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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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136 Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 8, 5. Januar 1910. Beit L Comp, in Leipzig. 150 Wilhelm Biolct in Stuttgart. 150/61 Methode Schliemann zur Selbsterlernung der italienischen Sprache. 2. Ausl. Ohne Sprechmaschinenapparat 20 in Sammelmappe 22 50 Wie bewerbe ich mich? 3. Ausl. 60 H. Verbotene Druckschriften. Durch rechtskräftiges Urteil der Strafkammer I des Land gerichts Hierselbst vom 1. Oktober 1909 ist die Unbrauchbarmachung aller Exemplare der Karten »Frauenschönheit, malerische Aktstudien (Serie II, III und IV)« mit Ausnahme der Karte »In Entzückung« sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten mit der sich aus § 41 Absatz 2 St.-G.-B. ergebenden Einschränkung angeordnet worden. Karlsruhe i. B., 28. Dezember 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. Das Amtsgericht Hierselbst hat durch Beschluß vom 24. De zember 1909 die Druckschrift: (Liedersammlung Warschau. Verlag der Zeitschrift »das Leben«. Gedruckt in der Volksdruckerei in Krakau. Zu haben in allen Buchhandlungen) beschlagnahmt, weil ihr Inhalt gegen § 130 St.-G.-Bs. verstößt. Ostrowo, Bez. Posen, 27. Dezember 1909. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3280 vom 3. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Bdrsenvereins. Eingabe an das Konkursgericht Berlin: Berlin, den 9. November 1909. Dessauerstraße IS. Aus den allvierteljährlich im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel zur Veröffentlichung kommenden Konkursstatistiken ist ersichtlich, welche großen Verluste die buchhändlerischen Konkurse, insbesondere die von Verlags firmen mit sich zu bringen pflegen. Es liegt in der Natur des Buchhandels begründet, daß die Durch führung dieser Konkurse sehr schwierig ist. Vielfach dient schon die Unterbrechung der Herstellung resp. des Vertriebs eines Verlagswerkes, die die Konkurseröffnung notwendig mit sich zieht, dazu, um es teilweise, ost aber auch ganz zu entwerten, namentlich wenn es sich um Werke von aktuellem Interesse handelt. Ebenso verlustbringend muß die Ver wertung der Massebestände werden, wenn sie nicht in sach gemäßer und die speziellen Interessen des Buchhandels berücksichtigender Weise erfolgt. Diese Schäden dürften sich durch Bestellung eines ge schickten und vor allen Dingen fachmännisch ausgebildeten Verwalters, wenn auch nicht ganz vermeiden, so doch auf ein Mindestmaß beschränken lassen, und der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, dessen Organ für Berlin unsere Vereinigung ist, hat sich dieserhalb mit den Handelskammern der hauptsächlich in Betracht kommenden großen Städte in Verbindung gesetzt. Er hat die Handels kammern darauf hingewiesen, daß es im Interesse oller Be teiligten, insbesondere aber der Gläubiger gelegen sei, wenn bei Konkursen von Buchhandlungen tunlichst ein buchhänd lerischer Konkursverwalter bestellt werde. Seitens der Handelskammer zu Berlin ist dem Börsen verein der Bescheid zugegangen, daß in Anbetracht der Eigen art der geschäftlichen Verhältnisse der Verlagsbuchhandlungen auch ihr die Bestellung von buchhändlerischen Sachverstän digen bei Konkursen solcher Firmen wünschenswert erscheine und daß sie auf eine Anfrage von seiten des Konkurs gerichts unseren Antrag befürworten werde. Einige Schwierigkeiten macht die Auswahl geeigneter Persönlichkeiten, da tüchtige Fachleute durch den Beruf und ein eigenes Geschäft zumeist völlig in Anspruch genommen find. Es ist uns gelungen, in dem Verlagsbuchhändler Heinrich Worms, Berlin IV., Hohenstaufenstraße 37, der als Sachverständiger für den Buchhandel von der Handels kammer vereidigt worden ist, einen Herrn zu finden, der bereit sei, die Tätigkeit eines Konkursverwalters auszuüben und wir stellen den ergebenen Antrag: »das Konkursgericht wolle einen buchhändlerischen Fachmann als Konkursverwalter bei buchhändlerischen Konkursen stellen und den Verlagsbuchhändler Heinrich Worms in Berlin mit der Verwaltung beauftragen«. Mit vorzüglicher Hochachtung Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins. Der Vorsitzende: (gez.) Karl Siegismund, Kommerzienrat. An das Konkursgericht Berlin. (Antwort.) Der Aufsichtsrichter des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte für Konkurssachen. Reff. III. Gen. I. 12. III. vvl. spov. 311 Berlin 0. 2, Neue Friedrichstraße 12-15 den 20. Dezember 1909. Auf die gefällige Zuschrift vom 9. November 1909 teile ich ergebenst mit, daß die Konkursrichter des Amtsgerichts Berlin-Mitte bei ihrer heutigen Zusammenkunft einstimmig beschlossen haben, den Antrag, bei buchhändlerischen Konkursen einen Buchhändler zum Konkursverwalter zu bestellen, ab zulehnen, und zwar aus nachstehenden Gründen: Die hiesigen Konkursrichter haben, aus auch noch heute maßgebenden Gründen, stets an dem Grundsatz festgehalten, den von ihnen beschäftigten Konkursverwaltern keinerlei anderweite Erwerbstätigkeit zu gestatten; ein nur bei buch händlerischen Konkursen beschäftigter Konkursverwalter würde aber aus dieser Tätigkeit allein nicht genügende Einnahmen und Beschäftigung haben. Es sind schon wiederholt auch aus anderen gewerblichen Kreisen Anträge dahin, Personen, die in dem betreffenden Tätigkeitszweige besondere Kennt nisse und Erfahrung besitzen, zu Spezialkonkursverwaltern zu bestellen, bei uns gestellt und ähnlich wie die vor liegende begründet worden. Es liegt nahe, daß, wenn einem derartigen Gesuche von uns entsprochen wird, dann alsbald weitere Kreise mit dem gleichen Anträge an uns herantreten werden. Wir haben derartige Anträge daher stets abgelehnt.
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