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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. jX? 72, 26. März 1923. Fristverlängerung sür die Steuererklärungen. — 1. Wegen der Verzögerung der Verabschiedung des Geldentwertungsgesctzes konnte die Frist für die Abgabe der Vermögens- und Einkommcnstcuercrklä- rung, für die ursprünglich der Monat Februar und dann der Monat März vorgesehen war, nicht innegehaltcn werden. Nachdem das Gesetz nunmehr verabschiedet worden ist, wird als Frist für die Abgabe der Steuererklärung der Monat April bestimmt werde». Die Finanz ämter werden de» Steuerpflichtigen die Vordrucke sür die Vcrmögcns- und Eiukonimenstencrcrkiärungen in den ersten Tage» des Monats April zuscnden. Zurzeit hat cs keinen Zweck, sich wegen Aushändi gung der Vordrucke an die Finanzämter zu wenden, da diese die Vor drucke erst Anfang April zur Verfügung haben. 2. Was die Zwangsanlcihc anlangt, so ist der Zeitpunkt, bis zu dem spätestens zwei Drittel der Zwangsanleihe im voraus zu zeichne» und einznzahlcn sind, bis zum 30. April 1923 hinausgeschoben worden. Der Zeichnungspreis beträgt bis zum 3V. April 100 Proz.; erst vom >. Mai ab erhöht sich der Zeichuungsprcis um l» Proz. monatlich. 3. ES wird ferner darauf hingcwicscn, das, bei der Umsatzsteuer der Unterschied zwischen den bisher für die Umsätze 1922 geleisteten Vorauszahlungen und dem Stcuerbetrage, der sich aus der im Januar abgegebenen Umsatzstcuercrklärung ergibt, bis zum 15. April zu ent richten und dag die Vorauszahlungen ans die Umsatzsteuer für das 1. Vierteljahr 1923 bis zum 80. April zu leisten sind. Lchrzcugnis und Strciktctciliguug. — Das Handelsgesetzbuch <8 80s verpflichtet den Lehrherru, im Lehrzeugnis nach seinem besten Wissen und »ach seiner besten Überzeugung auch über dasBetragcn des Lehrlings sich zu äußern. Ein Kaufmannslehrling, der sich an einem Streik beteiligt hatte, war deshalb entlassen und im Lehr zeugnis war der Entlassungsgrund angegeben worden. Das Kans- mannsgeri.lt zu Saarbrücken wies die Klage auf Abänderung des Lehrzeugnisses ab (Urteil vom 5. Dezember 1922). In den Urteils gründen kommt zum Ausdruck, daß der Lehrherr das Verhalten des Lehrlings so kennzeichnen muß, wie es! sich dem Lehrherrn nach pflicht- mäßiger verständiger Würdigung der zugrunde liegenden Tatsachen dargestellt hat. Dies kann er in der Weise tun, baß er ein sich aus einzelne Tatsachen berufendes allgemeines Urteil abgibt oder aber Tatsachen anffiihrt, die bas Betragen von selbst kennzeichnen. Der be klagte Lehrherr hat im vorliegenden Falle den letzteren Weg gewählt. Der Kläger gibt selbst zu, daß er freiwillig vom 20. Mai bis 15. Juni 1922 an dem Streik der Bankangestellten teilgenommcn hat, und somit ist die vom Lchrherrn beurkundete Tatsache richtig. In dem Urteil kommt auch zum Ausdruck, daß der Lehrherr nicht »wider besseres Wissen« sein Urteil abgegeben oder eine Fassung gewählt hat, die eine unzulässige Beurteilung enthält. Dadurch, daß der Lehr ling »freiwillig« an dem Streik tciluahm, hat er sich nicht nur bewußt und gewollt der Ausbildung entzogen, sondern auch seine Dienste verweigert, und somit ist dem Lehrling kein Un recht geschehen Lurch die Einfügung des strittigen Satzes im Lehr zeugnis. PersonalnMriüiten. Lkrlcihung des Ehrendoktors. — Die philosophische Fakultät der LudwigSuniversität in Gießen hat den Acrlagsbuchhäiiöler Herrn Alfre-d Töpclmaun, alleinigen Inhaber der Firma unter gleichem Namen in Gießen, ehrenhalber zum Doktor der Philosophie ernannt. Die Verleihung der Doktorwürde wird in der Urkunde begründet mit den Worten »dem verstän-dnisvollen För derer wissenschaftlicher Unternehmungen, dem umsichtigen Verleger, dem bewährten Freunde der Lanöesuniversität«. winncn mußten, als ob die Abrechnungs-Genossenschaft den ganzen deutschen Buchhandel zu erfassen bestrebt sei. Wer sich nun aber die Satzungen der Abrechnungs-Genossenschaft kommen ließ, sah mit Über raschung, daß nur Mitglieder des Börsenvcreins oder eines anerkannten Unlervereins Aufnahme finden kmuicn. Ein Blick in das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels zeigt aber, daß ein sehr großer Teil des deut schen Buchhandels wohl durch Aufnahme in das Adreßbuch anerkannt ist, aber einem der genannten Vereine als Mitglied nicht angehört. Uber die Gründe der Nichtzugchörigkeit zu sprechen, ist hier nicht der Platz. Festznstellen ist aber, daß zu diesen Firmen viele gehören, die eine lsewisse Bedeutung und entsprechende Umsätze haben. Nun schreibt Herr Voigtländer in -dem Aufsatz im Bbl. Nr. 62 vom 14. März, daß man sich vorläufig ans diejenigen Buchhändler beschränken müsse, die den genannten Vereinen angehören, damit eine Gewähr für Zah lungsfähigkeit gegeben sei. Daß die Abrechnungs-Genossenschaft nur zahlungsfähige Mitglieder aufzunchmen wünscht, wird ihr jeder nach- sühlen. Aber die Art der Auslese scheint mir fehlerhaft zu sein und über-dies diejenigen Buchhändler, die nicht ausgenommen werden, mit dem Stigma der Zahlungsunfähigkeit zu belasten. Infolgedessen ist gegen die Ausführungen des Herrn Robert Voigtländer energisch Ein spruch zu erheben. Wenn Herr Voigtländer schreibt, das Einziehen von Auskünften würde zu hohe Unkosten verursachen, so muß ich dem widersprechen. Es ist doch gar nicht erforderlich, -daß man sich an eine Auskunftei wendet. Wie solche Auskünfte Zustandekommen, weih man ja; meistens wird die betreffende Firma von der Auskunftei selbst be fragt. Viel bessere und billigere Auskünfte würde aber der Vorstand der Abrechnungs-Genossenschaft erhalten, wenn er sich an seine Ver- lcgermitglicder wendete und von diesen in Erfahrung brächte, ob die betreffende Buchhandlung Konto hat und wie die mit ihr gemachten Erfahrungen sind. Meines Wissens gibt cs auch eine Kreditliste und eine schwarze Liste 'der Herren Verleger, ans denen darüber Näheres in Erfahrung zu bringen wäre. Jedenfalls bedaure ich im Interesse 'der Abrechnungs-Genossenschaft die Ausführungen des Herrn Voigtländcr sehr. Sie werden vielen Sortimentern, die jetzt nicht ausgenommen sind, die Lust nehmen, sich späterhin um die Mitgliedschaft der Abrechnungs-Genossenschaft zu be werben, un'ö es ruhig bei dem direkten Zahlungsverkehr mit all den Verlegern lassen, mit denen sie bisher in Verbindung gestanden haben. E. H. Ostermetz-Iahlung 1923. Bei uns gingen in diesen Tagen die ersten Sstermeß-Zahlnngen für Kommissionslieferungen aus dem Jahre 1922 ein. Die ttberweisungsformulare weisen Ziffern auf. die aus einer ver gangenen Welt herüberklingen. Wohl alle Verleger werden verärgert sein, wenn sie in diesem Jahr die Sstermeß-Zahlungslisten erhalten; bekommen sic doch sür jetzt noch hochwertige Bücher nach einem Jahr einen Betrag in Papier geld, sür den sie sich kaum das Einwickelpapier kaufen können. Doch daran läßt sich nichts än-dern. Nur ans etwas sei hingewiesen: Zwei Zahlungen im Betrage von Mk. 7.20 und Mk. 14.— wurden uns durch Postscheckkonto überwiesen. Ein Formular kostet heute Mk. 36.—. Was kostet der Angestellte, der die Formulare ansfüllt, von den soiisti- lien Unkosten ganz abgesehen? Berlin W. 9, Potsdamcrstr. 4. Safari-Verlag G. m. b. H. SpreWal. Die Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler Mit umfangreichen Anzeigen nnd in vielfachen Besprechungen wirb »on der Abrechnungs-Genossenschaft deutscher Buchhändler versucht, Mitglieder zu werben, so daß die beteiligte» Kreise den Eindruck gc- „Denkt an das Ruhropferl" Ich möchte ergänzen: »Denkt beim Opfern auch «n das Ruhr- gebletl» Diese Mahnung scheint mir dringend nötig, wenn ich beim genauen Dnrchlesen der Sammellisten immer wieder entdecke, daß nam hafte Firmen 2900 Mark oder 1000 Mark gezeichnet haben. Ta sind keine Gedanken dabei gewesen, das sind Trinkgelder von 80, rcsp. 30 Pfennigen, die man früher schon einem Bettler gab. Heute gibt cs wohl keinen Betrieb Im Buchhandel, der nicht mindestens 10 000 bis 20 000 Mark für sein Vaterland übrig hätte, denn cs geht in diesem Falle um nufer Vaterland, nicht nur »m die Bevölkerung des NnhrgebictS. Zeige jeder im unbesetzten Gebiet, daß er an uns denkt und daß er gewillt ist, uns durch persönliche Entbehrungen zu helfen! Keiner stehe da draußen unser» Angelegenheiten gleichgültig gegenüber, sondern betrachte jeder unsere Sache als seine persönliche Ange legenheit! B » cr i. Wests. K. A. Verantwort!, Redakteur: RtchardAlvertt. — Verla«: D-iBürleuver-tn der Deutschen vuchSändler ,ll «elpzl«. Deutsche» »nckchändlerdau», Druck: Ramm » Seemann Sämtlich in Letvgi, — «dresle der Redaktion NN» «ppedttton: «etp,tg. S-rtchtSwca r« lBuchhSndlrrhan»! 381
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