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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100207
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30. 7. Februar 1910. Nichtamtlicher Teil. vorienblatr r. d Ltschn vuchbandel. 1641 Scheck übrigens stempelpflichtig. Die Gebühr beträgt 10 «- für einen Scheck. Mit Verordnung vom 6. November 1908 gelangte endlich der Postscheckverkehr auch in Deutschland zur Einführung. Ein eigent liches Gesetz dafür ist erst für 1912 zu erwarten. Der Erfolg dieser für uns neuen, in Österreich. Ungarn und der Schweiz aber schon lange bestehenden Einrichtung der Postüberweisung war überraschend groß, und auf die erste Bekanntmachung hin meldeten sich 25 000 Teilnehmer; Ende November 1909 betrug die Zahl der Kontoinhaber schon über 35 000. Auf einer Zahl karte, die von der Post geliefert wird, kann nun jedermann jeden beliebigen Betrag bis zur Höhe von 10 000 an den Inhaber eines Postscheckkontos zahlen; von Kontoinhaber zu Kontoinhaber finden natürlich nur Überweisungen statt. Die Ge bühren für Bareinzahlungen betragen für je 500 ^ 5 H, die zu Lasten des Kontoinhabers gehen; Barrückzahlungen aus dem Konto werden mit 5 H berechnet, und für je 100 ^ des Betrages wird ein weiterer Pfennig erhoben. Jede Überweisung von Konto zu Konto kostet 3 -Z Wie beim gewöhnlichen Scheck be trägt die Vorlegefrist 10 Tage; aber der Postscheck ist nicht stempel- pflichtig. Trotz der beifälligen Aufnahme des Postscheckverfahrens in der deutschen Hundelswelt haften ihm immerhin noch einige Mängel an, die einer noch größeren Ausbreitung in mancher Be ziehung hinderlich sind. In seiner Kritik der Organisation hob der Vortragende zunächst die geringe Anzahl der Postscheckämter (13) hervor (Berlin, Breslau, Cöln, Danzig, Frankfurt a/M, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshafen, München, Nürnberg, Stuttgart); der Zeitverlust, der durch Versendung des Schecks an das Postscheckamt und der Zahlungsanweisung von diesem an die Ortsanstalt entsteht, werde unangenehm empfunden. Zu hoch sei auch die unverzinsliche Stammeinlage von 100 die von dem Kontoinhaber zu leisten ist; in Österreich be trage sie nur 100 Kronen und werde außerdem mit 2 Prozent verzinst. Die Gebühren könnten noch niedriger bemessen werden, da das Einkommen des Staates allein aus der zinstragenden Anlegung der Gelder genügend hoch er- scheine, um noch eine Ermäßigung zu gestatten. Besonders wünschenswert aber sei der Wegfall des Zuschlages von 7 H für jede weitere Buchung, sobald ein Kontoinhaber im Jahre mehr als 600 Buchungen zu verzeichnen hat. Im zweiten Vortrage wurden die Banken und ihre Passiv- geschäste behandelt. Banken in sehr primitiver Form gab es schon im Altertum. Nachrichten aus Delphi und Ephesos melden, daß sich vielfach die Priester mit dem Geldwechsel befaßten und die Tempel zur Aufbewahrung von Wertsachen benutzten. Das Bankgeschäft lag späterhin in den Händen der Trapeziten (Griechen land) und der Argentarii (Rom). Die Völkerwanderung brachte Märkte zogen und dort ihre bs-nea (Tisch) aufschlugen. Es begann sich ein Depositengeschäft nach Art des heutigen zu entwickeln. Die Wechsler nahmen nicht nur Depots entgegen, die fest bei ihnen liegen bleiben mußten (äepositum reguläre), sondern auch hatten (äepo-ätllw irreguläre). Ließen sich die Bankiers Veruntreuungen zu schulden kommen oder konnten sie nicht mehr zahlen, so wurde ihnen auf offenem Markte der Tisch zer schlagen (b-rneo rotto). Diese Depositenbanken erweiterten sich dem Konto ihrer Kunden deren Forderungen und Schulden beglichen. Schon 1171 hat es eine solche Girobank gegeben; die erste, die der Staat gründete, war der tlaneo äi üialto in Venedig (1587). 16o9 folgte die Bank von Amsterdam, zehn Jahre später die von Hamburg. In England waren die ersten Bankiers Juden, die sick durch das Nehmen zu hoher Zinsen bald um ihr Ansehen durch das Darlehnsgeschäft, d. h. man bekam bei ihnen Kredit durch Hinterlegung von Faustpfändern (Lomba dgeschäfte). 1694 erfolgte die Gründung der Bank von England, nach dem Plane von William Patterson. In Frankreich erhielt nach dem Tode Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Ludwigs XIV. John Law 1716 die Erlaubnis, die Lenerals zu gründen, um die zerrütteten Finanzen aufzubessern Seine unersättliche Habgier und Spekulationslust stürzten jedoch das Land in einen Zustand, der schlimmer war als zuvor; die General bank machte Bankerott, und Law konnte sich vor der Volkswut nur durch schleunige Flucht retten. Dagegen gelangte später in Frankreich als größte Provinzbank der Lieckit, l^onnaia zu ganz besonderem Rufe. In Deutschland errichtete Friedrich der Große 1765 die Königliche Giro- und Lehnbank in Berlin, die den Grundstock zur Preußischen Bank bildete, an deren Stelle 1876 die Neichsbank getreten ist. In die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts fällt nun die Gründung einer ganzen Reihe von deutschen Großbanken, es entstanden: der Schaaffhausensche Bankverein, die Berliner Discontogesellschaft, mit David von Hansemann an der Spitze, der das Wort geprägt hat, daß in Geldsachen die Gemütlichkeit aufböre, die Deutsche Bank, die Bank für Handel und Industrie oder Darmstädter Bank (Darm bank), die Berliner Handelsgesellschaft, die Mitteldeutsche Kredit bank, die Dresdner Bank, die Nationalbank für Deutschland. Die Deutsche Bank ist die größte von allen, sie hat 200 Millionen Aktienkapital (20 Millionen mehr als die Reichsbank) und über 100 Millionen Reserven. Von großen Privatbankiers sind zu nennen Mendelssohn L Co., bekannt durch die Emission der großen russischen Anleihen, und S. Bleichröder in Berlin. Die Banken werden entweder von einer einzelnen Person oder als Gesellschaftsunternehmen betrieben; als letzteres können sie die Form annehmen 1. als offene Handelsgesellschaft, 2. als Aktiengesellschaft, 3. als Kommanditgesellschaft auf Aktien, jene kombinierte Form, bei der einige Personen (Geschäftsinhaber) mit ihrem ganzen Vermögen, die übrigen Teilnehmer nur mit ihrem eingezahlten Anteile haften (Aktieninhaber), 4. als Gesell schaft mit beschränkter Haftung, die aber, da sie Bankgeschäfte betreibt, Bilanzen veröffentlichen muß. Die großen Banken streben alle nach Konzentration, und viele kleine Privatbanken sind schon von ihnen aufgesogen worden. In vieler Beziehung ist das von Vorteil, wenngleich auch die Nachteile nicht übersehen werden dürfen, denn für die alten erfahrenen Angestellten der kleinen Geschäfte brach eine böse Zeit herein; sie wurden aus ihrer Tätigkeit, die alle Zweige des Betriebes umfaßte, heraus gedrängt und mochten froh sein, in einer Großbank eine Stellung als Bankarbeiter zu finden. An der Spitze der deutschen Bankunternehmungen steht die Reichsbank. Sie hat 180 Millionen Kapital. Die Aktien sind keine Inhaberaktien, sondern auf den Namen des Besitzers ausgestellt; beim Besitzwechsel muß also eine Uberschreibung stattfinden. Obwohl das Reich die Leitung hat, so ist sie doch keine Staatsbank wie die russische Reichsbank, und auch keine bloße Aktienbank wie die Bank von England; sie ist vielmehr ein Gemisch von beiden. Der oberste Leiter ist der Reichskanzler; unter ihm steht das Reichsbankdirektorium, mit einem Präsidenten an der Spitze und drei weiteren Mitgliedern. Die vier Herren des Direktoriums werden vom Kaiser ernannt. Die Beamten sind Reichsbeamte. Wer Beamter werden will, muß vor seinem sechsundzwanzigsten Jahre eintreten, die Primareife eines Gym nasiums besitzen, militärfrei, unverheiratet und gesund sein; er darf keine auffallenden Büdungsfehler haben, muß eine Lehrzeit in einer Handlung durchgemacht haben und dann noch mindestens zwei Jahre praktisch tätig gewesen sein. Bedingung ist ferner gute Führung und der Nachweis, daß er keine Schulden hat. Wenn er angenommen wird, so wird ihm eine halbjährige Probe zeit auferlegt, während welcher er täglich 4 Mark Diäten erhält; darauf folgt die Prüfung, nach deren Bestehen er in den Dienst eingestellt werden kann. Die Anteilzeichner der Reichsbank finden ihre Vertretung in dem Zentralausfchuß, der bei der Beratung wichtiger Entscheidungen mitwirkt. Die Reichsbank hat ein Netz von Filialen über das ganze Reich gespannt; 20 davon sind Reichsbankhauptstellen, 70 Reichsbankstellen und 360 Reichsbank nebenstellen. Die Reichsbank hat die Aufgabe, den Geld umlauf zu regeln, den Zahlungsausgleich zu erleichtern und für die Verfügbarkeit des Geldes zu sorgen. Sie ist auch die Zentralnotenbank und gibt Banknoten aus z. B. in 6-, 10-, 20-, 60-, 100- und 1000 - Markscheinen. Sie muß die Noten jederzeit zum vollen Nennwert einlösen, selbst beschädigte, sobald die größere Hälfte des Scheines vorgewiesen werden kann; 213
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