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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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15954 Börsenblatt f. v Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 302, 29. Dezember 1909. kauft, da sie sich der Konkurrenz nicht gewachsen fühlte, fand jedoch bei der Regierung keine Gegenliebe und vermählte sich daher, um das Geschäft fortführen zu können, mit dem Buch drucker David Salfeld. Der neue Ehegemahl wurde ihr jedoch nach noch nicht einjähriger Ehe am 14. Mai 1686 durch den Tod entrissen, und die Witwe hatte wiederum allein die Last des Ge schäfts zu tragen. Mehrfach stand sie in Kaufunterhandlungen; aber erst 1704 gelang es ihr, Druckerei und Zeitungsverlag an den Buchdrucker Johann Lorentz für 2600 Taler zu verkaufen. Die Verlagswerke behielt Frau Runge einstweilen; erst nach Ausver kauf der teilweise beträchtlichen Vorräte der Bibeln, Gesangbücher, Katechismen, Fibeln sollte Lorentz diese neu auflegen dürfen. Das Zeitungsprivileg war der wichtigste Bestandteil des Ge schäfts, und Lorentz verstand es, das Blatt zu heben und seine Einnahmen durch zahlreichere Inserate zu vergrößern. Auch sonst versuchte er alle Mittel und Wege, um sein Ge- schüft zu heben; er war berechtigt, mit seinen eigenen Verlags büchern und mit fremden Schulbüchern und Gebetbüchernzu handeln;! aber abgesehen von den Jahrmärkten, durfte er nur in seinem Hause die Bücher verkaufen, einen offenen Buchladen durfte er nicht haben; das war nur den privilegierten Buchhändlern erlaubt. Da nun das Geschäftshaus des Lorentz abseits des Verkehrs, in der Nagel gasse lag, fand er für seine Verlagswerke wenig Absatz, und auch seine »Avisen« wurden nicht so viel gekauft, als wenn in den Hauptstraßen eine Verkaufsstelle gewesen wäre. Vergeblich ver suchte er daher das Recht zu erlangen, einen offenen Buchladen halten oder übernehmen zu dürfen. Wiederholt brachte er be-! zügliche Eingaben ein, wurde aber stets abschlägig beschieden, da es zu bedenklich wäre, die Zahl der Buchhändler zu vermehren, da die in Berlin bis dahin ansässigen schon öfters geklagt hätten, daß ihrer zu viel wären und sie nicht ihre Nahrung fänden. Vorübergehend erhielt Lorentz auch im Zeitungsdruck Kon kurrenz, indem der französische Hofbuchdrucker Wessel trotz Lorentzs Einsprache eine französische Zeitung druckte. Diese hatte jedoch nur ein kurzes Leben. 1718 noch wurde einem Buchdruckergesellen, Siegler, der sich in Berlin niederlassen und auch Zeitungen in Quart drucken wollte, zwar die Druckereigerechtigkeit erteilt, aber die Zeitungskonzession verweigert. Drei Jahre später, 1721, wurde jedoch Lorentz plötzlich, ohne jede Veranlassung, das Zeitungsprivileg entzogen, ein schwerer Schlag für den Mann, der damit seine Haupteinnahmequelle verlor. Das Privileg auf das Crügersche Gesangbuch, auf die sogenannte Astmannsche Bibel in Duodez und auf die Bibel des Propstes Blankenberg in Oktav blieb ihm; er verfaßte Eingaben über Ein gaben, um sich diese Privilegien zu retten und zu erreichen, daß der Verkauf auswärts gedruckter Bibeln in Brandenburg verboten würde. Johann Lorentz starb 1733, seine zweite Frau führte die Druckerei weiter, bis der Sohn Johann Friedrich sie 1748 über nehmen konnte. Auch dieser versuchte vergebens, das Zeitungs privileg wiederzuerhalten. 1767 verkaufte er die Druckerei mit allen Privilegien, allem Zubehör und Vorräten für 2700 Taler an Carl Friedrich Rellstab. Die Buchdruckerei des Georg Schultze, der sich »Hofbuch drucker« nannte, wechselte häufiger den Besitzer. Von Schultze erwarb sie Ulrich Liebpert (1686—1701), dann von diesem Johann Friedrich Bock (1701—1716), sie ging dann auf Christoph Süßmilch über, der sie von (1716—21) besaß, dann für drei Jahre an Gott hard Schlechtiger (1721—24), von diesem an Daniel Andreas Rüdiger, der uns noch weiter unten beschäftigen wird. 1755 er warb die Druckerei dann Christian Friedrich Henning und von diesem 1766 Georg Jakob Decker, dessen Nachkommen bis 1877 Besitzer der Hofbuchdruckerei blieben. Als dritte Druckerei kommt dann eine französische Hosbuch- druckerei in Betracht. Robert Roger erhielt 1696 das Privileg. 1704 erwarb es Johann Wessel, der zeitweilig eine französische Zeitung herauszugeben versuchte; nach seinem 1715 erfolgten Tode führte die Witwe das Geschäft fort; 1718 vermählte sie sich mit Johann Gottfried Michaelis, in dessen Familie die Firma bis Ende des achtzehnten Jahrhunderts blieb. 1713 wurde eine zweite französische Buchdruckerei von Arnaud Dusarrat gegründet, die 1717 an Johann Thomas Toller überging und 1721 für 1360 Taler nebst 200 Taler für das zugehörige Privileg an Jean Grynaeus, der auch den Titel eines akademischen Buch- Händlers führte. Jean Grynaeus starb 1754, seine Tochter ver mählte sich 1755 mit Georg Jacob Decker, der dann das Geschäft für 780 Taler übernahm und bald bedeutend erweiterte. Auch der Buchhandel lag im 16. Jahrhundert in der Mark noch sehr im argen; es wird zwar von einem Buchführer Görg Werner berichtet, der 1569 die Leipziger Messe besucht, und wir hören auch von Verordnungen des Kurfürsten, die, um den Ein heimischen nicht die Nahrung zu entziehen, verordnete, darauf zu achten, daß fremde Buchführer außerhalb der Jahrmärkte in Wittstock und anderen Städten keine Bücher auslegten. Am 18. Oktober erhielt der Buchhändler Hans Werner in Cölln a. Spree ein am 14. Oktober 1600 vom Kurfürsten Joachim Friedrich neu bestätigtes Privilegium, nach welchem er Bücher verlegen und drucken lassen durfte nach eingezogener Genehmigung und Zensur der Professoren zu Frankfurt a/O. Der Nachdruck seiner Bücher war straffällig, und zwar mußten 200 Taler Buße gezahlt werden, wovon die eine Hälfte der kurfürstlichen Kammer, die andere Hälfte an Hans Werner gezahlt werden sollte. Fremden Buch führern wurde strengstens untersagt, außerhalb der Messen Bücher feilzuhalten. Der Wernersche Buchladen war bis 1614 der einzige in Berlin. 1615 erwarb ihn der bisherige Buchhalter des Geschäfts Martin Guth und erhielt auch die Bestätigung der Privilegien; aber es war eine Konkurrenz geschaffen, indem unterm 10. Mai 1614 den Brüdern Kalle eine neue Handlung privilegiert wurde, vornehm lich aus dem Grunde, weil Werner sich geweigert hatte, die Streit- und Lehrschriften der Reformierten zu verbreiten. Den neuen Buchhändlern, die sich der besonderen Gunst des zum Calvinismus übergetretenen Kurfürsten erfreuten, wurden auch ein Platz an der Stechbahn und Bretter zur Erbauung eines Ladens darauf zugewiesen. Im dreißigjährigen Kriege litten die Marken und besonders Berlin und Cölln sehr, und die Buchhandlungen verloren jede Bedeutung. Die Guthsche Handlung wurde 1648 an Daniel Reichel aus Wittenberg veräußert, das Kallesche Geschäft ging 1660 an Rupert Völcker über. Vielfach wurde der Schutz der Gesetze angerufen zur Wahrung der Privilegien, es wurde Be- schwerde erhoben gegen auswärtige Buchhändler, welche »in den Häusern herumblauffen, den Katalogum der Bücher präsentiren und Bücher verkauffen, wodurch dem Berliner Buchhändler in seiner Nahrung, wovon er doch des Landes onoia trügen muß, Eintrag gethan wird«, gegen Buchdrucker und Buchbinder, welche angeblich ihnen ins Handwerk pfuschten. So wachten die beiden Buchhändler eifersüchtig darüber, daß ihnen keine Konkurrenz gemacht wurde, und haben augenscheinlich ihr Privileg benutzt, um die Bücherpreise zu erhöhen. Der Kur fürst hielt es daher für nötig, eine Konkurrenz zu schaffen. Er gestattete dem Leipziger Buchhändler Christian Kirchner schon vierzehn Tage vor der Eröffnung der Messen in die Residenz zu kommen und seine Bücher feilzuhalten, erteilte 1683 auch dem Buchhändler Jeremias Schrey in Frankfurt a. O. ein weiteres Privileg für Berlin und gab 1688 dem Friedrich Resenecker die Genehmigung zur Errichtung einer Kupferstich- und Landkarten handlung. Unter Friedrich III. kam zu den drei bestehenden Handlungen noch eine vierte, indem Johann Michael Rüdiger aus Heidelberg, der uns noch weiter beschäftigen wird, die Genehmigung zur Errich tung eines Geschäfts erhielt. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts bestanden somit in Berlin vier Buchhandlungen, die von Johann Christian Pape, der das Völcker'sche Geschäft, Otto Christian Pfeffer, der das Reichelsche Geschäft übernommen hatte, Jeremias Schrey und Johann Michael Rüdiger, von denen allerdings nur der letztere auch Verleger war. 1704 wurde dem Johann Heinrich Ullen die Erlaubnis zur Errichtung eines Buchladens im Stadtteil Friedrichswerder erteilt, und dem berühmten Stifter des Halleschen Waisenhauses wurde gestattet, eine Buchhandlung seines Waisenhauses in Berlin zu errichten. (Schluß folgt.)
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