Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230802
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192308023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230802
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-02
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 178. 2. August 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. jenigen auszuscheiden, die den gegenwärtigen politischen und wirtschaft lichen Verhältnissen n'icht entsprechen. Aufzunehmen sind vor allein solche, die geeignet erscheinen, die Jugend zu freudiger und verant wortungsbewußter Mitarbeit an den Aufgaben des Staates zu er ziehen. Stlicke von parteipolitischem Gepräge sind in keinem Lese buch zuzulassen. ck) Die Erlasse vom 16. März 1921 — 11 II I 404. 1 — (Zcntrbl. S. 185) und vom 15. Oktober 1922 — 11 III 2060 — gewähren hinsichtlich der Aufstellung der Lehrpläne und der Verteilung der Unterrichtsstoffe auf die verschiedenen Schuljahre der einzelnen Schule weitgehende Freiheit. Daher wird auch die Verteilung der Stoffe auf die für die verschiedenen Altersstufen bestimmten Teile des Lese buches nur den in den genannten Erlassen ausgestellten allgemeinen Ge sichtspunkten entsprechen können. Es wird sich deshalb empfehlen, neben der Fibel und dem anschließenden Grundschullesebuche für die oberen Schuljahre ein nach Jahrgängen nicht weiter gegliedertes Lese buch zu schaffen. e) Die Forderung, daß das Lesebuch dem Kinde nicht ein ver wirrendes und abstumpfendes Vielerlei, sondern mit zunehmender Reife umfassendere Lcsestücke einheitlichen Inhalts biete, ist mit besonderem Nachdruck zu betonen. Bruchstücke aus Dichtungen in gebundener und ungebundener Rede werden nach Möglichkeit zu vermeiden sein. Das Lesebuch für die oberen Schuljahre wird hauptsächlich eine nicht zu knapp bemessene Auswahl von Gedichten enthalten. Von Stoffen in ungebundener Rede sind vor allem solche aufzunehmen, die für alle Schüler wünschenswert sind, und deren Beschaffung in Form von Einzelausgaben und Sammlungen auf Schwierigkeiten stoßen würde. k) Besonders die für die Grund'schuljahre bestimmten Teile des Lesebuches sollen mehr als bisher nur Stücke in einfacher, volkstüm licher, dem Kinde faßlicher Sprache enthalten. §) Eigens für das Lesebuch geschriebene Darstellungen werden nur selten von demjenigen künstlerischen Werte sein, der von allen Stücken des Lesebuchs zu fordern ist. Sie werden daher in der Regel zU vermeiden sein. ü) Uber die Anordnung der Stoffe innerhalb der einzelnen Bände scheinen nähere Bestimmungen nicht erforderlich; doch ist eine solche nach rem geschichtlichen Gesichtspunkten nicht zu empfehlen. i) Für die Ausstattung des Lesebuches mit Bildern kommen so genannte Abbildungen nicht in Frage. Die Einfügung von künstlerisch wertvollem Buchschmuck sowie die gute Wiedergabe von geeigneten und in ihrem Gehalt dem Kinde verständlichen Bildern der volkstümlichen deutschen Meister ist erwünscht. k) Im übrigen wird darauf zu achten sein, daß nur künstlerisch einwandfreie Cchristformen verwendet und diese innerhalb größerer Abschnitte gleichgehalten werden. Auch die Anordnung des Satzes auf der Druckfläche wie überhaupt die gesamte äußere Ausstattung des Lesebuches soll auf den Schönheitssinn der Kinder erziehlich ein wirken und dazu beitragen, ihnen das Lesebuch lieb zu machen. 2. Zur Ergänzung des Lesebuches sind in allen Schulen geeignete Einzelschristen oder in sich geschlossene Sammelbändchen heranzu- ziehcn. a) Hierfür werden neben Darstellungen aus der schönen Lite ratur im engereu Sinne vor allem auch solche auszuwählen sein, die den Bedürfnissen des Sachunterrichts entsprechen. Indem sie teil weise dem häuslichen Lesen zugewiesen werden, zu dem die Schüler aller Altersstufen immer wieder anzuhalten und anzuleiten sind, kann der Lesestoff selbst in wenig gegliederten Schulen reicher und viel seitiger gestaltet werden. Möglichst werden deshalb auch nicht alle Kinder die gleichen, sondern Gruppen von Schülern verschiedene Er gänzungsbändchen beschaffen und untereinander austauschen. Darüber hinaus wird eine zweckmäßig eingerichtete Schulbücherei wertvolle Dienste leisten. d) Wenn der Lehrkörper einer Schule dahin übereintommt, in den oberen Schuljahren das Lesebuch durch Einzelschriften völlig zu ersetzen, ermächtige ich die Negierung, dies zunächst versuchsweise zu genehmigen. Wo solche Versuche unternommen werden, wolle die Negierung nach angemessener Frist über das Ergebnis zusammcnfas- send berichten. Für die Auswahl auch dieser Lesestoffe sind die für die Zusam menstellung der Lesebücher gegebenen Weisungen sinngemäß anzu wenden. e) Die Genehmigung der zur Ergänzung öder als Ersatz des Lesebuches zu verwendenden Einzelschriftcn behalte ich mir grundsätz lich vor. Um das Verfahren bei Einholung dieser Genehmigung zu vereinfachen, ordne ich folgendes an: Die Negierung wolle unter Heranziehung geeigneter Schulaufsichts beamter, Lehrer und Lehrerinnen ihres Amtsbereiches tunlichst bald ein Verzeichnis derjenigen Einzelschriften anfstcllen, die ihr für die Schulen des dortigen Bezirks besonders geeignet erscheinen. Dieses Verzeichnis ist mir in der in dem Erlaß vom 24. August 1893 — 11 III ^ 2215 — bezeichneten Weise zur Genehmigung vorzulegen. Die Einforöerung je eines Stückes der genannten Schriften behalte ich mir vor. Nachdem die Genehmigung erteilt ist, ist das Verzeichnis den Kreisschulräten und Lehrern des Bezirks bekanntzugeben. Es ist fortlaufend zu ergänzen. Ich behalte mir vor, auch meinerseits die Aufnahme geeigneter Schriften in dieses Verzeichnis anzuordnen. Soweit die Lesestoffe dieses Verzeichnisses verwendet werden, be darf es einer Genchinigung im Einzelfalle zwar nicht, doch werden die Schulaufsichtsbeamten die Schulen ihres Aufsichtskreises bei der Auswahl beraten und besonders darauf achten, daß Einseitigkeiten bei der Zusammenstellung der zu lesenden Stoffe vermieden werden. Ganz besonders gilt dies für die Fälle, in denen kein Lesebuch ge braucht wird. Es empfiehlt sich, die für einen Bezirk zugelassenen Einzelschriftcn für die Kreislehrerbllchereien zu beschaffen, damit die Lehrer und Lehrerinnen von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen und ein Urteil darüber gewinnen können, welche von diesen Schriften für ihre Schulen am besten geeignet sind. 3. Ich nehme an, daß spätestens mit dem Ende des Schuljahres 1923 die noch vorhandenen Bestände alter Lesebücher überall aufge braucht sein werden. Vis zu diesem Zeitpunkte werden sich auch die notwendigen Vorarbeiten für die Einführung neuer Lesebücher sowie geeigneter Einzelschriften und Sammlungen zum Abschluß bringen lassen, sodaß mit dem Beginn des Schuljahres 1924 diese Einführung wird erfolgen können. Wegen des bei der Einholung meiner Ge nehmigung anzuwendenden Verfahrens verweise ich auf den Erlaß vom 24. August 1893 — 11 III X 2215 —. Da durch die Vorlegung eines fertigen Buches den Verlagsbuchhandlungen große Kosten er wachsen, will ich mich bis auf weiteres damit einverstanden erklären, daß mir die Lesebücher in Form eines durchgefehenen Korrekturab zugs vorgelcgt werden. Ich bemerke noch, daß die am Schlüsse des Erlasses vom 28. Fe bruar 1902 — 11 III X 3165 — (Zentrbl. S. 326) angeführten Gesichts punkte, betreffend die Beteiligung von Schulaufsichtsbeamten und Seminardirektoren an der Bereitstellung des Volksschullesestoffes, auch für die Vereinigungen der Lehrer und Lehrerinnen Geltung haben. Berlin, den 24. Mai 1923. * . * Hierzu ging uns von Herrn Georg Eberbeck in Berlin- Le mp elhof folgende Äußerung zu: Ich kann nicht, wie der Herr Minister, annehmcn, daß die noch vorhandenen Bestände alter Lesebücher bis zum Ablauf des Schuljahres 1923 überall aufgebraucht sind, deshalb möchte ich alle interessierten Kollegen auf diese Verordnung Hinweisen, damit vielleicht beizeiten von den dazu berufenen Stellen Schritte unternommen werden können, um Milliardenwerte des Volksvcrmögens vor dem Einstampfen zu retten! Wilhelm UlIelLI IVisäorboseUakkuriAZpreiZ un6 Breis- ^vuelror. ImlustriovorlaF Lpaotli öc lüncko, Lorlio. 184 8. 8". 02. 3,2. 8j)o.otü ck lüncko, Berlin. VIII, 188 8. 8". O2. 3,75. Die erste der beiden Neuerscheinungen erweist sich als eine über aus brauchbare handliche Zusammenstellung der bis zum Frühjahr d. I. ergangenen Veröffentlichungen und Entscheidungen zu der im Titel angegebenen Frage. Der Verfasser tritt auf Grund dessen dafür ein, den Wicderbcschaffungspreis allgemein als berechtigt anzuerkenncn. Selbstverständlich müssen dabei Phantasiepreise ausgeschlossen bleiben. Die zweite Arbeit erörtert das Problem tiefgründiger von der theoretischen Seite her. Die klare Herausarbeitung des Begriffs des Wieöcrbeschaffungspreises vom Umsatztage ist besonders verdienstlich. Die neue Veröffentlichung reiht sich damit den früheren Arbeiten des Verfassers würdig an. Auf Grund dieser Feststellungen wird in der Tat kaum noch jemand die Berechtigung des Wiedcrbeschaffungs- preises des Umsatztages anfechten können. Beide Arbeiten aber beziehen sich naturgemäß auf die allgemeine Wirtschaft und rechnen in der Hauptsache mit den Verhältnissen in der Industrie. Auf die besondere Lage des Buchhandels ist nicht alles ohne weiteres übertragbar. Es würde sich verlohnen, auf Grund dieser Vorarbeiten eine Spezialstudie zur Frage des Wieder- 1097
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder