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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1910
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- Deutsch
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238 Börsenblatt f. d Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. /Ik 5, 8. Januar 191». sichtigen, daß Buffon nicht die ganze Summe für sich allein behalten konnte, sondern sich mit einer Reihe von subalternen Mitarbeitern darin teilen mußte. Das Honorar betrug also fast löProzent vom Ladenpreise, und dabei ging man von der Voraussetzung aus, daß die ganze Auflage von 3000 Exem plaren auch restlos abgesetzt würde. Daß dabei der Verleger nur wenig oder gar nichts verdienen konnte, liegt auf der Hand. Dafür sollten aber alle Rechte am Werk, soweit von irgendwelchen Rechten damals überhaupt gesprochen werden konnte, auf den Verleger übergehen. Dieser wollte sich durch die Veröffentlichung einer billigen Volksausgabe, die er im Jahre 1752 begann, schadlos halten; aber der Absatz entsprach so wenig seinen Erwartungen, daß er zögerte, das Unter nehmen weiter fortzusetzen Diese beiden Werke mit allen Vorräten und Rechten wurden beim Tode des Verlegers Durand für eins Pauschalsumme von 202 000 Frcs. aus geboten, was einem Ankaufspreis von 13 Frcs. 5» Cts. pro Band der Quartausgabe und 2 Frcs. 25 Cts. für die Volks ausgabe entsprechen würde. Daß die Werke zu diesem Preise keinen Abnehmer fanden, darf uns nicht wundernehmen. Leider ist nicht ersichtlich, für welche Summe sie endlich zuge schlagen wurden; aber merkwürdig bleibt es, daß trotz dieses sehr geringen oerlegerischen Erfolges das Erscheinen gerade dieses Werkes als eins der größten Ereignisse des achtzehnten Jahrhunderts auf geistigem Gebiete gilt. Hier handelte es sich zwar um ein wissenschaftliches Werk, dessen Absatz bei dem damaligen Stand der allgemeinen Bildung naturgemäß nicht groß sein konnte; doch schienen Bücher mit großer Verbreitnngsmöglichkeit ihr Publikum zu finden, denn nach Angabe des Vicomte dÄvenel soll der »Almanach Royal« seinem Verleger Lebreton ein Jahreseinkommen von 65 000 Frcs. (?) eingebracht haben und kann somit, wenn die Angabe wahr ist, fraglos als größtes Verlagsunternehmen jener Zeit gelten. Zu Zeiten Gutenbergs und seiner ersten Nachfolger dürfte eine Auslage von 275— 300 Exemplaren wohl kaum überschritten worden sein; noch im siebzehnten Jahrhundert galt eine Auflage von 500 Exemplaren als ziemlich hoch, und selbst 100 Jahre später überschritt Gibbon mit seiner »Geschichte des Niedergangs des römischen Reichs« diese Ziffer nicht. Doch scheint dies eine Ausnahme zu sein, denn zu der gleichen Zeit kamen in Frankreich Auflagen von 1000 und mehr Exemplaren vor. Die Werke Voltaires schwanken zwischen 750 und 3000 Exemplaren, und Rousseau drückte seinem Verleger sein Mißfallen darüber aus, daß seine Werke in einer Auflage von nur 1000 Exemplaren gedruckt wurden. Auch buchhändlerische Geschäftspraktiken, wie Titelauflagen, und sogar neue Titel und Jahreszahlen für alte Bücher, die dadurch wieder verjüngt werden sollten und als neu aus den Markt kamen, waren damals nichts Unbekanntes mehr. Noch rapider als im Buchhandel sind die Auflagen im Zeitungsfach gewachsen: Unter Louis XV. druckte der »Nsreurs äs Uranos» 7000 Exemplare und war die ver breitetste Zeitung von Europa und somit der ganzen Welt. Heute druckt der »Lstit karisisu« eine Tagesauflage von 1'/- Millionen. Kurz vor der Revolution gründete ein unternehmender Buchhändler Panckoucke eine Zeitschrift, das Redakteur das für damalige Zeiten sehr hohe feste Jahres gehalt von 20 000 Frcs. und versprach ihm außerdem eine Extragratifikation von 2000 Frcs. für je 1000 Abnehmer über die Zahl von 6000 hinaus; doch scheint die Zeitschrift niemals 5500 Abonnenten überschritten zu haben. Noch unter Napoleon, dein sich ein großes Verständnis für die Kulturaufgabe der Presse nicht nachsagen läßt, erreichte der »Novitsur», also die offizielle Staatszeitung, einen Stamm von nur 15 000 Abonnenten. Mit der Höhe der Auflagen wuchs auch die Zahl der Bücher selbst. Um die Mitte des siebzehnten Jahrhunderts erschienen in Paris allein nur etwa 300 neue Bücher im Jahre; selbst wenn wir diese Ziffer für ganz Frankreich ver doppeln wollten, so würden wir nur zu einem bescheidenen Resultat kommen gegen die 3750 neuen Werke, die die > Libliograpkis äs I» Uranos» in ihrem Gründungsjahre 1812 registrieren konnte. Trotz aller Zensurschwierigkeiten stieg 1821 die Jahresproduktion von Büchern in Frankreich auf 5500, in den Jahren 1858—SO auf 12000 und überschritt 1891 sogar 14 000. Das scheint aber der Höhepunkt ge wesen zu sein, denn von diesem Zeitpunkt an ist die Pro duktionsziffer beständig gesunken, und zwar auf 13 000 im Jahre 1901, auf 12000 im Jahre 1904 und aus knapp 11000 im Jahre 1907. Worauf dieser Niedergang zurück- zuführen ist, ob wirklich z. Z. eine BUchcrkrisis in Frankreich besteht, oder ob viele Verleger durch die Preisunterbietung der in den letzten Jahren so billig entstandenen Kollektionen keinen rechten Wagemut mehr haben, kann erst die Zukunft lehren. Daß im Laufe der Jahrhunderte der Geschmack des Publikuins und das allgemeine Bedürfnis nach geistiger An regung sich dem Zug der Zeit entsprechend geändert hat, ist nur natürlich: Im Jahre 1645 betrafen 44"/, aller er scheinenden Werke die Theologie und verwandten Gebiete. Im Jahre 1813 war dieses Verhältnis schon auf 10»/, gesunken und im Jahre 1907 auf 4°/,. Gedichte hielten sich 1645 sowohl wie 1813 auf 10"/, der Gesamtproduktion; heute sind sie auf 3°/, gefallen. Etwas besser steht die Geschichts wissenschaft: von 27"/, im Jahre 1645 (von denen aber über die Hälfte Religions- und Kirchengeschichte betrafen) fiel sie auf 10"/, im Jahre 1813, stieg dann aber wieder in unseren Tagen auf 15"/,. Alle rein wissenschaftlichen Werke sind dagegen bedeutend gestiegen, so die Medizin von 8"/, im Jahre 1645 und 4"/, im Jahre 1813, auf 13°/, im Jahre 1907. Auch die Belletristik kommt gut fort: von 4°/, auf 15"/,, und ähnliche Zunahmen lassen sich auch aus vielen anderen Gebieten feststellen. Mit dem Schutz des geistigen Eigentums war es bis tief ins achtzehnte Jahrhundert hinein schlecht bestellt. Der Autor konnte nicht frei über seine Werke verfügen, eine Art von Schutz wurde ihm erst durch ein königliches Privilegium erteilt, und das mag selten genug vorgekommen sein. Ein Schriftsteller konnte also das Verlagsrecht seiner Werke nicht veräußern, weil er es selbst nicht besaß; das gedruckte Buch gehörte ihm zwar, das konnte er verkaufen, das geistige Eigentum daran nicht, gerade so wenig, wie heute ein Autor das Verlagsrecht an seinen Weilen für ewige Zeiten ver kaufen könnte. Ein treffendes Beispiel dafür bietet La Fontaine. Der Dichter hatte das Verbrcitrrngsrecht seiner Werke an den Buchhändler Barbin verkauft, und dieser bzw. seine Erben hatten während 60 Jahre Nutzen daraus gezogen, als ein königlicher Erlaß im Jahre 1760 den Enkelinnen La Fontaines das ausschließliche Recht der Veröffentlichung an den Werken ihres Großvaters übertrug, das, wie es in dem Erlaß wörtlich hieß, ihr »natürliches Erbteil» bilde Demnach lag also das uns heute so selbst verständlich erscheinende Recht am geistigen Eigentum noch bis in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hinein ge wissermaßen im alleinigen Ermessen der Obrigkeit oder des Staates. Dabei war der Wert dieser Erlasse und Privilegien ziemlich illusorisch, denn irgend einen Schutz gegen Nachdruck gab es nicht; erst 1777 zeigten sich die ersten Anfänge eines wirklichen Rechts, das aber nur zehn Jahre dauern und spätestens mit dem Tods des Autors erlöschen sollte.
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