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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-31
- Erscheinungsdatum
- 31.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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16026 DiX'.'udlatr f. d. Dljchn. Buchhandel. Diichtamtlichcr Teil. 304, 31. Dezember ISOS. Nichtamtlicher Teil. Erschienen! Neuigkeiten des auslänLischen Luchhandels. Mitgeteilt von F. A. Brockhaus' Sortiment u. Antiq. in Leipzig. Englische Literatur. Lrown L 8on in Olaskovv. Hicoi, 6., 8öip eon8truetion anck ealeulatioos. 8". IO 8d. 6 6. net. Lurno L Oatss in Lonclov. I'ilowpsov, 8., 8a.int> I§natin8 Loyola.. 86. 6. 8. Lollev. 8°. 10 sk. 6 6. net. ^ Französische Literatur. LsrFsr-LsvrLiilt L 6is. in Laris. ^Ileöaut, 8., I'inkanterie krrui^aise en taes cke I'arinee allenmntie. 8°. 1 kr. 60 c. Ziivestre, 8., Oössrvatiovs 8ur ie 8ervios en oawpaAne änn8 1'n.rwee allenrancke. 8°. 2 kr. 6apn8, 8rrux äepart. Lomav. Hl. 8". 95 e. 8. OLampion in Laris. 6öuguet, 8pi8ociss et portrait8. 2« eörie. 18". 3 kr. 50 o. 8°. 1^5 8ö. not. ck. L OLuiolüll in Iionckou. I'urver, ^V. anci 1. K. 8ts^kr.rt, n textdook ok usrvous äiseases. 8". 18 8d. net. 0. i8. 61a^ in Lonckon. Love^, 8. 1-., an eleiuentnii treatise on töe ck^nrunics ok a pnrtiele Loclclsr L 8tcni8Lton in leonckoil. k'nirnbnirn, Ick., 8tuäie8 in reli§ion nnck töeoioFV, töe oönreö: in icksn nnck in distor)'. 8". 12 sö. net. 8. Lckarbtoii L 6o. in lIvnclon. Links, 8., tös diue öi^ö>vn^. 8". 6 sö. Lurvs, 6. v., töe Fro^vtö ok rnoäern pöiiosopö)'. 8". 3 sö. 6 ä. net. 8. Laul L Oo. in I-onclon. Lnmsl, I?., tds Lnuxöin68 ok Lrnnoe. 8"' 16 sd. net. 8irnpkin, LlarsLail, 8smL1t>on, Lsut L Oo. in I^onckon. ^enäew^ ^roöitooture anä ^roöiteoturnl Levie^v. Lrosoö. 4 sd. net; 8. Olrupslot L 6is. in Lsris. Lorneegne, 1'nutonioöi1i8rne nu xoint cks vus militnirs. 8". 3 kr. 50 e Ir. Oo<iusiuarck L Ois. in ^vFouismo. ^nckrillon, 8., 1'oxpnn8ion äe 1'^.lleinnAns et ln Lrnnoe. 12". 4 H'a^arcl in Laris. Loräsnux, 8., l'ninour gui pn§8s. 81. 8". 95 e. ^OlU.^O'tzo i 50 c. ^ Iiibrsiris i8Lsc;Ldao1isr in knris. ^.nclre, ck., Io8 vncnnes8 <ie Lodert. 8". 8l. 2 kr. 3 kr' 50 c. Lsinarck Orassst in 8ur!s. 8n^sin, 8., In ßnrcke nu Ldin. Fr. 8". Lei. 10 kr. O. LliuokZisok in Laris. Louroisr, 8., Moments cie iinFuistigue romnns. 12". enrt. 6 kr. Lisrrs Iiaütts ä- 6is. in LarLs. 8nnckenu, 6., ickUe äs in 8eiFiiere. lii. 8". 95 o. Lidrairis Osutrais c1'^.rt st cl'^.rsliitsotui's in 8ari8. ^lnrtin, 6., in revniösnneo on 8rnnoe. 8'nrediteeturs et in äeoorntion. 8oiio. Lrix cie souseription xour in Ire serie 100 kr. ksrriu L OLs. in karls. LnFsriök, 8., ies iiens invisidies. ^ouveiies. 16". 3 kr. 60 o. Die Bezeichnung der Werke und Ausgaben eines Schriftstellers. iVgl. Nr. 29S, 299 d, BI. Von Tony Kellen (Brrdeney, Ruhr.) Zu den Artikeln in Nr. 2S5 und 2S9 d. Bl. über erlaubte und unerlaubte Reklame seien mir einige Bemer kungen gestattet. Ob man eine Ausgabe als »Sämtliche Werke« be zeichnen kann, läßt sich immer nur in einem bestimmten Einzelsalle entscheiden. In manchen Fällen kann die letzte vom Schriftsteller selbst oder eine von seinen berechtigten Nachfolgern veranstaltete Ausgabe als solche bezeichnet werden. In anderen Fällen aber wird der Herausgeber von »Sämt lichen Werken« eines Schriftstellers auch noch einzelne Werke oder Fragmente aufnehmen müssen, die früher entweder noch nicht bekannt waren oder in ihrem Werte noch nicht richtig erkannt waren. Jedenfalls läßt sich eine einheitliche Norm dafür kaum aufstellen. Höchstens könnte man sagen: Als »Vollständige Wecke« eines Schriftstellers darf nur eine Ausgabe bezeichnet werden, die tatsächlich alle bekannten Werke desselben enthält und in der höchstens ganz unbedeutende Arbeiten oder Fragmente fortgelassen sind. Im Zweifelsfalle, z. B. in einem Rechtsstreit, wird nur das Gutachten von Sachverständigen, in erster Linie von Literatur- kennern und in zweiter Linie von Verlegern, den Ausschlag geben können. Dies soll für die Verleger selbstverständlich keine Zurücksetzung bedeuten, denn es handelt sich hierbei uw eine literarische Frage, die allerdings auch auf das Geschäftliche Einfluß hat. Es haben sich übrigens im Buchhandel in bezug auf die Bezeichnung »Werke«, »Vollständige Werke«, -Ge sammelte Werke« Mißbräuche eingeschlichen, an deren Beseitigung der reelle Verlagsbuchhandel unstreitig großes Interesse hat. Erst kürzlich ist ja im Börsenblatt darauf hingcwiesen worden, daß unter dem Namen »Henrik Ibsens Werke- eine Ausgabe verkauft wird, die eine Reihe der be deutendsten Werke Ibsens gar nicht enthält. Diese Ausgabe ist z. B. in der diesjährigen Weihnachtszeit viel als Zeitungs prämie vertrieben worden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Leser solcher Zeitungen, die sich mit dem Vertrieb jener Ausgabe befassen, der Ansicht sind, entweder sämtliche Werke Ibsens oder wenigstens alle auf deutschen Bühnen gespielte Stücke zu erhalten. Dies ist aber durchaus nicht der Fall. Den Lesern wird weder gesagt: »Diese Ausgabe enthält die und die Stücke«, noch: »Diese Ausgabe enthält folgende Stücke nicht». Es liegt somit ohne Zweifel ein Fall vor, der sowohl den Verleger einer wirklich vollständigen Ausgabe von Ibsens Werken, als auch die Zeitungen der selben Stadt, die wirklich reelle Prämienbücher geben, d. h. solche, die nicht auf eine Irreführung des Publikums berechnet sind (was allerdings nur bei wenigen zutrifft), zu einem Strafantrag auf Grund des Gesetzes gegen den un lauteren Wettbewerb berechtigt.
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