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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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/Ä 37, 15. Februar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1995 beseitigen. Deshalb erscheint eine alsbaldige Änderung der Gesetzgebung erforderlich. Man wollte jedoch nicht so weit gehen, nach französischem Muster den Arbeitsnachweis ganz dem privaten Erwerbsinteresse zu entziehen und ausschließlich den gemeinnützigen öffentlichen Arbeitsnachweis als Stellenvermittler zuzulassen. Dieser öffentliche Arbeitsnachweis ist nach der Ansicht, die in der Begründung zum Ausdruck kommt, noch nicht derart entwickelt, daß er imstande wäre, die gewerbsmäßigen Stellenvermittler ganz zu ersetzen. Auch die obligatorische Errichtung öffentlicher gemein nütziger Arbeitsnachweise erklärt die Begründung für zurzeit nicht notwendig und nicht zweckmäßig. Man hofft vielmehr, durch die behördliche Regelung der Gebühren, durch den verlangten Nach weis eines Bedürfnisses für die Konzessionierung der Stellen vermittler, durch das Verbot gewisser Nebengewerbe und durch die Unterstellung der Herausgeber von sogenannten Vakanzen, listen unter die Vorschriften des Gesetzes genügende Kautelen zu schaffen. (Vossische Zeitung.) "Ein Schneemann und das Kunstschutzgesetz. (Vgl. 1909 Nr. 26l d. Bl.) — Im Anschluß an unsere Mitteilung in Nr. 261 vom 9. November 1909 über eine Verhandlung der zweiten Straf kammer des Landgerichts I in Berlin am 4. November 1909 sei nach der Vossischen Zeitung hier weiter berichtet. Die erste Ver handlung mußte behufs Vernehmung weiterer Zeugen und eines Sachverständigen vertagt werden. Sie fand ihre Fort setzung am 12. Februar d. I. Die Vossische Zeitung vom 12. Februar berichtet darüber: Eine Schneemann-Karikatur des Fürsten Bülow bildete den Gegenstand eines hitzigen Streits, der heute vor der 2. Straf kammer des Landgerichts I zum Austrag gebracht wurde. Wegen Vergehens gegen das Gesetz über das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907 hatten sich die Photographen Gebrüder Georg und Otto Häckel zu verantworten. Die beiden Angeklagten sind Inhaber einer Jllustrationszentrale für aktuelle und künstlerische Photographie und liefern ihre Photographien an die Mehrzahl der größeren illustrierten Zeitungen des In- und Auslandes. Am 4. März v. I. hielten sich mehrere z. Z. beschäftigungslose Bildhauer in der Wartehalle des Gewerkschaftshauses auf. Als einer von ihnen den Vorschlag machte, den frischgefallenen Schnee dazu zu benutzen, sich die Langeweile zu vertreiben und einen Schneemann zu bauen, fand dieser Plan allseitige Zustimmung. Erst sollte die Person des Stadtverordneten Augustin dar gestellt werden, dann aber einigte man sich dahin, einen Schnee mann zu bauen, der, in humoristischer Weise karikiert, die Person des Fürsten Bülow darstellte. Kurze Zeit nach Fertig stellung des »Kunstwerks« wurden die Angeklagten Häckel von einer Berliner großen Verlagsfirma telephonisch angerufen, die ihnen den Auftrag erteilte, den Bülow - Schneemann zu photographieren. Der Angeklagte Georg Häckel begab sich sofort nach dem Gewerkschastshaus und teilte den an wesenden Bildhauern mit, daß er im Aufträge einer illustrierten Zeitung komme, um den Schneemann zu photographieren. Nach seiner Behauptung wäre dieser Plan mit Freuden begrüßt worden. Die Erbauer hätten ihm ihre Freude ausgesprochen, daß ihr Werk in die Zeitungen komme, und hätten sich in »malerischer Pose« um den Schneemann gruppiert. Am nächsten Tage erschien plötzlich einer der Bildhauer bei dem Chefredakteur und erklärte, daß die Hersteller die Sache »zurückziehen« wollten, da sie die Absicht hätten, eine Vervielfältigung der Photographie selbst in Geld umzusetzen. Hierzu war es jedoch schon zu spät, da die Photographie bereits umgezeichnet und klischiert worden war. Da die Erbauer des Schneemanns jedoch arbeitslos waren, bot ihnen der Verleger freiwillig das sehr annehmbare Honorar von 60 an. Dies wurde jedoch abgelehnt, da sich die Bild- Hauer von der Vervielfältigung goldene Berge versprachen. Sie verkauften ihr Urheberrecht an den Verlagsbuchhändler Fuchs in Hohenneuendorf, der sofort seine erkauften Rechte geltend machte und gegen die Gebrüder Häckel das vorliegende Strafverfahren einleitete. Vor Gericht behaupteten die Angeklagten, daß ihnen die Ge nehmigung zum Photographieren und auch zum Vervielfältigen von dem Bildhauer Schmidt erteilt worden sei. Dies beweise schon das Bild selbst. Außerdem hätten die Hersteller nach dem Photographieren ihre Freude darüber, daß ihr Werk veröffentlicht werde, zum Ausdruck gebracht In der Be weisaufnahme behaupteten die als Zeugen vernommenen Bildhauer, daß sie nicht gewußt hätten, daß die Aufnahme zwecks Vervielfältigung in den Zeitungen gemacht worden fei. Wenn sie dies gewußt hätten, so hätten sie energisch dagegen protestiert, keinesfalls sei aber eine Genehmigung erteilt worden. Der Gerichtshof kam zu einer Freisprechung, die dahin begründet wurde: Nach der unwiderlegten Behauptung des An geklagten Häckel habe er von Schmidt den Auftrag gehabt, zu photographieren, dafür spreche auch die ganze Art der Grup pierung. Infolgedessen sei Häckel zum Photographieren berechtigt Verschwundene Llgemiiide. — Drei wertvolle Ölgemälde sind auf unerklärte Weise vom Lehrter Eilgüterbahnhof abhanden gekommen, nämlich die Vertreibung der Hagar von Fritz v. Uhde, die 4800 wert ist, Schreiende Hirsche von Christian Kröner (1950 ^ wert) und ein Bildnis von Mattias Schmidt. Die Ge mälde sind in Hamburg auf einer Ausstellung gewesen und wurden von dort nach Berlin an eine dortige Kunsthandlung gesandt. Als die Bahnhofsverwaltung sie abliefern wollte, entdeckte sie, daß sie verschwunden waren. Sie machte Anzeige bei der Kriminal- Polizei, die vor dem Ankauf der Gemälde warnen läßt. Die Nachforschungen nach ihrem Verbleib sind bis jetzt erfolglos ge blieben. Ob sie gestohlen worden sind, läßt sich noch nicht sagen. Es ist auch möglich, daß die Gemälde irrtümlich wieder in einen Eisenbahnwagen verladen worden sind und sich jetzt irgendwo unterwegs befinden. (Vossische Zeitung.) * Arbeiter - Bewegung im Steindruckgewerbe. (Vgl Nr. 33 d. Bl.) — Zum weiteren Verlauf der hier mitgeteilten, von München ausgehenden Arbeiterbewegung im Steindruck gewerbe schreiben die Leipziger Neuesten Nachrichten vom 13. Februar: Wenn nicht noch in letzter Stunde eine Verständigung zwischen den streitenden Parteien zustande kommt, so dürfte ein schwerer Kampf im gesamten Steindruckgewerbe unausbleiblich sein. Den Anlaß zu dieser Bewegung gibt eine von der Leitung des Schutz verbandes deutscher Steindruckereibesitzer ausgearbeitete Normal- Berlin lehnten die Anrufung des Einigungsamtes ab, traten aber mit den Leitungen der beteiligten Arbeitnehmerorganisationen in Verhandlungen, die jedoch resultatlos verliefen, da jede Partei glaubte, die Forderungen der Gegenpartei nicht annehmen zu können. Es erfolgten darauf am 5. Februar die Kündigungen in den bayerischen Schutzverbandsfirmen, und gestern, am 12. Februar, sollten die Kündigungen in den Firmen der übrigen Schutz verbandsmitglieder Deutschlands erfolgen. * Versteigerung der Bibliothek Alwin Schultz. — Am 8. März beginnt in der Galerie Helbing in München die Ver steigerung einer größeren Büchersammlung, die in der Hauptsache die Bibliothek des verstorbenen Kultur- und Kunsthistorikers 1)r. Alwin Schultz enthält, daneben den Bücher-Nachlaß des bekannten Enzyklopädisten Constantin Ritters von Wurzbach- Tannenberg, des Herausgebers des österreichischen Seitenstücks zur Allgemeinen Deutschen Biographie, ferner eine kleine Bi bliothek aus fränkischem Adelsbesitz, sowie Beiträge anderer Herkunft. Alwin Schultz war einer der ersten Forscher, die den engen Zusammenhang von Kunst- und Kulturentwicklung klar erkannten, und wie wenig andere hat er beide Gebiete auch innerhalb seiner Bibliothek liebevoll gepflegt. Wie es sich bei dem Autor der berühmten Werke: »Das höfische Leben zur Zeit der Minnesinger« und »Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert« von selbst versteht, ist die Literatur über das Mittelalter, namentlich die sittengeschichtliche, reich vertreten. Nicht minder umfangreich ist aber auch die Abteilung über die Kulturgeschichte des sechzehnten bis achtzehnten Jahrhunderts vertreten; hatte Schultz doch die Absicht, das deutsche Kulturleben auch dieser Zeit in einem größeren Werke darzustellen. Viel Seltenes und Wich tiges findet sich schließlich auch unter der kulturgeschichtlichen 25S*
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