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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1886
- Sprache
- Deutsch
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^ 2?6, 29. November 1886. Nichtamtlicher Teil. 6829 die Sortimenter doch nicht imstande sind, sich für seine Bücher zu verwenden, und sie ihm, sobald er sie ihnen unverlangt zu sendet, da er sie nicht nur zu seinem Plaisier und für sein Lager gedruckt haben will, mit Spesennachnahme wieder znrückschicken und sich in höflicher oder unhöflicher Weise fernere unverlangte Zusendungen verbitten — ob er sich nicht am besten ganz von ihnen freimachen sollte. Sie brauchen ihn nicht und finden sich deshalb nicht veranlaßt, gerade für seine Bücher ins Zeug zu gehen, da mehr erscheint als erforderlich ist, um ihnen den nötigen Jahresumsatz zu verschaffen; sie thun dies deshalb umsoweniger, jemehr sie fühlen, daß sie in der angenehmen Position sind, sich von ihm bitten lassen zu können. Also wird er einmal rechnen, wie er es machen könnte, ohne ihnen fürder zur Last zu fallen. Er wird sich sagen: Wenn ich annehme, daß ich mit Freiexemplaren und Bar-Rabatt durch schnittlich 40°/> vom Verkaufspreise eines Buchs an den Sorti menter abzugeben habe, so könnte ich vielleicht mein Buch zu nächst dadurch absatzfähiger machen, daß ich die Hälfte dieses Rabattes dem Publikum selbst offerierte. Dann würden mir noch 20«/b bleiben, und diese könnte ich voll für Prospekte und Inserate verwenden, um das Buch dem Publikum bekannt zu machen. Das ist viel mehr als ich jetzt aufzuwenden imstande bin, da ich dem Sortimenter so erheblich für den Vertrieb ab geben muß, und ich glaube, daß es allerdings genügen würde, so energisch für den Verkauf zu wirken, daß ich mehr absetzte, als jetzt mit Hilfe des Sortimentsbuchhandels. Die Probe wäre ja zu machen Und erweisen die Kosten sich immer noch zu hoch für mich allein, so könnte ich mich mit anderen Verlegern zusammen- thun. Sechs Verleger zusammen können sich leicht eine Beilage für ein paar Dutzend Zeitungen drucken, wo die Kosten für den Einzelnen zu groß sein würden. Das ist der Weg der möglich wäre, und der vielleicht be schritten werden muß; die Verleger werden ja jetzt geradezu ge drängt, sich den Absatz direkt beim Publikum zu suchen. Ich würde es nicht für gut halten, wenn es dazu käme; denn ich bin einer von denen, die an dem Hergebrachten hängen, wegen der guten Seiten, die es hat. Der Vorteil, den die alten Einrichtungen mit sich brachten, wird ja jetzt fast durch die Schäden ausgewogen, die sich neuerdings entwickelt haben, und deshalb könnte man sich schließlich leichten Herzens darüber hinweg setzen, wenn der Handel in andre Bahnen lenkte. Aber ich sehe im Sortimcntshandel nicht allein den Apparat, durch den der Büchervertrieb bewirkt werden kann, und der nicht besser wäre, als irgend ein anderer Apparat, der etlva zu diesem Zwecke zu beschaffen wäre. Ich glaube vielmehr, daß ein solider und sach verständiger Sortimcntshandel jederzeit eine wichtige Grundlage für das Gedeihen des gesamten Buchhandels sein wird, daß er jederzeit imstande ist, segensreich nach außen zu wirken, und daß es keineswegs gleichgiltig ist, ob er als kundiger Wegweiser zwischen der Produktion und dem Publikum steht oder nicht. Ich glaube also, daß es sehr wünschenswert wäre, daß ein solides Verlagsgeschäft und ein ebensolches Sortimentsgeschäft zu segensreichem Erfolg in gesunder Wechselwirkung verbunden bleiben. Aber freilich müßte der Sortimentshande! wirklich ein Wegweiser sein können, und dazu gehört etwas anderes als sich damit genügen lassen, zu erklären, es sei unmöglich, sich in diesem Wirrwarr von Erscheinungen zurechtzufinden; es sei unmöglich, sich der Mode entgegenzustellen, die durch die Gedankenlosigkeit des Publikums und durch eine ebenso gedankenlose Presse ge schaffen wird; es sei unmöglich, für ei» bestimmtes Buch den richtigen Käufer zu finden, und es sei unmöglich, den Schund beiseite zu werfen, um sich für das wirklich Wertvolle zu verwenden, denn der Schund gehe von selbst, und von ihm lebe mau leicht. Wenn das dem Verleger, der mit Bewußtsein und oft auch mit Opfern durch seinen Verlag nicht nur zu verdienen, sondern auch zu wirken und zu nützen bestrebt ist, wieder und wieder gesagt wird, so bleibt ihm schließlich nichts übrig als solchen Sorti mentern zu antworten: So bleibe also bei Deinem Leisten, Handwerker der du bist; ich suche mir einen anderen Weg, meine Bücher an den Mann zu bringen, und ich werde ihn finden. Hanno l/ips. Entscheidung des Reichsgerichts. Vertrieb von, im übrigen echten, Exemplaren eines Schriftwerks unter Anfügung eines, ohne Berechtigung verändert hergestellten Titelblattes. Urheberrechts-Gesetz vom 11. Juni 1870, tztz 1, 4. In Sachen der Z.schen Liederbuchanstalt zu Z., vertreten durch deren Vorstand . . . ., Klägerin und Revisionsklägerin, wider den Buchhändler A. V. zu L., Inhaber der unter der Firma S. u. V. bestehenden Verlags-, Kommissions- und Groß-Sorti- mentsbuchhandlung, Beklagte» und Revisionsbeklagten, hat das Reichsgericht. Erster Civilsenat, am 10. Juli 1886 für recht erkannt: das Urteil des Zweiten Civilsenats des K. s. Ober-Landesgerichts zu D. vom 2. März 1886 wird aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungs gericht zurückverwiesen; die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz wird dem Endurteile Vorbehalten. Thatbcstand. Die Musikkommission der Schulsynode in Z. hatte im Selbst verläge Sammlungen von Volksgesängcn erscheinen lassen. Im Jahre 1883 bildete sich in Z unter dem Namen: Z.sche Lieder buchanstalt, ein Verein mit juristischer Persönlichkeit, auf welchen die Urheberrechte der Musikkommission inbetreff einer Sammlung von Volksgesängen für den Männerchor sowie eine Sammlung von Volksgesängen für den gemischten Chor übergingen. Bis zum Juli 1883 besorgte die Z.sche Liederbuchanstalt, die jetzige Klägerin, den Vertrieb ihrer Verlagswerke selbst. Zu dieser Zeit schloß sie mit dem Musikalienhändler P. P. in L. einen Vertrag, durch welchen demselben der ausschließliche Verkauf dieser Verlagswerke für Deutschland und Österreich-Ungarn zu vertrags mäßig festgesetzten Preisen, von denen ein bestimmter Rabatt die ihm zukommende Vergütung bilden sollte, während er von dem Preise den Sortimentsbuchhändlern 19°/o, Vereinen lO^ Rabatt bewilligen durfte, übertragen wurde. Das Titelblatt der einen von der Klägerin herausgegebenen Sammlung lautete: »Sammlung von Volksgesängen für den ge mischten Chor. Liederbuch für Schule, Haus und Vereine. Herausgegeben von der Z.schen Liederbuchanstalt, vonnals Musikkommission der Z.er Schulsynode unter Redaktion von I. H- —« Darunter war angegeben, die wievielte Ausgabe es sei. Die Sammlung erschien zuletzt in der 33. Ausgabe, und hieß es daher in den beiden letzten Ausgaben: »Zwei und dreißigste — beziehungsweise drei und dreißigste — Stereotyp- Ausgabe.« Alsdann hieß es weiter: »Zürich, Selbstverlag der Liederbuchanstalt. Depot in der Schweiz: Permanente Schul ausstellung Fraumünster Schulgebäude, Z.; Hauptdepot für Deutsch land und Österreich bei P. P., Musikalienhandlung in L. Druck von Z. und F. in Z. 1884.« Auf der Innenseite des Titel blattes hieß es bei der 33. Ausgabe: »Preise bei unserem ! Depot in L. (Musikalienhandlung P. P.) für Deutschland und
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