Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100107
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191001076
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100107
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-01
- Tag1910-01-07
- Monat1910-01
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-U 4, 7.-Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. SSrs-ndl-», I- d. Dllchn Buchh»nd-I. 181 400 000, und George Sand bezog ein Jahreseinkommen von 40 000 Frcs. Bdranger dagegen, der volkstümliche französische Liederdichter, veräußerte alle Rechte an seinen Werken für eine lebenslängliche jährliche Rente von nur 800 Frcs. Diese Beispiele ließen sich noch weiter ausführen. Auch in unsern Tagen kommen solche und sogar noch höhere Einkommen vor. Ein guter Feuilleton- oder auch Schauer- >oman, der zuerst in einer Pariser Zeitung in großer Auf lage und darauf als Buch erscheint, der dann womög lich noch dramatisiert wird und als »Rührstück» auf irgend einer Volksbühne über die Bretter geht, ist eine wahre Goldgrube. Es ist vorgekommen, daß solche Werke ihrem Autor bis zu 300 000 Frcs. im Jahre eingebracht haben; »wenn man reich werden will, so muß man für die Armen schreiben-, hat einmal einer von ihnen zutreffend gesagt. Diese hohen Honorare und sonstigen Einkommen von Schriftstellern sind durchaus kein spezifisch französisches Privi legium. In England und den Vereinigten Staaten liegen die Verhältnisse für die Autoren noch günstiger. Lord Byron soll sich trotz seines vorzeitigen Todes mit seiner Feder rund 500 000 Frcs. verdient haben, Walter Scott 200 000, Charles Dickens brachte es sogar im Jahr auf 100 000 Frcs. Zeitgenössische Autoren, wie Humphry Ward, Marie Corelli, Rudyard Kipling und einige andere sollen aus einzelnen ihrer Werke ein Einkommen bis zu 300 000 Frcs. bezogen haben. Der Weltrekord in bezug auf Autoren-Honorare schien bis in die letzte Zeit Conan Doyle zu gehören. Dieser hat nämlich für den letzten Band seines »Sherlock Holmes- die fabelhafte Summe von 3 Frcs. SO Cts. pro Wort erhalten. Erst in allerletzter Zeit ist Conan Doyle geschlagen worden, und zwar von Theodor Roosevelt, der mit einem Newyorker Verleger über ein Honorar von 1 Dollar oder 5 Frcs. pro Wort für die noch zu schreibenden afrikanischen Jagderlebnisse des früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten abgeschlossen haben soll. Was endlich den beiden Nordpolentdeckern für Honorare geboten werden, bleibt noch abzuwarten, denn es ist gar nicht ausgeschlossen, daß in Zukunft noch größere Summen gezahlt werden, obschon man glauben sollte, in den ebengenannten Ziffern die denkbar höchste Grenze er reicht zu haben. Auch die Einkünfte der Dichter von Dramen und über haupt von Bühnenwerken aller Art haben sich seit den Tagen von Goethe und Schiller sehr zu gunsten der Au toren verändert. Nach einem Aufsatz in der »Revue äos Deux blondes» vom Februar vorigen Jahres soll es z. Z. in Frankreich nicht weniger als 4500 Bühnendichter geben, deren große Mehrzahl sich allerdings aus talentlosen Dilettanten, Anfängern, Liebhabern und Lustspieldichtern zu sammensetzt, deren Werke in kleinen Theatern letzten Ranges, auf Privatbühnen oder auch gar nirgends das Licht der Welt erblicken. Bringen wir also von der genannten Zahl von 4500 volle 4000 in Abzug, deren Gesamteinkommen etwa 100 000 Frcs. im Jahre betragen mag (im Durch schnitt also 25 Frcs. pro Kops), so ergibt sich für den Rest von 500 Bühnendichtern folgendes Bild; Sieben von ihnen bezogen im Laufe des letzten Jahres ein Einkommen von je über 100 000 Frcs.; diese sieben dürften sein: Rostand, Capus, Caillavet de Flers, Bernstein, Bataille und Donnay; 8 bezogen zwischen 50- und 100 000, 27 zwischen 20- und 50 000, 28 zwischen 10- und 20 000, 40 zwischen 5- und 10 000 und endlich 390 zwischen 500 und 5000 Francs; mit anderen Worten: Von den genannten 500 Bühnendichtern teilen sich etwa 10 in das erste Drittel der Gesamteinnahme, etwa 30 in das zweite Drittel und der ganze Rest von nicht weniger als 460 in das letzte Drittel. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Postscheckverkehr und Giroverkehr. — Fragen aus der Praxis des Postscheckverkehrs werden in den »Blättern für Post- und Telegraphie», der Zeitschrift der höheren Post- und Telegraphenbeamten, besprochen und im Anschluß daran praktische Verbesserungsvorschläge gemacht. Eine der wichtigsten Fragen ist die des Anschlusses der Postscheckeinrichtung an den Giro verkehr der Reichsbank. Für den weiteren Ausbau des Post- schcckverkehrs muß es als eine Hauptbedingung angesehen werden, daß die Wechselbeziehungen zwischen Postscheck und Reichsbankgiro so beweglich wie möglich sind. Mehrfach sind aber gerade in dieser Beziehung Klagen aus Handelskreisen laut geworden. Hierüber wird in den »Blättern für Post- und Telegraphie« ausgesührt: Die auf Grund der Schecks bei den Postscheckämtern aus- gefertigten Zahlungsanweisungen werden von der Post nicht wie die Postanweisungen aus das Reichsbankgirokonto des Empfängers übcrjchrieben, sondern bar ausgezahlt. Als Grund für diese Maßnahme hat die Postverwaltung das Bestreben angeführt, im Interesse der Allgemeinheit den Postscheckverkehr möglichst zu heben und ihm eine möglichst große Zahl Teilnehmer zuzu- sühren; man glaubt nämlich, durch die Maßnahme Geschäfte, die öfters Zahlungsanweisungen empfangen und denen die Bar zahlung nicht genehm ist, zu veranlassen, selbst ein Postscheckkonto zu nehmen, um sich die Gelder an Stelle der Zahlungsanweisungen durch Überweisungen zusühren zu lassen. Das Bestreben, aus diese Weise aus eine Hebung des Postscheckverkehrs hinzuarbeiten, hat jedoch seine Schattenseite, indem es den Wechselverkehr zwischen Postscheck und Reichsbankgiro erschwert. Will der In haber eines Postscheckkontos überflüssige Gelder aus sein Reichs bankgirokonto absühren, so kann er entweder den Scheck oder die Überweisung benutzen. Im ersten Fall wird, wie erörtert, die Barzahlung nicht vermieden. Im zweiten Fall gestaltet sich das Verfahren recht schwerfällig. Es unterhalten nämlich nur die am Sitze der Postscheckämter befindlichen Reichs bankstellen ein Postscheckkonto, und zwar bei dem betressen den Postscheckamt. Aus dieses Postscheckkonto der Reichsbank muß der Teilnehmer seine Überweisung ausstellen. Die Reichs bankstelle am Sitz des Postscheckamts überweist dann ihrerseits den ihr vom Postscheckamt gutgeschriebene» Betrag aus die Reichs- bankstelle am Wohnort des Ausstellers: die Anweisung hierzu kann ihr aus dem Abschnitt des überweisungssormulars gegeben werden. Für ihre Mühewaltung berechnet die Reichsbank vom Tausend des Betrags, mindestens 30^. Abgesehen davon, daß für Beträge unter 2500 ./r das Verfahre» teurer ist als die Überführung mittels Schecks, wird es als ein wesentlicher Nachteil empfunden, daß durch die doppelte Überweisung mindestens noch ein Tag Zeit verloren geht. Man hat diesen Nachteil als so empfindlich bezeichnet, daß man vielfach trotz der Mängel, die dem Barverkehr anhasten, die Überführung durch Scheck an Stelle der Überweisung bewirkt. Wie verlautet — so schließen die »Blätter für Post und Tele graphie» —, hat die Reichsbank ihre Bestimmungen über die Be teiligung am Postscheckverkehr zunächst für eine beschränkte Zeit dauer erlassen, »m erst Erfahrungen über die Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen zu sammeln. Bei dem bedeutenden Umfang, den der Postscheckverkehr seit seinem Bestehen an genommen hat, erscheint es erforderlich, daß Postverwaltung und Reichsbank gemeinsam einer Änderung nähertreten. (Vossische Zeitung.) Bereinigte Runstanstalte» A.-G. Kausbeuren. — Die Generalversammlung vom 30. Dezember 1909, in der vier Aktionäre 376 Prioritätsaktien und ein Aktionär 12 Stammaktien vertraten, genehmigte einstimmig und ohne Debatte die Vorschläge der Verwaltung, wonach diese ermächtigt wird, alle Aktiven mit Ausnahme der Immobilien und alle Passiven mit Ausnahme der hypothekarisch gesicherten Forderungen an die Bereinigten Kunstanstalten A.-G. in Zürich zu übertragen. Sämtliche Immobilien werden mit Wirkung vom I. Januar 1909 aus die Dauer von 10 Jahren an die Vereinigten Kunstanstalten A.-G. Zürich vermietet. Letztere übernimmt dagegen rückwirkend ab I. Januar 1909 alle mit der Unterhaltung der Immobilien ver bundenen Anforderungen, Bezahlung aller Zinsen und Neben leistungen, der statutarischen Amortisationsquvten und alle sonstigen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder