan, Gräfrath (Kr. Solingen), Foche bei Solingen. Solingen, Burg (Wupper), Preycrsmühle, Wermelskirchen. Dhünn, Wipperfeld, Hartegasse (Bz. Köln), Lindlar, Engels kirchen, Ehreshoven, Marialinden (Bz. Köln), Seelscheid, Nenn kirchen (Bz. Köln), Happerschloß (Siegkreiö), Hennef (Sieg). Geistingen (Siegkreis), Birlinghoven (Siegkreis), Stieldorf. Obercassel (Siegkreis). Die genannten Orte liegen innerhalb des Gebiets. ir) Brückenkopf v o n Eoblc n z. Die Grenze beginnt bei Hönningen (Rhein) und läuft über Waldbreitbach (Kr. Neuwied), Horhausen (Westerwald), Puder bach, Steimel, Roßbach (Westerwald), Herschbach (Westerwald). Freilingen, Maxsain (Westerwald), Meudt (Kr. Westerburg. Westerniald), Wallmerod, Hundsangen, Nentershausen (Wester wald), Diez, Balduinstein (Unterlahnkreis), Katzenelnbogen (Unterlahnkreis), Holzhausen a. d. Haide, Nastätten (Taunus), Niederwallmenach, Weisel (Kr. Sankt Goarshansen). Die ge nannten Orte liegen innerhalb des Gebiets. e) Brückenkopf von Mainz. Die Grenze beginnt bei Aßmannshausen und läuft über Geroldstein (Taunus), Kemel, Hohenstein (Taunus), Michelbach (Nassau), Panrod (Taunus), Walsdorf (Taunus), Niederreifen berg (Taunus), Oberreifenberg, Falkenstein (Taunus), Cron- berg (Taunus), Niederhöchstadt (Taunus), Eschborn (Kr. Höchst. Main), Sulzbach (Taunus), Sossenheim (Kr. Höchst, Main). Griesheim (Main) und weiter bis zur Nheinpfalz. 2. Das E i n b r u ch s g e b i e t. a) Emmerich. d) Nnhrgebiet. Die Grenze beginnt bei Wesel und läuft über Friedrichs- seld b. Wesel, Kirchhellen (Bz. Münster), Hervest-Dorsten, Hüls (Kr. Recklinghausen), Sinsen, Ahsen (Kr. Recklinghausen), Lünen, Derne (Kr. Dortmund), Kurl (Kr. Dortmund), Dortmundl- Brackel, Aplerbeck (Kr. Hörde), Höchsten (Kr. Hörde), Auf dem Schnee, Bahnhof Hengstey (zwischen Herdecke nnd Kabel, Kr. Hagen), Vorhalle. Volmarstein, Sprockhövel (Kr. Schwelm),
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder