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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1910
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- Deutsch
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^ 16, 21, Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 869 der evangelisch-theologischen Fakultäten, wäre ein schlechter Trost. Kirn weist auf das Zurücktreten der »religiös-kirchlichen Interessen« im Kulturleben der Gegenwart hin; und' er er wartet deshalb eine Besserung dieses Zustandes nur von einem tiefergehenden Umschwung in der Tendenz unsrer Bildung überhaupt. »Religiös-kirchlich«: vielleicht toäre richtiger kirch lich-religiös, also Zurücktreten der speziell (christlich-)kirchlich charakterisierten Religiosität, während sich aus dem Kirnschen Ausdruck mit Sicherheit nur das Bewußtsein einer funktionellen Einheit von Religiosität und (christlicher) Kirche entnehmen läßt. Die Studierenden der Theologie sind in erster Linie künftige Beamte der Kirche. Ob in der Vorstellung einer als ganz selbst verständlich empfundenen Einheit von Religiosität und jener Beamtenkirche nicht ein gewisser Irrtum enthalten sein würde? Ob nicht vielleicht diese Verbindung gerade gelockert und zer rissen werden muß, damit vermittelst der inneren Befreiung von dem Moment der Gewohnheit und des Hergebrachten und deren psychischen Folgen in der nichtkirchlichen Religiosität lebendig-bewußte Religiosität sich erst kräftiger wieder ent falten und von sich ans die Kirche erneuern kann? Wir möchten damit zusammenhängend ein leises Fragezeichen auch hinter Kirns Satz anbringen, daß nach solchen äußeren Kriterien (näm lich den Bewegungen der Zahlen) kein Verständiger den Wert des geistlichen Berufs für das Geistesleben der Nation werde bemessen wollen. Der Wert dieses Berufs für das Geistesleben der Nation ist wohl zweifellos gesunken, und um nicht gar so wenig. Und es ist, was zu betonen ist, gesunken keineswegs auf nur negativem Wege, sondern in wesentlicher Weise auf posi tivem durch das Erstarken eigenen Ringens und Denkens, eigner Lebens- und Jdeensetzung. Wir würden deshalb in dom be schwichtigenden Hinweis auf die sprungweise Bewegung der Zahlen (die nur freilich bei aller Sprunghastigkeit in acht Jahr zehnten von 40 schließlich ans 7 Prozent hernntergesprungen sind) und damit die allgemeine Möglichkeit einer auch wiederum in entgegengesetztem Sinne eintretenden Gruppierung der selben keine ganz befriedigende Erledigung der Frage finden können. Kirn betrachtet die Sachlage als eine Wirkung der »aussteigenden Wellen unseres Wirtschafts- und Kulturlebens«, so daß, wenn diese sich gelegt hätten, die Kirche wieder zur Geltung kommen werde. Wir vermissen dieser Schaukelbe wegung gegenüber den Gesichtspunkt der im ganzen geradlinig und einheitlich sich vor- und auswärtsbewegcnden Entwicklung. Die Blütezeit der jugendlichen, um nicht zu sagen jungen haften kritischen Animosität des Darwin-Haeckelianismus gegen die christliche Kirche in seinen wissenschaftlichen, populär wissenschaftlichen und vulgären Spielarten ist vorüber. Nach diesem Gewitter entsteigt der Erde unseres Kulturlebens der Brodcm einer lebendigen Religiosität. Diese neue Religiosität wird uns früher oder später eine erneute Kirche geben. Or. I. Goldsriedrich. (Schluß folgt.) Erlaubte und unerlaubte Reklame. (Bgl. 1909 Nr. 295. SW, 304; 1910 Nr. 12 d. Bl.) »Neue Ausgabe.« Zu dem Artikel von -r— in Nr. 12 des Börsenblatts (S. 633) möchte ich lediglich zu dem Punkt 5 »Neue Aus gabe« Folgendes bemerken: In dem dort angegebenen Falle handelt es sich nur scheinbar um eine neue Ausgabe. In Wirklichkeit liegt bloß ein Neudruck einer alten Ausgabe vor. Bisher sind wohl in manchen Fällen solche Neudrucke als neue Ausgaben bezeichnet worden, und es ist auch ohne weiteres zuzugeben, daß diese Bezeichnung nicht immer irreführend sein muß. In dem von -r- genau angegebenen Falle liegt aber unstreitig ein Mißbrauch vor, der wohl ohne Zweifel auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt werden könnte. Auch dieses Beispiel zeigt wiederum, daß die Verleger alle Ursache haben, dieses Gesetz genau zu studieren und in zweifelhaften Fällen sich über die Tragweite der einzelnen Bestimmungen zu erkundigen. Tony Kellen. Kleine Mitteilungen. Vereinheitlichung des Wcchselrechts. — Am Montag den 17. d. M. haben im Neichsjustizamt in Berlin unter Zuziehung von Sachverständigen aus Interessenten- und Juristenkreisen Be ratungen zur Vorbereitung der internationalen Konferenz be gonnen, die im Juni d I. im Haag zusammentreten wird, um die Aufgabe der Vereinheitlichung des Wechselrechts zu lösen. Als Sachverständige nehmen folgende Herren an den Be ratungen teil: der Vorsitzende der Handelskammer zu Mainz, Kommerzienrat vr. Bamberg er, — der Direktor der Rheinischen Kreditbank in Mannheim Di-. Richard Brosien, — der Geheime Justizrat Professor an der Universität Berlin De. Brunner, — der Anwalt des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaftcn Justizrat Prof. vr. Crüger, — der Teilhaber des Bankhauses Mendelssohn L Co. in Berlin Arthur Fischel, — der Generalsekretär des Reichsverbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften Regierungsassessor Gennes-Darmstadt, — der Generalbevollmächtigte des Bankhauses Merck, Fink L Co. in München v>. Hermann Haas, — der Direktor der Deutschen Bank Wirklicher Legationsrat a. D. Prof. vr. Helfferich, — der Rechtsanwalt Or. Ernst Kielmeyer, Stuttgart, - der Rechts anwalt Justizrat Alfred Meyer, Straßburg i. E., — der Vorsitzende der internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre Kammergerichtsrat Di. Felix Meyer, Berlin, — das Mitglied des Kollegiums der Altesten der Berliner Kaufmannschaft, Inhaber des Bankhauses Emil Ebeling in Berlin Kommerzienrat Max Richter, — der ständige deutsche Vizepräsident der Intor-nabionnl 1-u.w ^38oeiation, ordentlicher Honorarprofessor an der Universität Berlin Geheimer Justizrat O,-. Rieß er, — der Geschäftsinhaber der Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin vr. Salomonsohn, — der Inhaber des Bankhauses Hammer L Schmidt in Leipzig Richard Schmidt, — der Inhaber des Exporthauses Hansing <L Cie. in Hamburg Justus Strandes. Die Beratungen werden die ganze Woche in An spruch nehmen. (Norddeutsche Allg. Ztg ) Verlag Bon Haus zu Haus« <A. m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: Berlin. Nr. 7337: Verlag »Von Haus zu Haus« Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Betrieb von Verlagsgeschäften, be treffend Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, sowie die Heraus gabe und Vertrieb solcher, Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen, Beteiligung an solchen, Übernahme von deren Vertretung. Das Stammkapital beträgt 81000 .X. Geschäfts führer: Leutnant außer Diensten Claus von Behr in Charlotten burg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geseüschaftsvertrag ist am 16. November 1909 festgestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekannt machungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Es bringen in die Gesellschaft ein 1. der Leutnant Claus von Behr in Charlottenburg das von ihm vom Verlag der Vereinigten Ver lags- und Reisebuchhandlungen G. m. b. H. zu Leipzig käuf lich erworbene Verlagsrecht der illustrierten Zeitschrift »Von Haus zu Haus« mit allen daran haftenden Forderungen Rechten und Beständen, insbesondere das Recht der Benutzung des Namens der Zeitschrift, indessen unter Ausschluß der von den bis herigen Verlegern mit Bezug auf die Zeitschrift eingegangenen Verpflichtungen zum festgesetzten Werte von 50 000 2. Carl von Zanscn genannt von der Osten in Wilmersdorf das von ihm von dem Bücherversandhaus G- m. b. H. zu Leipzig käuflich er worbene Verlagsrecht von »Mane's Lehrbuch der Handelswissen.
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