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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190907010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090701
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-07
- Tag1909-07-01
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^ 149, I. Juli ISOS. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7811 8 7. Zur Ausnahme sind berechtigt: g) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oestcr- rcich-Ungarus und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten: b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 8. Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: :r) Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders aus dem Titel nicht gedruckt, oder wenn sie nur auf- geklcbt ist ; o) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist. 8 s. Verweigert Herr Friedrich Hofmeister in Leipzig die Auf nahme irgend eines Musikstückes, so hat er dem betreffenden Einsender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Be schwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch aus Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. -oSe-— Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der NtWkcilt» lies deiMtii KliMlickls. 8 1. Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen und des mit ihm in Verbindung stehenden ausländischen Kunst handels sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Buchgewerbe oereins in Leipzig, Buchgcwerbehaus, sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das als Beilage zum Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel erscheinende Verzeichnis der »Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels« mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiteu-Verzeichnis« in einem Exemplar unverlangt ein zusenden. Der Deutsche Buchgewerbeverein hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise wie der Buchhandel sür die L cond.-Sendungen. 8 2. Die eingehenden Neuigkeiten werden unter folgenden Abteilungen in das Verzeichnis ausgenommen: Einzelblätter. l. Tiefdrücke (Kupferstiche, Radierungen, Photogravuren). II. Hochdrücke (Holzschnitte, Zinkographien usw.). III. Steindrucke. IV. Photographien, Kvhledrucke, Lichtdrucke usw. 8. Tafelwerke. I. Vollständige Werke. II Licferungswcrke und Zeitschriften. 8 s. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegeu; einfache Titelein sendungen bleiben ohne Berücksichtigung. Nur in ganz be sonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden; so aus genommene Titel erhalten eine besondere Bezeichnung. 8 4. Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zuciickgesandt. Die Rücksendung erfolgt spätestens zur nächsten Buchhändlermesse. Auf besonderen, auf der Begleit faktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung als bald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. Die Rück sendung kann jedoch keinesfalls vor Ablauf eines Monats nach Eintreffen der Sendung verlangt werden. 8 5. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel monatlich. 8 6. In das Verzeichnis werden die eingesandten Gegenstände dem Wortlaute ihres Titels oder ihrer Unterschrift ent sprechend und mit Angabe des Ladenpreises ausgenommen. Außerdem wird bei Eiuzelblättern außer den vom Verleger angewandten Formatbezeichuungen die Bild- und Papier- größe in Zentimetern angegeben, bei Tafelwerken das Format in derselben Weise wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie Auch werden bei wertvolleren Blättern die verschiedenen Ab drucksgattungen, wenn sich die betreffenden Angaben auf der Begleitfaktur befinden, vermerkt. Bei den Einzelblättern wird die Gewährung eines Rabatts von o—24 "/o durch ein u.u. vor dem Preis, die Gewährung von 25—29»/„ durch ein v. angezeigt Bei den Tafelwerken wird der Rabatt auf dieselbe Weise wie in der Hinrichs'schen Bibliographie kenntlich gemacht. 8 7. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angabe» über den Laden- und den Nettopreis enthalten. 8 8- Zur Aufnahme berechtigt sind: a) alle unter eine der Gattungen des 8 2 fallenden Neuig keiten, welche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und in der Schweiz erschienen sind, b) alle wichtigen Neuigkeiten gleicher Art von ausländischen Verlegern, wenn diese mit dem deutschen Kunsthandel in regelmäßiger Verbindung stehen. o) Aus dem Grenzgebiete des Buchhandels sind Kunst neuigkeiten zu verzeichnen, selbst wenn sie auch für die Hinrichs'schc Bibliographie in Betracht kommen. Es soll hierbei dieselbe bibliographische Methode zur Anwendung gelangen wie bei der Hinrichs'schen Bibliographie. 8 ». Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: ») bildliche Darstellungen geringer Art, die mehr in den Papierhandel gehören, b) Darstellungen unzüchtigen Charakters. 8 io. Verweigert der Deutsche Buchgewcrbeverein die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat er dem betreffenden Ein sender ohne Verzug Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerdeweg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. INI2»
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