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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1910
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. ^ 32. 9. Februar 1910. Die Extrapost; K. Oenicke hat eine stimmungsvolle Rheinland schaft zur Schau gestellt. Eugen Kirchner ist mit einigen seiner bekannten drolligen Gestalten vertreten: angeheiterte Studen tinnen, die einen Nachtwächter necken, sowie mit einem grotesken »Malweib«. Caspari ist mit einem farbigen Schwammerl weib, einem frierenden Maler und einem einsamen Stammgast vertreten und alle drei Sujets geben eine treffende Charakteristik seiner Kunst. Franz Jüttner stellt mit außerordentlich drastischer Wirkung einen fanatischen Vegetarianer und einen eifrigen Fleischesser einander gegenüber. E. Kux gibt mit seiner »Heim kehr im Morgengrauen« ein sehr anschauliches Bild von der Wirkung reichlichen Alkoholgenusses, während Kübel mit reizenden Zeichnungen zu dem Märchen von den sieben Schwaben ver treten ist. Dem Stile Kübels verwandt ist derjenige Eden Fürsts, der originelle Illustrationen zu der Geschichte vom König Drossel- bart ausgestellt hat, mit denen er die Herzen der Jugend im Sturm erobern wird. Auch an malerischen Landschafts- und Architekturbildern ist kein Mangel; so hat P. Garnisch eine reiz- volle Berglandschaft und Günther-Naumburg einige altertümliche Schlösser und Kirchen ausgestellt, die uns von längstvergangenen Zeiten erzählen. An dieser Stelle muß auch N. Bachmann ge nannt werden. Er ist mit dem Umschlagbild für Grotes Weih- nachtsalmanach vertreten, auf dem er einen Teil der Leipziger Straße mit dem Warenhaus Wertheim in Berlin wiedergibt. Nicht unerwähnt bleiben dürfen schließlich noch die in dekorativer Hinsicht äußerst wirksamen und wohlgelungenen Blätter Franz Staffens: Galathea, Mephisto, u. a. Von den übrigen Ausstellern mögen hier noch genannt sein: H. Volkart, P. Geißler, M. Pretzsch, W. Hellwig, P. Schörnick, Frz. Müller, E. Kolbe, Karl Wagner, während bedauerlicherweise Stuck und Greiner sich an der Ausstellung nicht beteiligt haben. Es war von der Leitung des Verbandes deutscher Illustratoren ein guter Gedanke, diese Ausstellung, die fast von allen auf dem Gebiete des Jllustrationswesens tätigen Künstlern beschickt ist und die daher ein fast lückenloses Bild gibt von dem, was auf dietem Gebiete geleistet wird, in der süddeutschen Zentrale des Buch- Handels zu veranstalten. Cs ist zu hoffen, daß dadurch die Aus stellung nicht nur geschmacksläuternd auf das Publikum wirkt, sondern auch vielen Verlegern neue Anregungen gibt. ^Vi. Kleine Mitteilungen. * Handelsbeziehungen des Deutschen Reichs zu den Ber einigten Staaten von Amerika. (Vgl. Nr. 30, 31 d. Bl.) — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1910 ver öffentlicht das Gesetz, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 5. Februar 1910. Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der Bundesrat wird ermächtigt, bei der Einfuhr von Er zeugnissen der Vereinigten Staaten von Amerika in das deutsche Zollgebiet die Anwendung der in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze in angemessenem Umfang zuzulassen. Die Ermächtigung bleibt so lange in Kraft, als in den Ver einigten Staaten von Amerika die Erzeugnisse des Deutschen Reichs und der mit ihm zollgeeinten Länder oder Gebietsteile höheren Zollsätzen als den in Abschnitt 1 des amerikanischen Wird von den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Zoll behandlung nicht nach den in der Note zu Artikel II des Han delsabkommens vom 22. April/2. Mai 1907 (Reichsgesetzbl. S. 305) unter 6 bis 1? enthaltenen Grundsätzen verfahren, oder lassen die Vereinigten Staaten von Amerika durch Gesetze, Verträge mit dritten Ländern oder auf irgendeine andere Weise bezüglich des Warenaustausches zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten irgendwelche den gegenwärtigen Zustand zu Ungunsten Deutschlands verschiebende Änderungen eintreten, so wird der Bundesrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Vereinigten Staaten gewährten Begünstigungen ganz oder teilweise zurückziehen. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben im Schloß zu Berlin, den 5. Februar 1910. (I.. 8.) (gez.) Wilhelm. (gez.) von Bethmann Hollweg. Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 7. Februar 1910. Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat be schlossen, daß auf die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. d. M. bis auf weiteres die in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze anzuwenden sind. Berlin, den 7. Februar 1910. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. (gez) Delbrück. * Chantecler. —Im Iksätrs äs la ?orts-8t.. >lartin in Paris ging am 6. Februar endlich »Chantecler- von Edmond Ro stand zum ersten Male über die Bretter, nachdem die Ge burt dieses eigenartigen Tierstücks schon fast acht Jahre lang die Neugierde nicht nur der Franzosen, sondern sogar des Auslandes erregt hatte. »Chantecler«, der Hahn, hat endlich gekräht und scheint den Beifall der Kritik zu finden, nachdem sein Ruhm schon lange vorher in alle Welt ausposaunt worden war und manche Zweifel auftauchten. Denn es ist sicher ein dramatisches Wagnis, Tiere in Menschengröße auf die Bühne zu bringen und dem Lächerlichen dieser Dichterphantasie Trotz zu bieten. Aber das äußerst gewählte und elegante Publikum, unter dem sich fast sämtliche Minister befanden, zeigte sich nur im ersten Akt ein wenig überrascht. Dann gewöhnte es sich schnell an den ungewöhnlichen Anblick und war zum Schlüsse der Be geisterung voll, als der Vorhang über dem 4. Akt fiel. Die ganze Inszenierung und die Dekorationen waren künst lerisch und perspektivisch der Größe der auftretenden Tiere ange paßt, und daraus ergab sich ein vollendetes, harmonisches Märchen bild, zu dessen Glanz die Kostüme nicht wenig beitrugen. Auf letztere war eine besondere Sorgfalt verwendet und dabei auch kein Geld gespart worden, denn zum Teil sind sie an und für sich kleine Meisterwerke. Der Pfau z. B. kann mit seinem zwei Meter langen Schweif wirklich prächtige Räder schlagen. Zu den Kostümen war eine außerordentliche Quantität von Federn nötig, nämlich nicht weniger als 900 Kilo, die allein 40 000 Frcs. kosteten. Die Federn wurden auf Trikot-Kostüme aufgenäht. Jedes einzelne Kostüm wiegt ungefähr 6 Kilo. Die einfachen kosten 300 Frcs., manche bis zu 1200 Frcs. Sie sind so eingerichtet, daß sich die Schauspieler, die sie tragen, in den Pausen setzen können. Das Gesicht der Schauspieler ist zum größten Teil frei und nur bis zur Stirn mit dem Kopfe des Tieres bedeckt, das sie darstellen. Natürlich enthält der Inhalt des Stückes die übliche fran zösische Liebesgeschichte. »Chantecler« wird seinem angetrauten Führer untreu und verliebt sich in eine Fasanin, die, auf der Jagd verfolgt, sich in den Hühnerhof flüchtet. Mit ihr geht er in den Wald durch, und dort stimmt er auch die berühmte Hymne an die Sonne an. Er sollte bekanntlich von dem verstorbenen Coquelin gegeben werden, für den »Chantecler« geschrieben war. Aber auch Lucien Guitry leistete Ausgezeichnetes in dieser Rolle und lieferte einen äußerst »stolzen Hahn«, der besonders in der er wähnten Hymne gefiel. Zeitungen und Kritiker sind entzückt von »Chantecler«. Er wird das »Meisterwerk Rostands« genannt, und zwar ein echt französisches Meisterwerk, das der französischen Literatur Ehre macht und geradezu ein Ereignis und einen Ä.ark- stein in der französischen Literaturgeschichte bilden wird. * Vierter internationaler Kongreß der Handelskammern und wirtschaftlichen Bereinigungen in Handel und In dustrie. — Der 4. internationale Kongreß der Handelskammern und wirtschaftlichen Vereinigungen in Handel und Industrie wird in der zweiten Hälfte des Juni 1910 in London tagen. Der erste Kongreß dieser Art hat im September 1905 in
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