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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1910
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- Deutsch
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138 vörjenblaU f. d. Dtschu. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 3, 5. Januar 1910. Verfasser. Vom Buchdrucker soll sie nur für die ohne Namen des Verlegers oder des Verfassers erscheinenden Werke ver langt werden. 3. Die hinterlegten Exemplare müssen vollständig und im gewöhnlichen Verkaufszustande sein; sie müssen die Angabe der Auflage in Tausenden sowie den Verkaufspreis tragen; wenn sie nicht für den Verkauf bestimmt sind, müssen sie mit einem Vermerk versehen sein, daß sie nicht im Handel zu haben sind. 4. In keinem Falle soll die Unterlassung der Hinter legung den Verlust des Eigentumsrechtes nach sich ziehen. Bibliographie. Berichte, die den verschiedenen Kongressen über die ge setzliche Hinterlegung vorgelegt worden sind: Antwerpen 1894. (Berichterstatter: Herr Lucien Layus.) OonArtzs 668 Na!tr68 - Impi im6ur8 6o k'ianco. Lyon 1894. (Berichterstatter: Herr Henri Velin.) 8)m6icat> 668 8oci6t68 1ittörair68 6t arti8tigu68 pour 1a protection Ü6 1a proprioto intolloctuollo. Paris 1895. (Berichterstatter: Herr Edouard Sauvel.) t)onArtz8 668 Uaitr68-Iinprini6ur8 66 k'rance. Marseille 1895. (Berichterstatter: Herr Henri Velin.) Oonßrtz8 international 668 L6iteur8, 1. Tagung. Paris 1896. (Berichterstatter: Herr Lucien Layus.) Oon§rd8 international 668 L6iteur8, 2. Tagung. Brüssel 1897. (Berichterstatter: Herr Maurice Dreyfus.) Oon§rd8 international 668 L6it6nr8, 3. Tagung. London 1899. Oon§rtz8 668 Na!tr68-Irnprimeur8 6e I'rance. Paris 1900. (Berichterstatter: Herr Paul Delalain.) OonArd8 international 668 L6iteur8, 5. Tagung. Mailand 1906. (Berichterstatter: Herr Pietro Vallardi.) Oon§rd8 international 6e8 L6itenr8 6 Tagung. Madrid 1908. (Berichterstatter: Herr Piero Barbdra.) Kleine Mitteilungen. * Die Schutzfrist im deutschen Urheberrecht. (Vgl. Nr. 2 d. Bl., S. 80). — Zur Frage der Schutzfrist im deutschen Ur heberrecht hat die Handelskammer in Elberfeld ein Gutachten erstattet, in dem sie folgendes ausführt: »Eine dreißigjährige Frist ist vollkommen ausreichend, um die Interessen der Komponisten und Musikverleger hinlänglich zu schützen. Die Verhältnisse, welche seinerzeit dazu führten, die Frist auf dreißig Jahre zu bemessen, sind heute wesentlich andere, den Komponisten und Verlegern günstigere geworden. Außerdem hat die Nation ein berechtigtes Interesse daran, daß die Werke ihrer Komponisten, die sich so großer Beliebtheit er freuen, daß sie dreißig Jahre nach dem Tode ihres Urhebers noch viel gekauft werden, nunmehr durch die Veranstaltung Kunstausstellung in Berlin. — Die Galerie Eduard Schulte in Berlin hat am 31. Dezember 1909 eine große Ge dächtnisausstellung des Kurfächsischen Hofmalers Anton Graff eröffnet. Die Ausstellung bietet mit ihren etwa 175 ausgewählten Originalen ein überraschendes Bild von dem künstlerischen Hoch stand der deutschen Bildnismalerei der Rokokoperiode. Daß es gelang, die Kunst des großen Meisters zum ersten Male in so umfassender Weise wie hier vorzuführen, ist in erster Linie dem bereitwilligen Entgegenkommen vieler Besitzer Grafischer Werke zu verdanken, an deren Spitze Seiner Majestät dem Kaiser, sowie vielen Fürstlichkeiten und einer großen Anzahl von Staats-, öffentlichen und privaten Galerien. Ein besonderes Verdienst um das Zustandekommen der sowohl kunst- wie kulturhistorisch höchst interessanten Ausstellung hat auch der Leipziger Kunstgelehrte und Graff-Forscher Professor vr. Julius Vogel, der der Galerie Schulte in uneigennütziger Weife mit Rat und Tat zur Seite stand. Um die Bilder aus schweizerischem Besitz bemühte sich in dankenswerter Weise mit Erfolg vi-. Otto Wafer in Zürich, dessen Studium ebenfalls der Graff-Forfchung gilt. Die Ausstellung wird bis zum 4. Februar dauern. , * Internationale Industrie- und Gewerbe-Ausstellung in Turin 1911. — Für das Jahr 1911 wird, wie bekannt, in Turin eine internationale Industrie- und Gewerbeausstellung vorbereitet. Mit Rücksicht auf die deutsche Beteiligung an der Ausstellung ist der Kaiserliche Geheime Regierungsrat Professor Busley in Berlin, Vorsitzender der Schiffbautechnischen Gesell schaft, zum deutschen Generalkommissar und zu seinem Ver treter für Verhinderungsfälle der Kaiserliche Konsul von Külmer in Turin bestellt worden. Kunstausstellung in Darmstadt 1919. — Die Großherzog lich hessische Kabinettsdirektion gibt bekannt, daß die Veranstaltung einer Ausstellung des Deutschen Künstlerbundes im Jahre 1910 in Darmstadt nunmehr als gesichert betrachtet werden kann, da Seine Königliche Hoheit der Großherzog das finanzielle Risiko des Unternehmens und die Gewähr dafür übernommen hat, daß auf der Ausstellung Ankäufe von Kunstwerken in gewisser Höhe ge macht werden. Die Stadt Darmstadt hat das Ausstellungsgebäude auf der Mathildenhöhe zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung soll etwa Mitte Mai eröffnet werden und bis Mitte Oktober 1910 dauern. (Deutscher Reichsanzeiger.) Angestellten-Pensions-Bersicherung in Österreich. (Vgl. 1909: Nr. 47, 54, 57, 61, 264 d.Bl.) — Die österreichisch-ungarische Buchhändler-Correspondenz gibt in ihrer Nr. vom 29. Dezember 1909 von der ersten ihr bekannt gewordenen Entscheidung einer Behörde über die Versicherungspflicht der Privatbeamten Kenntnis, die auf Grund des vom Sekretariat des Vereins der österreichisch ungarischen Buchhändler ausgearbeiteten und den Mitgliedern zur Verfügung gestellten Rekurses ergangen ist. Dem Rekurs wurde Folge gegeben. Die Entscheidung erfloß vom Stadtrat der Stadt Marburg am 1. Dezember 1909 und hat folgenden Wortlaut: »Laut Bescheides vom 15. September 1909, Zahl 2161, sowie laut Versicherungsurkunde vom selben Tage Nr. 109 230 wurde der Angestellte des Buchhändlers W. H. in Marburg namens A. K. von der Landesstelle der allgemeinen Pensions anstalt für Angestellte in Graz für versicherungspflichtig im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 1906, N.-G.-B. Nr. 1, für 1907 erklärt. Der Stadtrat findet dem dagegen von W. H. rechtzeitig erhobenen Einspruch auf Grund der §§ 1 und 75 des Gesetzes Folge zu geben und zu ent scheiden, daß A. K. nicht als versicherungspflichtiger Angestellter im Sinne des oben bezeichneten Gesetzes zu betrachten ist. Diese Entscheidung, gegen die der Rekurs an die k. k. steier märkische Statthalterei binnen 14 Tagen nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung beim gefertigten Stadtrat einge bracht werden kann, findet ihre Begründung darin, daß der ge nannte Angestellte in dem Buchhandelsgewerbe des W. H. nur als Verkäufer von Büchern und Papierwaren nach vor geschriebenen Preisen verwendet wird, kein Aufsichts- und Ver fügungsrecht besitzt und daher weder als Bediensteter mit Beamtencharakter, noch als solche Person angesehen werden kann, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienst leistungen zu verrichten hat.« * Gcschäftsjubiläum. — Auf fünfundzwanzig Jahre sehr erfolgreicher Entwickelung blickte am 1. d. M. die bedeutende und angesehene Antiquariats-Buchhandlung Bernh. Liebisch in Leipzig zurück. Sie wurde am 1. Januar 1886 von Herrn Bernhard Liebisch als Antiquariatsbuchhandlung streng wissen schaftlicher Richtung eröffnet und im Juni 1894 durch Übernahme der von dem verstorbenen Hugo Köhler hinterlassenen Firma K. F. Koehlers Antiquarium in Leipzig und der Bestände von dessen naturwissenschaftlichem, medizinischem, theologischem und juristischem Lager bedeutend erweitert. Herr Bernhard Liebisch hat den Buchhandel in seiner Vaterstadt Breslau in L. F. Maske's Antiquariat unter der Lei tung von Wilhelm Koebner erlernt, war auch als Ge hilfe weiter dort tätig und stand darauf dem früheren Redakteur des Börsenblatts für den deutschen Buchhandel, Herrn Julius Krauß, einige Jahre als Gehilfe zur Seite, wo der fleißige, wohlunterrichtete und ungewöhnlich intelligente Mann dem Redakteur eine wertvolle Stütze war. Vom 1. Januar 1880 bis zur Begründung seiner Selbständigkeit war Herr Liebisch
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