Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240329
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192403296
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240329
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-03
- Tag1924-03-29
- Monat1924-03
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4284Mr>cndI-I> s, d, Dljchll. Buchhandli. Fertige unt> künftig erscheinende Bücher. .V 78, LS. März iSSL Zur Vermögenssteuererklärung 1924 bis 15. April! (A Soeben erschien: Steuersiihrer 1924 1. Februar 1934 Eme Übersicht -über das geltende Reichssteuerrecht nach dem Stande am mit einem Nachtrag über die wichtigsten Steuerdeftiminimgen der Mvnatc Februar »nd März >924 Von l)r. Otto Model, Regierungsrat Vorsteher des Finanzamts Mühlhausen i- Thür. Preis einschl. Nachtrag 2.25 ^ Durch den soeben erschienenen ersten Nachtrag über die wichtigsten Steuerbestimmungen der Monate Februar und März kann der Steuerführer 1924 als ein wirklich zuverlässiges Nachschlagebuch für jeden Steuerzahler bezeichnet werden, da er über jede Steuerart erschöpfend Auskunft gibt. Außer den Durchführungsbestimmungen zur Einkommen- und Körperschaftssteuer ist auch die dritte Steuer- Notverordnung (Auswertung. Obligationensteuer usw.) besprochen und eine zusammenhängende Darstellung der Vermögensbesteuerung gegeben. Der Steuerführer wird also namentlich für die bevorstehende Bermögenssteuerabgabe ein unentbehrlicher Ratgeber sein. Oie Aufwertung Die Vorschriften der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 über die Aufwertung von Geldforderungen. Erläutert von vr. Franz Schlegelberger Geh. Regierungsrat und Abteilungsleiter im Reichsiustizministerium, Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin. Kart, etwa 3 M. Die Frage der Auswertung atter Getdjorderunaen drohte die Schicksalsfrage des deutschen Volkes zu werden. Ihre Lösung bringen Art. I und ll der 3. Steuernotoervrdnung. Alle Kreise des Volkes und der Wirtschaft müssen sich mit dem Inhalt der Regelung ver traut machen. Die außerordentlich verwickelten Bestimmungen be dürfen eingehender Erläuterung. Die Ausgabe des als hervor ragender Sachkenner allgemein anerkannten Verfassers wird um somehr begrüßt werden, als er die Entstehung der Vorschriften in allen Phasen der Entwicklung aus nächster Nähe miterlebt hat und deshalb wie kaum ein anderer mit den Zielen und der genauen Bedeutung aller Einzelheiten vertraut ist. In Kürze erscheint: Verordnung über Goldbilanzen vom 28 Dezember 1923 Textausgabe mit einer auLjührUchen Einleitung oon vr. Franz Schlegelberger Geh. Regierungsrat und Abteilungsleiter im Reichsiustizministerium. Honorarprofessor der Rechte an der Universität Berlin Zweite Auflage, mit den Durchführungsverordnungen Kart, etwa 2.50 M Die umfangreichen und in alle Lebensbeziehungen tief einschneiden den Durchführungsbestimmungen bestätigen, daß die Bedeutung der am 30. Dezember in Kraft getretenen Goldbilanzoerordnung überhaupt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Sie ist das neue Grundgesetz der Wirtschaft. Alle Zweige des werktätige» Lebens müssen sich unverzüglich mü ihr vertraut machen. Das gilt namentlich für Kausleute aller Art. Aktiengesellschaften. Ges. m. b. H., Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater. Vermögensvermalter, Gerichte und Verwaltungsbehörden. Die soeben erschienene zweite Auflage der weil verbreiteten und allgemein anerkannten Textausgabe wird freudig begrüßt werden. Die systematische Einführung des hervor- ragenden Sachkenners gibt in leichtverständlicher Form einen genaue» Überblick über das ungemein schwierige Gesetzgebungswerk »nd ist für jedermann als unentbehrlich zu bezeichne». Ich bitte direkt und reichlich zu In Kürze erscheint: Gesetz über wertbeständige Hypotheken Vom 23. Juni 1923 vr. Franz Schlegelberger Zweite Auflage. Karl. etwa 2.50 M. Das Gesetz ermöglicht die Sicherstellung wertbeständiger Forde- rungen durch Eintragung oon Hypotheken. Die Zulassung von Roggen-, Weizen-, Kohlen-, Kali-. Feingoldhypotheken usw. bedeutet eine grundstützende Neuerung. Das Geschäft nimmt im Wirt schafts- und Nechtsleben eine beherrschende Stellung ein. Die in gesellschaften, Versicherungsunlernehmmigen sowie überhaupt die Angehörigen aller als Gläubiger der Schuldner einer Hypothek in Betracht kommenden Wirtschaftskrise müssen sich unverzüglich mit dem Gesetz vertraut machen. Der Kommentar des der Entstehung des Gesetzes nahestehenden Verfassers hat in kurzer Zeit die Füh- rung übernommen. Die zweite Auslage verwertet die Erfahrungen der Praxis und die Ergebnisse wissenschaftlicher Erforschung des Gebiets und unterrichtet lückenlos über den neuesten Stand der Okkupalionslelstungsgefetz Reichsgesetz über die Vergütung von Leistungen für die fremden Heere im besetzten Reichsgebiet usw. unter Berück sichtigung der Abändernngsverordnung v. 8. Dezember 1923 Von vr. Paul Dreist Senatspräsident beim Reichswirtschaftsgericht Kart, etwa 2.50 ./ik Die gewaltige Fülle der seit Erscheinen der 1. Auflage im Herbst 1920 ergangenen, nur zu einem geringen Teil veröstent- lichen Rechtsprechung der mit diesem suristischen Neulande befaßten mehreren Senate des Reichswirtschaftsgerichts bis in die Gegen wart ist darin verarbeitet. Das Werk bietet ein zuverlässiges und erschöpfendes Bild des materiellen und formellen Besatzungs- teistungsrechts. Sein Erscheinen füllt eine in der Praxis längst lebhaft empfundene Lücke aus und wird besonders im besetzten Ge biet, aber auch von allen Beteiligten, die genötigt sind, den Schutz des Reichswirtschaftsgerichts anzurufen, lebhaft begrüßt werden, bestellen. - Zettel liegt bei. Verlag von Franz Wahlen in Berlin W 9, Linkftraße 16.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder